@vonschmeling sagte:
Wie kommst du drauf?
Mein Reden seit ewig ...
Das war die Auskunft einer namenlosen (aber immerhin sehr freundlichen!) Sachbearbeiterin, die mucmuli hier wiedergegeben hatte. Daher hatte ich die Lagerung der Neufassung der §§ 651 BGB unter dem Kopfkissen ja angeraten.
Jetzt wird´s abenteuerlich!
Eben, und es wird so gehandhabt, wie es das BGB vorschreibt.
Ich hab zu dem Thema aber schon seitenweise referiert, nur um dann "Interpretationen" bzw. "Beweise" meiner unzureichenden Kenntnisse zu kassieren,
Die Zurich wird nicht "eigenmächtig" irgendwas Beliebiges entscheiden und das BGB freundlich zu ihren Gunsten auslegen.
Du hast Recht, wir können gerade nicht wissen, was Zürich wirklich machen wird.
Es ist erst eine Woche seit der Insolvenz vergangen, sie sind noch mit Rückkholungen beschäftigt...
Wir werden sehen, was weiter passiert.