@toma07 sagte:
Es heißt doch hier:
Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen:
Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.
Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).
Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen
Punkt 2 und 3 sind ja eigentlich klar ( wenn ich Teile nutze kann ich sie nicht geltend machen). Aber wie ist dann Punkt 1 zu verstehen, welcher "gesetzlichen Schutz" ist da gemeint? Wenn damit die Insolvenzversicherung gemeint ist widerspricht sich das doch mit Punkt 3 oder verstehe ich das falsch.
Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.