Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • mucmuli
    Dabei seit: 1163808000000
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    geschrieben 1570137879980 , zuletzt editiert von mucmuli

    @sonnestrand75 sagte:

    Sagen wir so, es ist eh völlig egal, wie ich es verstehe. Zurich wird eh so machen, wie sie wollen.

    Es steht auch nirgendwo, dass erst Rückholungen ganz bezahlt werden sollen. Trotzdem äußern sie sich in Medien so, dass nur der Rest quotiert wird.

    Wir werden sehen, was passiert.

    Man kann natürlich Gäste auch nicht nur tlw zurückholen, aber die Hotels bekommen ja lt Medienberichten auch vorab nur 50 % (wahrscheinlich widerspricht eh direkt wieder jemand, der es besser weiß), wahrscheinlich würden die 110 Mio nicht mal für die kompletten Hotelkosten + Flüge ausreichen.

  • j.dinger
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    geschrieben 1570138018081

    @sonnestrand75 sagte:

    Sagen wir so, es ist eh völlig egal, wie ich es verstehe.

    Da hast Du recht.

    Zurich wird eh so machen, wie sie wollen.

    Es steht auch nirgendwo, dass erst Rückholungen ganz bezahlt werden sollen. Trotzdem äußern sie sich in Medien so, dass nur der Rest quotiert wird.

    Wir werden sehen, was passiert.

    Es bleibt Dir (und mir übrigens auch) ja unbenommen, das komplette Vorgehen von Zurich in dieser Sache richterlich überprüfen zu lassen. -- Und somit stimmt es nicht ganz, dass Zurich da machen kann, was sie wollen. Ob sich das lohnt, steht aber auf einem anderen Blatt.

  • olicheck
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    geschrieben 1570138582610

    Um noch einmal auf Mastercard zurück zu kommen:

    Sollte jemand bei seiner Mastercard Herausgeber-Bank Probleme haben, überhaupt das Antragsformular ( Zahlungsreklamation Mastercard®/Visa) für Mastercard Chargeback zu bekommen, die Bank sich nicht für zuständig erklären oder wegen mangelnden Erfolgsaussichten abblocken etc., könnte der aktuelle Mastercard Chargeback-Guide helfen. Denn ich bin überzeugt, das kein BankmitarbeiterIn diese 438 Seiten auf Englisch durchgelesen hat......

    Mastercard Chargeback-Guide (geändert am 24.09.2019) auf Seite 58:

    Original:

    Chargeback Condition:

    „Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received and the travel agency or tour operator is no longer in business.“

    Übersetzung:

    Rückbuchungsbedingung:

    „Reiseleistungen, die über ein Online-Reisebüro oder einen Reiseveranstalter arrangiert wurden, wurden nicht erhalten und das Reisebüro oder der Reiseveranstalter ist nicht mehr im Geschäft.“

    Das sollte zu mindestens ausreichend sein, um von seiner Bank ernst genommen zu werden. So als Argumentationshilfe.....!

    Von einer Versicherung, die zuerst einspringen muss, habe ich nirgends etwas gelesen......eben sowenig von einem zuerst zuständigen Insolvenzverwalter  :grinning:

    Aktueller Mastercard Chargeback-Guide

  • mucmuli
    Dabei seit: 1163808000000
    Beiträge: 217
    geschrieben 1570138853230 , zuletzt editiert von mucmuli

    @olicheck sagte:

    Um noch einmal auf Mastercard zurück zu kommen:

    Sollte jemand bei seiner Mastercard Herausgeber-Bank Probleme haben, überhaupt das Antragsformular ( Zahlungsreklamation Mastercard®/Visa) für Mastercard Chargeback zu bekommen, die Bank sich nicht für zuständig erklären oder wegen mangelnden Erfolgsaussichten abblocken etc., könnte der aktuelle Mastercard Chargeback-Guide helfen. Denn ich bin überzeugt, das kein BankmitarbeiterIn diese 438 Seiten auf Englisch durchgelesen hat......

    Mastercard Chargeback-Guide (geändert am 24.09.2019) auf Seite 58:

    Original:

    Chargeback Condition:

    „Travel services arranged through an online travel agency or tour operator were not received and the travel agency or tour operator is no longer in business.“

    Übersetzung:

    Rückbuchungsbedingung:

    „Reiseleistungen, die über ein Online-Reisebüro oder einen Reiseveranstalter arrangiert wurden, wurden nicht erhalten und das Reisebüro oder der Reiseveranstalter ist nicht mehr im Geschäft.“

    Das sollte zu mindestens ausreichend sein, um von seiner Bank ernst genommen zu werden. So als Argumentationshilfe.....!

    Von einer Versicherung, die zuerst einspringen muss, habe ich nirgends etwas gelesen......eben sowenig von einem zuerst zuständigen Insolvenzverwalter  :grinning:

    Aktueller Mastercard Chargeback-Guide

    Auf S 62 steht "service was not covered by a bonding authority or similar scheme according to local law, or neither the issuer nor the cardholder ,...."

  • Nannett 26
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    Beiträge: 58
    geschrieben 1570138925777

    Zum Neuanfang von Neckermann Reisen fehlt Geld, und Vertrauen der Kunden. Wenn die Reisen freigegeben werden und könnten kostenlos storniert werden, wäre nicht mehr viel übrig,

  • Stephan Schuboth
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    geschrieben 1570138962968

    @vonschmeling sagte:

    Auch für dich gilt die Frist von 8 Wochen nach Schadenseintritt und keinesfalls nach Insolvenzantrag.

    Erklärung:

    Der Insolvenzantrag löst den Schadensfall für den Kundengeldabsicherer aus.

    Beim Kunden tritt der Schadensfall ein, wenn er Gewissheit über die nicht Erbringbarkeit seiner bezahlten Leistungen erlangt.

    Fazit:

    Die First zur Reklamation deines Anspruchs begann am Tage der Absage deiner Reise und dauert ferner 8 Wochen an.

    (Nebensatz: Dieses halbgare Hörensagengeeier hier torpediert die Interessen der Betroffenen!)

    Ich danke dir von Schmeling für deine ausführliche Erklärung! :-)

    Ich denke diese Frist gilt es abzuwarten..... Alles andere ist eh nur Spekulation.

    Kostet alles nur Zeit und Nerven sich über diesen Supergau aufzuregen.

  • mucmuli
    Dabei seit: 1163808000000
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    geschrieben 1570139279943 , zuletzt editiert von mucmuli

    @olicheck

    S 62 Mastercard

    Chargeback geht in dem Fall, wenn ein Sicherungsschein o.ä. vorhanden war/ist, nur wenn die Entschädigung abgelehnt worden ist.

    "The travel service was covered by a bonding authority or similar scheme according to local law,and one of the following: The cardholder (or traveler) requested reimbursement from the bonding authority or similarscheme and did not receive it, or the claim was decline." ....

    Wie mit Teilentschädigung umgegangen wird, ist momentan noch unklar.

  • D. Saster
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    geschrieben 1570139842147

    @sonnestrand75 sagte:

    Gibt es auch eine Zusammenfassung als Text?

    So dass man nur wenige Sekunden investieren muss, um nützliche Informationen rauszuziehen.

    Zusammengefasst ist dabei rausgekommen, dass die gute Anwältin von Amex eigentlich nichts herausbekommen hat, nicht einal die Amex chargeback reason codes. M.W. wären das C05: Goods/Services Canceled bzw. C08: Goods or services not received or partially received

    Wie mir der Tüp von Amex aber am Telefon erklärte, zahlt Amex grundsätzlich nicht bei Insolvenz. Von denen ist kein Cent zu erwarten.

  • D. Saster
    Dabei seit: 1570048291157
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    geschrieben 1570140186947

    Die Bank meiner Mastercard, die ich aber leider zur Zahlung nicht benutzt habe, hat ein zum Thema TC Pleite Infoblatt erstellt. Darin heisst es:

    "Erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis, dass der Versicherer eine Erstattung ablehnt oder nur teilweise erstattet, reichen Sie diesen Nachweis inkl. Reklamationsformular und Kopie der Buchungsunterlagen umgehend bei uns ein – wir können dann versuchen eine Reklamation einzuleiten"

    sowie

    "Zusatz Mastercard: wenn Sie innerhalb von 4 Wochen nach Schadensmeldung bei der Versicherung keinen Bescheid / Rückmeldung der Versicherung bekommen haben, reichen Sie uns eine kurze schriftliche Bestätigung ein, wann Sie die Versicherung kontaktiert haben und bis wann Sie keine Rückmeldung erhalten haben. Diesen Nachweis reichen Sie dann bitte zusätzlich zum Reklamationsformular und den Kopien der Buchungsunterlagen bei uns ein – wir können dann versuchen eine Reklamation einzuleiten."

    Die wollen es also zumindest versuchen. Klingt schon etwas besser als bei Amex.

  • mucmuli
    Dabei seit: 1163808000000
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    geschrieben 1570140375693 , zuletzt editiert von mucmuli

    @d-saster sagte:

    Oh. Sehr interessant, da dort auch explizit tlw Erstattung erwähnt ist. Dankeschön! Welche Bank ist das denn?

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