Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • SonneStrand75
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    geschrieben 1570136195288

    @mucmuli sagte:

    Du weißt natürlich alles besser, ist eh klar. Wenn nicht alle Reisen von TC abgesagt sind und die Schadenshöhe gar nicht feststeht, kann Zurich nicht mit der Entschädigung beginnen, da die Quoten nicht feststehen. Gut, hätten sie dich eingestellt, dann wäre das natürlich möglich, weil du alles weißt und die Klügste auf dem Planeten bist.

    Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.

    Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.

    Im Gesetz steht es trotzdem so...

  • Malini
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    Verwarnt
    geschrieben 1570136230612

    @sonnestrand75 sagte:

    Ich frage mich, welchen Azubi sie ans Programmieren des Webformulars gesetzt haben.

    Super, dass es hier zu jedem Thema kompetente Leute gibt - bestimmt werden etliche Headhunter auf dich aufmerksam...

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
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    geschrieben 1570136456345

    @malini sagte:

    Super, dass es hier zu jedem Thema kompetente Leute gibt - bestimmt werden etliche Headhunter auf dich aufmerksam...

    Hast du das programmiert oder warum greifst du mich an?

    Es ist nunmal schlecht. Mein Freund ist vom Fach, er hat meinen Eindruck bestätigt.

  • Schlangenfanger
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    geschrieben 1570136629640

    SonneStrand , ich wünsch euch einen schönen Urlaub:smirk:

    Alles wird gut !
  • vonschmeling
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    geschrieben 1570136731189

    @stephan-schuboth sagte:

    Danke....Ich werde da erstmal anrufen.... Hatte oben im Explorer das Datum und 656 stehen. Muss ja bei denen irgendwo gelandet sein.... Ansonsten aufs Neue.

    Auch für dich gilt die Frist von 8 Wochen nach Schadenseintritt und keinesfalls nach Insolvenzantrag.

    Erklärung:

    Der Insolvenzantrag löst den Schadensfall für den Kundengeldabsicherer aus.

    Beim Kunden tritt der Schadensfall ein, wenn er Gewissheit über die nicht Erbringbarkeit seiner bezahlten Leistungen erlangt.

    Fazit:

    Die First zur Reklamation deines Anspruchs begann am Tage der Absage deiner Reise und dauert ferner 8 Wochen an.

    (Nebensatz: Dieses halbgare Hörensagengeeier hier torpediert die Interessen der Betroffenen!)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • SonneStrand75
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    geschrieben 1570136815998

    @schlangenfanger sagte:

    SonneStrand , ich wünsch euch einen schönen Urlaub:smirk:

    Danke schön! Zumindest das Wetter spielt mit, auf Ibiza keine Selbstverständlichkeit...

    Sitzen quasi auf gepackten Koffern...

  • mucmuli
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    geschrieben 1570136821959 , zuletzt editiert von mucmuli

    @sonnestrand75 sagte:

    Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.

    Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.

    Im Gesetz steht es trotzdem so...

    Wo steht dies denn bitte im Gesetz? Und bitte komm mir jetzt nicht mit 'unverzüglich', was lediglich ohne schuldhaftes verzögern bedeutet, aber eine nach den Umständen des Einzellfalls angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist beinhaltet. (Und da ist es selbstverständlich, dass die Versicherung einen Überblick haben muss). Genau deshalb hab ich bei Kaera nachgefragt, und diese vollständige Auszahlung wurde verneint (was auch logisch ist).

  • SonneStrand75
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    geschrieben 1570137108217

    Da steht eindeutig, in voller Höhe auszahlen, sofort.

  • j.dinger
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    geschrieben 1570137205351

    @sonnestrand75 sagte:

    Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.

    Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.

    Im Gesetz steht es trotzdem so...

    Im Gesetz steht "unverzüglich". Das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Quotieren ist kein schuldhaftes Zögern, sondern in diesem Fall möglicherweise notwendig.

  • SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
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    geschrieben 1570137491459

    @jdinger sagte:

    Im Gesetz steht "unverzüglich". Das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Quotieren ist kein schuldhaftes Zögern, sondern in diesem Fall möglicherweise notwendig.

    Sagen wir so, es ist eh völlig egal, wie ich es verstehe. Zurich wird eh so machen, wie sie wollen.

    Es steht auch nirgendwo, dass erst Rückholungen ganz bezahlt werden sollen. Trotzdem äußern sie sich in Medien so, dass nur der Rest quotiert wird.

    Wir werden sehen, was passiert.

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