geschrieben heute um 11:07
@hasilein61 sagte:
Wie ich gestern irgendwo im TV eine kurze Reportage mitbekommen habe (Sender? ) habe der deutsche Staat mit der Deckelung der Deckungssumme der zuständigen Versicherung gegen geltendes EU-Recht verstoßen, weil es diese Deckelung nur in Deutschland gibt. Daher werde man an die deutsche Regierung wegen Schadensersatz herantreten.
@sonnestrand75 sagte:
England ist doch in der EU und sie haben gar keine Versicherung. Weswegen ja der Staat die Urlauber zurückholen musste.
Kann also so nicht stimmen.
natürlich muss ein Staat keine "private Versicherung" zur Sicherung bei einer Insolvenz zulassen. So wie z.B. Grossbritannien....
Wie ein Staat Reisende absichert, bleibt ihm überlassen: Versicherung, Staatshaftung, Ausfallbürgschaft o.a. , hauptsache dies wird erfüllt:
(39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind.
Wenn es keine priv. Versicherung gibt, gilt eben die Staatshaftung, bei der es keine Obergrenze für Absicherungen gibt.
Die Bundesregierung hat eben, wie üblich, auf die Lobbyisten gehört und die EU Richtlinie nicht richtig umgesetzt.
Denn bei Obergrenzen ist die Vorgabe der Richtlinie:
"....wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag zur Insolvenzsicherung besteht...."
eben nicht grundsätzlich erfüllt.
(14) Die Verpflichtung, einen ausreichenden Nachweis dafür zu erbringen, dass im Fall einer Insolvenz die Erstattung von Zahlungen und die ückbeförderung der Reisenden gewährleistet sind....."
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302
Das heißt aber nicht, das man mit Klagen oder ominösen Online-Petitionen Erfolg haben könnte.
Denn:
(40) Damit der Schutz vor Insolvenz wirksam ist, sollte er die vorhersehbaren Zahlungsbeträge, die von der Insolvenz eines Reiseveranstalters betroffen sind, und gegebenenfalls die vorsehbaren Kosten der Rückbeförderungen abdecken. Dies bedeutet, dass der Schutz ausreichen sollte, um alle vorhersehbaren Zahlungen.....
Und damit muss man dem "Staat" schon grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen. Und das dürfte schwierig und sehr sehr langwierig werden.
Auf der anderen Seite, da der Fall jetzt eingetreten ist (Annahme von mir, das die 110 mio. nicht reichen), ist (dann) die Bundesregierung gezwungen, diese "vorhersehbaren Zahlungsbeiträge" erheblich zu erhöhen.