Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • MAXENGEL
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    geschrieben 1570021848629

    @cliffideo sagte:

    Kucky, danke für die Rückmeldung.

    In Verbindung mit der Aussage der Webseite von Easyjet sollte nun für alle Betroffenen die Verwendung ihrer Easyjetflüge, gebucht mit einer TC-Pauschalreise, kein Problem mehr darstellen, guten Flug in die Herbstferien!

    Dasselbe sollte auch für Ryanairflüge sowie alle ausgestellten Linienflugtickets gelten, auch hier wäre es schön, wenn Ihr bei erfolgreich absolvierten Flügen hier kurz Bescheid gebt, dass es problemlos funktioniert hat.

    So bekommen viele Betroffene ein positives Feedback und den Mut, auch ihre Reise wenigstens mit den bezahlten Flugtickets antreten zu können, wenn sie vor Ort eine bezahlbare Unterkunft gefunden haben.

    Tuifly Flüge können leider nicht genutzt werden - jedenfalls meiner nicht (13.10.)

  • Rinnebach
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    geschrieben 1570021952011 , zuletzt editiert von Rinnebach

    Eben Nachricht unseres Hotels in Khao Lak (Thailand) auf Nachfrage bekommen. Das Zimmer, gebucht über TC, vom 7.11- 20.11 sind storniert.

    Darüber hinaus sind die gebuchten/stornierten Zimmer nun anderweitig vergeben. Gleichwertige Zimmer sind komplett ausgebucht.

    Wie soll nun der Insolvenzverwalter evtl. ab dem 1.11 in den Vertrag einsteigen. Er kann die vertraglich vereinbarte Leistung definitiv nicht erbringen. Also bin ich raus.

    Karl Valentin: "Die Zukunft war früher auch besser."
  • Bluemli
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    geschrieben 1570022133532

    Hallo zusammen, ich bin auch schon ein paar Tage stiller Mitleser und möchte Euch gerne unsere bisherige Erfahrung mitteilen. Wir haben über Bucher eine Pauschalreise in die DomRep gebucht und am vergangenen Samstag unseren Linienflug ab Zürich mit Edelweiss wahrgenommen. Es hat alles problemlos funktioniert. Am 12.10. fliegen wir nach Auskunft von Edelweiss auch wieder zurück. Wir verlassen uns einfach auf diese Aussage und genießen aktuell unseren Urlaub! :grinning: Ach ja, Hotel haben wir zwei Tage vor Abflug (ein anderes wie ursprünglich gebucht) über Schauinsland gebucht und die Kosten zum Hotel mit dem Taxi selbst übernommen. Traut Euch Leute, so habt ihr wenigstens die Flüge noch genutzt! Ich drücke allen Betroffenen die Daumen!

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  • Sabsie4517
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    geschrieben 1570022624039

    @fischlein1 sagte:

    „Ich möchte meinen gebuchten Linienflug - der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist - antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten?

    Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Uns ist bewusst, dass diese Frage sehr dringlich ist, bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir uns in Klärung mit der Insolvenzversicherung befinden. Wir arbeiten mit Hochdruck an dieser Klärung und werden Sie dazu schnellstmöglich informieren.

    Auch die Frage, ob im Falle der Inanspruchnahme der Flugleistung, die heraus gelöste Hotel- Einzelleistung noch insolvenzversichert wäre, wird mit sehr hoher Priorität geprüft“

    Das bringt mich definitiv nicht weiter, würde am Samstag mit Lufthansa nach México fliegen, das Hotel zahle ich noch mal

    Thomas Cook „arbeitet mit Hochdruck an dieser Klärung“ .... ich soll Geduld haben? Mein Geld ist weg, die Reise sollte in 3 Tagen los gehen, ich versuche die Kosten für mich und den Versicherer zu minimieren und der RV bittet um Geduld? Lachhaft

    Wir wären nächsten Mittwoch auch nach Mexiko geflogen. Da uns die Nutzung der Flüge zu unsicher ist, haben wir jetzt neu gebucht. Da die ersten 3.000,- weg sind, ist’s jetzt „nur“ Ägypten geworden. Wir versuchen unseren Urlaub trotzdem zu genießen und hoffen, dass doch noch der Großteil des Geldes zurück kommt, auch wenn’s momentan nicht danach aussieht!

    Viel Erfolg allen, die es dennoch probieren!!!

  • Hans Meyer
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    geschrieben 1570023108208

    Thema war Chargeback und die erneute Einreichung nachdem feststeht, in welcher Höhe die Versicherung letztlich für den Schaden aufkommt (siehe Seite 150):

    @sonnestrand75 sagte:

    Klingt schlüssig, aber was passiert mit den Fristen? Die dürften bis dahin abgelaufen sein...

    Ich habe diesbezüglich noch einmal mit der netten Sachbearbeiterin gesprochen und mir wurde gesagt, dass in diesem speziellen Fall die Fristen wohl erst beginnen würden, wenn ich die Mitteilung von der Versicherung erhalten habe, der Schaden also eingetreten ist und konkret feststeht. Inwieweit das dann zum Erfolg führen würde, kann man mir per jetzigem Stand nicht sagen, wohl aber, dass ein sofortiger Chargeback mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wohl zu einer Ablehnung führt (siehe Seite 150). Daher zunächst der Verweis auf die Versicherung.

    Mein Eindruck: Zumindest bei meiner Bank scheinen da die Köpfe zu glühen und man ist sich wohl dessen bewusst, dass man mit der Aussage "Sicherungsschein vorhanden => wenden Sie sich an die Versicherung" wohl nicht so ganz aus der Nummer rauskommen wird, zumal ja ein Chargeback ohne Sicherungsschein anscheinend funktioniert und auch in der Vergangenheit (Germania) funktioniert hat. Auch ist es denen durchaus bewusst, dass dann in irgendeiner Form entschieden werden muss, wie mit der Versicherungsleistung umzugehen ist, sofern Chargeback dann tatsächlich funktioniert. In der Vergangenheit gab es nur ein "entweder oder", aber keinen "Teil-Chargeback".

    Reine Mutmaßung: Eventuell lotet man bereits ebenfalls Versicherungsansprüche aus, die im Bereich des Zahlungsverkehrs auch existieren.

    Ich bin jedenfalls gespannt, was sich daraus noch ergibt. so ganz habe ich die Hoffnung jedenfalls noch nicht aufgegeben, das Geld wiederzusehen.

  • volleyballalbum
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    geschrieben 1570023404026 , zuletzt editiert von volleyballalbum

    @etlaeuft sagte:

    Na ganz einfach, weil das alles Elektronisch verarbeitet wird ist das wahrscheinlich mit einem Mausklick erledigt.

    Und du must es auch korrekt angeben, denn sonst ist das Verischerungsbetrug.

  • Stephan Schuboth
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    geschrieben 1570023581484

    @vonschmeling sagte:

    @Erny1805

    Was towi1802 vermutlich meint, dass es auch im März zu spät gewesen wäre.

    Wie gesagt, mich treibt eher um, ob die 110 Mio vollkommen unabhängig von den vereinnahmten Kundengeldern bestehen bleiben und nicht ab einem bestimmten Faktor (Unterdeckung) nachversichert werden muss.

    Ist das nicht der Fall wäre der Titel Kundengeldabsicherung in der Tat ein Blender.

    In der Tat! Da ist der Ansatz....

  • Erny1805
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    geschrieben 1570023749106

    @candecor sagte:

    Was bitte erwartest du? Die Mitarbeiter, mit denen du in Kontakt gekommen bist, haben ihre Arbeit erledigt, und leiden jetzt mehr darunter als du, die sind Arbeitslos.

    Das Managment hat sich bis zur letzten Minute dafür eingesetzt, den Laden aufrecht zu erhalten.

    Du bist halt ein Looser

    Naja... Die Mitarbeiter tun mir leid, ja. Aber das Management ist nun wirklich nicht das beste. So wie gerade überall Chaos herrscht/herrschte... das sieht nach einem nicht geordneten Insolvenzantritt aus..(z.b. hotels umgehend informieren das die Versicherung für den Insolvenzzeitraum auf kommt)... das hätte zumindest einem Teil der Urlauber Stress erspart ;-)

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