Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Kourion
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    geschrieben 1570108535080 , zuletzt editiert von Kourion

    @toma07 sagte:

    Es heißt doch hier:

    Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen: 

    Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung. 

    Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.). 

    Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen

    Punkt 2 und 3 sind ja eigentlich klar ( wenn ich Teile nutze kann ich sie nicht geltend machen). Aber wie ist dann Punkt 1 zu verstehen, welcher "gesetzlichen Schutz" ist da gemeint? Wenn damit die Insolvenzversicherung gemeint ist widerspricht sich das doch mit Punkt 3 oder verstehe ich das falsch.

    Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • SonneStrand75
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    geschrieben 1570108564986

    @rinnebach sagte:

    Getroffene Hunde bellen........

    Ich beleidigte niemanden. Wenn Du Dich beleidigt fühlst..... Lebensrisiko.

    Was sollen Diskussionen hier zum Thema Insolvenzrecht, Haftung, Politik.......nicht hilfreich. Für die meisten zumindest. Absolut OT.

    Dein Beitrag über Urlaub mit dem Auto nach Schwarzwald war also voll im Thema?

    Na ja, don't feed the troll. Viel Spaß noch.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1570108703938

    @rinnebach sagte:

    Was sollen Diskussionen hier zum Thema Insolvenzrecht, Haftung, Politik.......nicht hilfreich. Für die meisten zumindest. Absolut OT.

    Sorry, aber das sehe ich ganz anders ... zum einen bewegt das Thema und ist emotional, zum anderen ist es sicher für viele Betroffene ihr "erstes Mal" und ein paar grundsätzliche Aspekte / Abläufe zu erfahren daher überaus hilfreich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sokrates
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    geschrieben 1570108852104

    @olicheck sagte:

    Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

    (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

    Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

    ===============

    Antwort:

    Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • Rinnebach
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    geschrieben 1570109158058

    @sonnestrand75 sagte:

    Dein Beitrag über Urlaub mit dem Auto nach Schwarzwald war also voll im Thema?

    Na ja, don't feed the troll. Viel Spaß noch.

    Natürlich! Das Leben birgt nun mal Risiken. Auch das "Urlauberleben". Diese Risiken gehören einkalkuliert. Es gibt halt nicht überall die Vollkasko, die einen in Watte bettet.

    Ich bin, wenns dumm läuft, auch mit 2.200 Euro dabei. Was soll ich mir jetzt Gedanken machen? Es läuft alles nach dem Versicherungsrecht und dem Insolvenzrecht.

    Da kann man sich kurz einlesen, seine eigenen Schlüsse ziehen, seine Optionen festmachen und fertig.

    Um noch mal auf den Schwarzwald zurück zu kommen, ja, auch da kann das Auto kaputt gehen, aber da hat Vollkasko Deutscher ja den ADAC.

    Du verstehst was ich sagen will?

    Karl Valentin: "Die Zukunft war früher auch besser."
  • Stephan Schuboth
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    Beiträge: 65
    geschrieben 1570109307691

    @sonnestrand75 sagte:

    Gut, wenn du eine ungültige Mail angibst (es wundert mich, dann nicht geprüft wurde), dann kannst du natürlich keine Mail bekommen.

    Wenn einfach der Inhalt des Feldes als Email interpretiert wird, kann es ja gar nicht funktionieren.

    Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....

  • Erny1805
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    geschrieben 1570109418502

    @sokrates sagte:

    Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!

    LG

    Sokrates

    Daher kann ich.immer nur wieder auf diesen Artikel hinweisen, auch wenn es einige satt haben. Abschnitt Lobby. Das Problem hätte seit 2017ngelöst werden können, in welcher Form auch immer. Wie z.b. von Schmelling vorgeschlagen nach Umatzgrösse der jeweiligen Firma...

    https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-cook-versicherung-1.4622090

  • SonneStrand75
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    geschrieben 1570109648714

    @stephan-schuboth sagte:

    Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....

    Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"

    Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.

    Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.

  • *yasmin
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    geschrieben 1570109672539 , zuletzt editiert von Ahotep

    @kourion sagte:

    Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.

    ----------------------------------

    Ich finde man kann das so oder so interpretieren, eindeutig ist das für mich nicht....

    Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.

    Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung.

  • D. Saster
    Dabei seit: 1570048291157
    Beiträge: 14
    geschrieben 1570109733297

    @sokrates sagte:

    Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!

    Ebensogut könnte es die Thomas Cook GmbH gewesen sein, die ihre Untergesellschaften in einen Pott gepackt hat und als alleinige Versicherungsnehmerin auftrat, statt jede Gesellschaft einzeln gegen Pleite zu versichern. Das hat ihr sicherlich eine Menge Geld gespart.

    Was passiert eigentlich, wenn die Versicherungssumme nicht mal ausreicht, um alle Urlauber ihren Urlaub zu Ende bringen zu lassen und zurück zu holen? Das ist nicht unwahrscheinlich. Lässt man die sitzen oder holt man die zurück und nimmt sie später anteilig in Regress?

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