@toma07 sagte:
Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.
Also da steht eindeutig Insolvenzversicherung, das bedeutet bei Zürich und nicht beim Insolvenzverwalter.
Natürlich könnte man dann wenn nur ein Teil der Forderung durch 110 mil Begrenzung ausgezahlt würde sich noch an den Insolvenzverwalter wenden.
Ich sehe das ja auch so wie du, nur wie du sagst einige der Meinung waren, dass wenn man den Flug in Anspruch es keine Pauschalreise mehr wäre, dann wäre die Aussage widersprüchlich.