Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • olicheck
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    geschrieben 1570099815885

    geschrieben heute um 11:07

    @hasilein61 sagte:

    Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.

    @sonnestrand75 sagte:

    England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.

    Kann also so nicht stimmen.

    @sonnestrand75,

    natürlich muss ein Staat keine "private Versicherung" zur Sicherung bei einer Insolvenz zulassen. So wie z.B. Grossbritannien....

    Wie ein Staat Reisende absichert, bleibt ihm überlassen: Versicherung, Staatshaftung, Ausfallbürgschaft o.a. , hauptsache dies wird erfüllt:

    (39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind.

    Wenn es keine priv. Versicherung gibt, gilt eben die Staatshaftung, bei der es keine Obergrenze für Absicherungen gibt.

    Die Bundesregierung hat eben, wie üblich, auf die Lobbyisten gehört und die EU Richtlinie nicht richtig umgesetzt.

    Denn bei Obergrenzen ist die Vorgabe der Richtlinie:

    "....wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag zur Insolvenzsicherung besteht...."

    eben nicht grundsätzlich erfüllt.

    (14) Die Verpflichtung, einen ausreichenden Nachweis dafür zu erbringen, dass im Fall einer Insolvenz die Erstattung von Zahlungen und die ückbeförderung der Reisenden gewährleistet sind....."

    Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

    Das heißt aber nicht, das man mit Klagen oder ominösen Online-Petitionen Erfolg haben könnte.

    Denn:

    (40) Damit der Schutz vor Insolvenz wirksam ist, sollte er die vorhersehbaren Zahlungsbeträge, die von der Insolvenz eines Reiseveranstalters betroffen sind, und gegebenenfalls die vorsehbaren Kosten der Rückbeförderungen abdecken. Dies bedeutet, dass der Schutz ausreichen sollte, um alle vorhersehbaren Zahlungen.....

    Und damit muss man dem "Staat" schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen. Und das dürfte schwierig und sehr sehr langwierig werden.

    Auf der anderen Seite, da der Fall jetzt eingetreten ist (Annahme von mir, das die 110 mio. nicht reichen), ist (dann) die Bundesregierung gezwungen, diese "vorhersehbaren Zahlungsbeiträge" erheblich zu erhöhen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1570099895822

    @sonnestrand75 sagte:

    Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.

    Wie kommst du drauf?

    Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.

    Mein Reden seit ewig ...

    Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen.

    Das war die Auskunft einer namenlosen (aber immerhin sehr freundlichen!) Sachbearbeiterin, die mucmuli hier wiedergegeben hatte. Daher hatte ich die Lagerung der Neufassung der §§ 651 BGB unter dem Kopfkissen ja angeraten.

    Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.

    Jetzt wird´s abenteuerlich!

    Nach Gesetz ist es aber nicht...

    Eben, und es wird so gehandhabt, wie es das BGB vorschreibt.

    Ich hab zu dem Thema aber schon seitenweise referiert, nur um dann "Interpretationen" bzw. "Beweise" meiner unzureichenden Kenntnisse zu kassieren,

    Die Zurich wird nicht "eigenmächtig" irgendwas Beliebiges entscheiden und das BGB freundlich zu ihren Gunsten auslegen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Marcus2801
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    geschrieben 1570099939575

    @priester18 sagte:

    Ich nochmal - bei mir wurden die AF Flüge storniert.

    Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht, aber bei mir wurde NICHT die Buchung storniert, sondern die einzelnen Flugsegmente

    Hamburg - Paris

    Paris - Havanna

    und zurück

    Meine Buchung existiert noch, aber es gibt keine Flugsegmente in der Buchung.

    Begründung für mich wäre: Selbst wenn der Insolvenzverwalter bei eigentlichen 3000 Euro Flugkosten nur 12 Euro (Gebühren) zurück bekommt, dann sind das bei 1000 Flügen eben trotzdem 12.000 Euro und damit könnte man sicher 3 Reisen abfinden.

    Wie auch immer: Ich wünsche allen Glück, die eine Reise mit den Flügen wagen. Der tatsächliche Check In für die eigentlichen Flugsegmente ist ja in der Regel leider erst 24h vorher möglich.

    Wichtig ist erstmal da zu sein. Zurück findet man im Notfall sicher irgendwelche Ersatzflüge.

    Gruß

    Wann wurden eure Tickets ausgestellt, bzw. gebucht?!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1570100029225

    @playaamadores

    Auch für dich nochmal:

    Die Frist beginnt mit Schadenseintritt, wobei man sich den Zusatz "unverzüglich" für die Schadensmeldung hinter den Spiegel stecken sollte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Marcus2801
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    geschrieben 1570100164761

    Es gibt anscheinend neue Infos!

    Ich habe jetzt zum 10ten mal mit Emirates telefoniert. Jetzt hieß es, alle Flüge die bis zum 31.08 bezahlt wurden, mit ausgestellten Tickets behalten ihre Gültigkeit und können genutzt werden!!!

    Das war eine offizielle Email von TC, die leider nicht weitergeleitet werden darf!

    Alle Tickets die nach dem 31.08 ausgestellt und bezahlt sind, werden stoniert.

    Ich habe das Gespräch aufgenommen!

  • SonneStrand75
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    geschrieben 1570100299938

    @olicheck

    Deine Ausführungen sind sehr schlüssig.

    Ich erinnere mich aber an ein Zitat aus der aktuellen EU-Richtlinie, dass man deckeln darf, weil man nicht davon ausgehen muss, dass mehrere Veranstalter gleichzeitig insolvent werden (was ja leider passiert ist).

  • olicheck
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    geschrieben 1570100414559

    @d-saster sagte:

    Vielleicht ausreichend bemessen, um unschöne Bilder gestrandeter und verzweifelter Urlauber zu vermeiden, denn wäre unsere bräsige Regierung genötigt, doch tatsächlich mal zu handeln statt zu schwafeln. Die Leute, die ihre Anzahlung oder den gesamten Reisepreis verloren haben, interessiert die Regierung nicht die Bohne.

    Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

    (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

    Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

  • olicheck
    Dabei seit: 1183334400000
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    geschrieben 1570100562754

    @playaamadores sagte:

    Ok also den 31.10.19 abwarten.

    ...oder den 01.01.2020 oder den 01.02.2010 ........... oder Tag vor der Abreise.

  • SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
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    geschrieben 1570100642498

    @marcus2801 sagte:

    Es gibt anscheinend neue Infos!

    Ich habe jetzt zum 10ten mal mit Emirates telefoniert. Jetzt hieß es, alle Flüge die bis zum 31.08 bezahlt wurden, mit ausgestellten Tickets behalten ihre Gültigkeit und können genutzt werden!!!

    Das war eine offizielle Email von TC, die leider nicht weitergeleitet werden darf!

    Alle Tickets die nach dem 31.08 ausgestellt und bezahlt sind, werden stoniert.

    Ich habe das Gespräch aufgenommen!

    Und woher weiß man als Reisender, wann irgendwelche internen Tickets (man kriegt sie ja nicht zur Gesicht) ausgestellt wurden?

    Abgesehen davon, es hindert TC niemand, eine Woche später auch die anderen Flüge zu stornieren. Oder morgen...

    Es ist eine Info Stand heute.

    Und wie man sieht, können sich die Dinge sehr schnell ändern. Aus "nur der Fluggast darf noch stornieren" wird über Nacht "RV kann stornieren und tut es auch".

  • SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
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    geschrieben 1570100843882

    @olicheck sagte:

    Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

    (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

    Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

    Ich sehe, du hast es schon selbst gefunden.

    Ich bin da deiner Meinung.

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