@ballonflieger sagte:
Ok, jetzt versteh' ich's: Du meinst nicht "doppelt beantragen", sondern "doppelt zurückfordern", einmal über KK und einmal über Antrag bei Zurich. Das ist allerdings in der Tat problematisch, solange Du nicht sicher weißt, ob das Geld über KK zurückkommt.
Das ist weniger problematisch als du annimmst, da du offenbar die bereits erfolgte (vorläufige) Gutschrift überlesen hast.
Notfalls könntest Du natürlich pro forma schon mal wg. Fristwahrung einen Antrag stellen und mit dem Zusatz versehen, dass dieser nur für den Fall Gültigkeit hat, dass Dein Geld nicht über KK zurückgebucht wird.
Kompletter Mumpitz. Es ist noch kein Schaden eingetreten betr. die 1600 Tacken, demnach kann gar nicht "vorsorglich" eine Begleichung seitens der Versicherung beatragt werden.
Dann bist Du auf der sicheren Seite, dass man Dir keine betrügerische Absicht vorwerfen kann.
Momentan ist er auf der denkbar sichersten Seite, da die Penunsen wie gesagt gutgeschrieben wurden.