Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Kosta64
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    geschrieben 1570110490537

    Auf dem Sicherungsschein steht ja nu bei mir explizit Bucher Reisen. Werden die Gesellschaften jetzt als eine behandelt obwohl es quasi unabhängige GmbH´s sind oder ist bei der Versicherung TC und Bucher eins. Wäre ja interessant weil es dann die Versicherungssumme erhöhen würde. Ich habe übrigens Flug nochmal gebucht. War mir zu riskant dann festzusitzen wenn Bucher die Flüge storniert. Hotel bietet mir den Aufenthalt zu VA Konditionen an. Zum Glück ist bei mir nur die Anzahlung von 400€ im A.....

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  • Stephan Schuboth
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    geschrieben 1570110534314

    @sonnestrand75 sagte:

    Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"

    Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.

    Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.

    Jupp hat er.... Offensichtlich war es für mich nicht unbedingt. Normalerweise lassen sich so Onlineformulare bei fehlerhaften einträgen gar nicht erst senden. Aber wie gesagt... Vielen Dank für die schnelle Antwort.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1570110750227

    @d-saster sagte:

    Was passiert eigentlich, wenn die Versicherungssumme nicht mal ausreicht, um alle Urlauber ihren Urlaub zu Ende bringen zu lassen und zurück zu holen? Das ist nicht unwahrscheinlich.

    Doch, das ist äußerst unwahrscheinlich ...

    Lässt man die sitzen oder holt man die zurück und nimmt sie später anteilig in Regress?

    Ersteres sicher nicht, bei zweiterem gilt das Sagen, es werde nach Bemessung des Schadens quotiert, inwieweit das aber dann die Zurückgeholten betrifft ist ebenso unklar wie das Sagen an sich.

    Enormer Raum für Spekulationen, bei der die Zurich sich einigermaßen spröde gibt bis hin zu nicht BGB konformen Aussagen am Telefon (wenn sie denn so gemacht wurden - das ist ja auch wieder spekulativ!).

    Tatsächlich ist die Summe vorgesehen für sowohl Rückführungen als auch Schadensforderungen (lt. EU), weshalb das "die Bundesregierung" anders sieht (oder ob die Journaille auch da was falsch verstanden hat) - spekulativ.

    Jedenfalls sind irgendwelche Neiddebatten vollkommen überflüssig (beispielsweise "die waren ja wenigstens im Urlaub, die haben´s gut!") weil - du ahnst es sicher schon? - spekulativ.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1570110931237

    Noch ein Wort zu den Spekulationen betreffend die Tickets und ihre Gültigkeit:

    Selbstverständlich sind auch Ryanair oder Easyjet Flugscheine stornierbar, nur nützt das nix mangels Erstattung im Falle einer Kündigung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Toma07
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    geschrieben 1570111213765

    • Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen

    Diese Info war jetzt von der HC Seite, Gibt es diese Info auch von Zürich direkt oder woher kommt das?

    Wenn dies eine Offizielle Aussage ist bedeutet sie doch im Umkehrschluss das ich zB. die Flüge in Anspruch nehmen kann und den Rest bei der Insolvenzversicherung (Zürich) geltent machen kann. Es gab ja auch die Aussage das wenn man nur Teile in Anspruch nimmt es keine Pauschalreise mehr ist und kein Anspruch besteht - dazu steht dieser Punkt im Wiederspruch.

  • Kourion
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    geschrieben 1570111401473

    @-yasmin sagte:

    Ich finde man kann das so oder so interpretieren, eindeutig ist das für mich nicht....

    Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.

    Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung.

    Ich habe das einzig auf Mängel in der Art von "falsche Zimmerkategorie" o.ä. bezogen. Und derartige Mängel anmelden und dafür Minderung beantragen können gehört ja auch zum gesetzl. Schutz des Pauschalreisenden.

    Aber klar... kann man verstehen wie man will und andere sehen's / interpretieren es anders. :wink:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Toma07
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    geschrieben 1570111615474 , zuletzt editiert von Toma07

    @-yasmin sagte:

    Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.

    Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung

    Also da steht eindeutig Insolvenzversicherung, das bedeutet bei Zürich und nicht beim Insolvenzverwalter.

    Natürlich könnte man dann wenn nur ein Teil der Forderung durch 110 mil Begrenzung ausgezahlt würde sich noch an den Insolvenzverwalter wenden.

  • D. Saster
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    Beiträge: 14
    geschrieben 1570111718905

    @kosta64 sagte:

    Auf dem Sicherungsschein steht ja nu bei mir explizit Bucher Reisen. Werden die Gesellschaften jetzt als eine behandelt obwohl es quasi unabhängige GmbH´s sind oder ist bei der Versicherung TC und Bucher eins. Wäre ja interessant weil es dann die Versicherungssumme erhöhen würde.

    Ich habe bei Neckermann gebucht und auf dem Sicherungsschein steht die TC Touristik GmbH als Veranstalter. Wäre aber zu schön um wahr zu sein, wenn wir hier über mehr als die 110 Mio. sprechen könnten. Ich denke, es wird nur eine Versicherungspolice für alle TC Gesellschaften geben und am Ende gibt's für alle Betroffenen ein Almosen.

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