@karinmanuela sagte:
Hallo,
ich habe für meine Reise über Bucher, die am 8.11. beginnen soll, eine Schadensmeldung über meine Anzahlung bei Kaera abgegeben und eine Bearbeitungsnummer erhalten.
Tolle Info
@karinmanuela sagte:
Hallo,
ich habe für meine Reise über Bucher, die am 8.11. beginnen soll, eine Schadensmeldung über meine Anzahlung bei Kaera abgegeben und eine Bearbeitungsnummer erhalten.
Tolle Info
@sonnestrand75 sagte:
Dann einigen wir uns darauf, dass IATA-Ticket, Linienflug, welcher Tarif usw völlig uninteressant sind (bzw nicht an der Stornierung hindern).
Sondern allein AGB, nach welchem Recht Steuern und Gebühren erstattet werden.
Die wilden Behauptungen, LH usw wären vom RV nicht stornierbar, wären somit vom Tisch.
TAP, LH, Emirates und AirFrance wären also schon geklärt... Eurowings und Condor sowieso.
Easyjet ist eindeutig sicher. Ryanair ist wohl nicht so auskunftsfreudig, aber ich tippe eher darauf, dass man fliegen kann.
Ja, darauf kann man sich einigen. Wobei, ich habe nie behauptet, dass es bei der Stornierung auf IATA-Flüge ankommt.
Und noch eine Info für Etihad-Flüge: Telefonisch erhielt ich gestern von Etihad die Auskunft, man ist sich noch nicht sicher, ob TC-Geschädigte ihren Flug in Anspruch nehmen können. Soeben habe ich die AGBs von Etihad gelesen. Diese sehen vor, dass bei einer Stornierung die Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Die AGBs sehen auch vor, dass der Reiseveranstalter stornieren kann. Insofern kann man den Etihad-Flug ebenfalls begraben.
Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.
Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.
Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen. Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.
Nach Gesetz ist es aber nicht...
hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.
Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
Würde mich über Antworten freuen
Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?
Danke
@alexandra6406 sagte:
hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.
Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
Würde mich über Antworten freuen
Zumindest erstatten sie Steuern und Gebühren. Somit ist es reine Glückssache, ob euer Flug bis dahin storniert wird oder nicht.
Niemand weiß, was der Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen machen wird...
Eine Stornierung ist schon geschehen (Seite 180, ganz unten).
@playaamadores sagte:
Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?
Danke
Welchen Schaden? Du hast doch noch keinen.
Ok also den 31.10.19 abwarten.
Ich nochmal - bei mir wurden die AF Flüge storniert.
Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht, aber bei mir wurde NICHT die Buchung storniert, sondern die einzelnen Flugsegmente
Paris - Havanna
und zurück
Meine Buchung existiert noch, aber es gibt keine Flugsegmente in der Buchung.
Begründung für mich wäre: Selbst wenn der Insolvenzverwalter bei eigentlichen 3000 Euro Flugkosten nur 12 Euro (Gebühren) zurück bekommt, dann sind das bei 1000 Flügen eben trotzdem 12.000 Euro und damit könnte man sicher 3 Reisen abfinden.
Wie auch immer: Ich wünsche allen Glück, die eine Reise mit den Flügen wagen. Der tatsächliche Check In für die eigentlichen Flugsegmente ist ja in der Regel leider erst 24h vorher möglich.
Wichtig ist erstmal da zu sein. Zurück findet man im Notfall sicher irgendwelche Ersatzflüge.
Gruß
Üblicherweise werden Betriebshaftpflichtversicherungen u.a. nach Umsatz ,Anzahl der Mitarbeiter und Angabe der Risken
abgeschlossen.Bei Falschangabe kein Schutz und ggf.Haftung des Geschäftsführers.
Kurios wenn unsere Volksvertreter so was nicht beherrschen und die Grundregeln für Lobbyisten usw. über Bord werfen.
Die dummen vergesslichen sind in ausreichender Anzahl vorhanden.
Selbst wenn hier Insolvenzverschleppung und damit verbunden im Normalfall eine Durchgriffshaftung entsteht,gelogen wurde,
ggf. Verbraucherrechte gebeugt wurden als das ändert nichts daran das man nicht durchgreift.
Wie allzu oft lässt der Gesetzgeber laufen und bessert dann vielleicht nach,das dauert aber bekanntlich weil die RV Bosse müssen ja erstmal befragt werden.Herrn Joussen (TUI) u.a. wird es freuen das unsere Vertreter so freundlich zu der Industrie sind.
Subjektiv ist das meist allerdings nicht immer Verbraucher freundlich,egal wie es ausgeht sollte jeder darüber nachdenken welches Buchungsverhalten etwas schützen kann.´Spekulationen wieviel über bliebt sind wenig Zielführend es kommt wie es kommt.
Man sollte versuchen so kurz wie möglich vor der Reise zu buchen um solche Verluste zu minimieren,
Sicherlich kann man dann nicht immer den letzten besten Preis bekommen aber wenn ich 200€ mehr zahle ist das bei weitem nicht soviel wie verloren gehen kann.Vermutlich würde dies auch früher oder später eine Wirkung auf die RV haben wenn die Liquiden Mittel später kommen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!