Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1569952875903

    @ballonflieger sagte:

    Ok, jetzt versteh' ich's: Du meinst nicht "doppelt beantragen", sondern "doppelt zurückfordern", einmal über KK und einmal über Antrag bei Zurich. Das ist allerdings in der Tat problematisch, solange Du nicht sicher weißt, ob das Geld über KK zurückkommt.

    Das ist weniger problematisch als du annimmst, da du offenbar die bereits erfolgte (vorläufige) Gutschrift überlesen hast.

    Notfalls könntest Du natürlich pro forma schon mal wg. Fristwahrung einen Antrag stellen und mit dem Zusatz versehen, dass dieser nur für den Fall Gültigkeit hat, dass Dein Geld nicht über KK zurückgebucht wird.

    Kompletter Mumpitz. Es ist noch kein Schaden eingetreten betr. die 1600 Tacken, demnach kann gar nicht "vorsorglich" eine Begleichung seitens der Versicherung beatragt werden.

    Dann bist Du auf der sicheren Seite, dass man Dir keine betrügerische Absicht vorwerfen kann.

    Momentan ist er auf der denkbar sichersten Seite, da die Penunsen wie gesagt gutgeschrieben wurden.

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  • SonneStrand75
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    geschrieben 1569952920152

    @vonschmeling sagte:

    Auch das ist nicht empirisch. Solche Bemerkungen kann man sich einfach sparen.

    Danke!

    Wäre es ähnlich stark medial vertreten, hätte ich davon was mitgekriegt.

    Diesmal ist der Imageschaden deutlich größer.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1569953179911

    @ballonflieger sagte:

    ... ist ein Schaden bei einer Versicherung "unverzüglich" nach Schadeneintritt einzureichen. Ein Schaden liegt bei Dir vor, ab dem Tag, an dem Deine Reise abgesagt wird/wurde.

    Nochmal: Welcher "Schaden", die 1600€ wurden zurückgebucht.

    Der Schaden tritt nicht mit der Absage der Reise ein sondern mit der Belastung der Kosten für die abgesagte Reise.

    Wurde die Anzahlung belastet ist das bereits ein Versichungsfall, der gutgeschriebene Betrag noch nicht.

    Kann doch nicht so schwer sein ...

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  • Toma07
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    Beiträge: 38
    geschrieben 1569953263221

    Hallo,

    ich habe da auch 2 Fragen

    1. ab wann gilt denn der Schadenseintritt, ab dem Datum wo die Reise begonnen hätte oder wo man die Absage bekommen hat?
    2. Wir können ja davon ausgehen das wir definitiv nicht den kompletten Betrag zurück bekommen. Falls TC überlebt ( oder auch nicht dann aus der Insolvenzmasse), müsste man doch die Restforderung die die Versicherung nicht begleicht bei TC einfordern können. Oder ist TC mit der Versicherung raus?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1569953411574

    @sonnestrand75 sagte:

    Wäre es ähnlich stark medial vertreten, hätte ich davon was mitgekriegt.

    Diesmal ist der Imageschaden deutlich größer.

    Es spielt aber für den Sachverhalt keine Rolle was du mitgekriegt hast oder nicht, ist das so schwer zu verstehen?

    Die Aussage "die kannte keiner" ist jedenfalls ganz und gar unrichtig.

    Und da es hier nicht um JT geht bitte weiter im Thema.

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  • fabima
    Dabei seit: 1279843200000
    Beiträge: 52
    geschrieben 1569953578746

    ich Bei RTL in den Nachrichten wurde berichtet, dass alle Kunden deren Reise bis zum 31.10. abgesagt wurde wohl kaum etwas von ihrem Geld wiederbekommen werden. Und das es solche Situation noch nie so gab. Man gehe ja als Kunde einer Pauschalreise davon aus abgesichert zu sein

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1569953672791

    @toma07 sagte:

    Hallo,

    ich habe da auch 2 Fragen

    ab wann gilt denn der Schadenseintritt, ab dem Datum wo die Reise begonnen hätte oder wo man die Absage bekommen hat?

    Sofern du bereits eine Zahlung geleistet hast tritt der Schaden mit der Absage durch den Veranstalter ein.

    Wir können ja davon ausgehen das wir definitiv nicht den kompletten Betrag zurück bekommen. Falls TC überlebt ( oder auch nicht dann aus der Insolvenzmasse), müsste man doch die Restforderung die die Versicherung nicht begleicht bei TC einfordern können. Oder ist TC mit der Versicherung raus?

    Das ist zwar ein wenig schräg formuliert aber ich versuche mich mal an einer Antwort:

    Falls nicht dein kompletter Schaden von der Versicherung beglichen wird bleibt der Rest als Posten für die Gläubigerliste.

    Solltest du es irgendwie anders gemeint haben bitte ich um Präzisierung der Frage.

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  • HC-Mitglied2685054
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    geschrieben 1569953992616

    @betze2 sagte:

    Das Geld war letzte Woche noch "vorläufig" auf meinem Konto. Wann nun eine "dauerhafte" Gutschrift erfolgt konnte der Mann mir nicht sagen. Und ob überhaupt oder ob das Geld wieder eingezogen wird. (...) Das kann jetzt noch bius zu 6 Wochen dauern.

    Wie hier jeder lesen kann, ist das Geld noch nicht final zurückerstattet. Diese Sicherheit hat @betze2 offensichtlich erst nach bis zu 6 Wochen. Das Problem der Fristwahrung, das @betze2 anspricht, gibt es daher in der Tat, da es für die Schadenmeldung eine 8-Wochen-Frist, wie sie @vonschmeling hier verbreitet, nicht gibt.

    @vonschmeling sagte:

    Kann doch nicht so schwer sein ...

    Das denke ich auch.

  • betze2
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    Beiträge: 8
    geschrieben 1569954081343

    @vonschmeling sagte:

    Selbstverständlich nicht!

    Aber wie gesagt: Ein Schaden wird nach dem Eintritt reguliert, noch hast du keinen weshalb deine Überlegungen irrtümlich sind.

    Vielen Dank. Dann hätte ich ja wirklich noch zeit. Die Leute hier haben einen ja komplett kirre gemacht, weil alle schon eingereicht haben. Das bedeutet aber ja auch, dass die überhaupt erst mit Ausazhlung beginnen können, wenn klar ist, ob die Leute Anfang November nicht auch ihre Anträge einreichen werden. Dann wird auch klar, wieso das vor einem Jahr nichts wird...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1569954229938

    @fabima sagte:

    Bei RTL in den Nachrichten wurde berichtet, dass alle Kunden deren Reise bis zum 31.10. abgesagt wurde wohl kaum etwas von ihrem Geld wiederbekommen werden.

    Sorry, aber wovon "man bei RTL berichtet ist nun wahrlich auch nicht immer gleich Fakt.

    Und das es solche Situation noch nie so gab.

    Das wenigstens ist zutreffend.

    Man gehe ja als Kunde einer Pauschalreise davon aus abgesichert zu sein

    Ja, und das mit Fug und Recht!

    Daher stellte ja nicht nur ich mir die Frage, wie denn so ein Deckungsmaximum im Hinblick auf die Umsätze der Versicherung gewürdigt wird?

    Wenn schon Staat / Gesetzgeber infrage gestellt werden, dann doch wohl an der Schnittstelle (beispielhaft) Kundengeldereinnahmen von 550 Mio ./. Versicherungsschutz von 110 Mio.

    Wenn es so geregelt ist, dass eine quasi beliebige Summe von Kundengeldern (und die entsprechenden Prämien!) vereinnahmt werden können ohne die Absicherung auszuweiten wäre das in der Tat ein Versäumnis von babylonischem Ausmaß.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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