Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Kosta64
    Dabei seit: 1570110068990
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    geschrieben 1570295903626

    Nervig ist doch dass man nicht wenigstens den Flug sicheren Gewissens benutzen kann. Damit wären meine Verluste bei Null gewesen und der IV hätte sogar noch was bekommen, statt evtl. nur die Stornokosten. Davon abgesehen dass der Schaden für den Versicherer niedriger gewesen wäre. So hab ich 500 € mehr für unsere Flüge bezahlt weil ich nicht Gefahr laufen wollte am Flughafen zu stehen und dem Flieger hinterher zu schauen.

  • Sandra HBC
    Dabei seit: 1569241449714
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    geschrieben 1570296059600

    @ballonflieger sagte:

    Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abge­sagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...

    Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...

    Der wäre seine Zulassung los, wenn er die Schulden noch vergrößert....sprich Geld einzieht ohne Leistungserbringung.

  • Schlumpf_8
    Dabei seit: 1554569167279
    Beiträge: 2
    geschrieben 1570297575479

    Ja, dass stimmt. Mittlerweile habe ich auch den kompletten Betrag wieder. Dem Rest, der noch hofft und bangt, dem drücken ich die Daumen!!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1570299531982

    @ballonflieger sagte:

    Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abge­sagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind.

    Das ist nicht "o.g. Rechtsauffassung" sondern geltendes Vertragsrecht, auch wenn du es unkomfortabel findest.

    Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...

    Warum beharrst du dann drauf?

    Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...

    Dazu wurde schon durchaus qualifiziert vorgetragen.

    Du solltest eine Verbrecherkarriere erwägen, böse denken klappt erstaunlich gut! :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • hexelev
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    Beiträge: 19
    geschrieben 1570299917764 , zuletzt editiert von Ahotep

    Ich sollte am 29.10 3 Wochen nach Gran Canaria fliegen --ABGESAGT -hatte keine Lust allees selber zu machen -bin Rechtschutz versichert

    darum Anwalt genommen -

    heute Antwort :

     Guten Tag Frau Klarnamen entfernt

    ich habe ihren Fall nun geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Reisepreis aufgrund Ihrer Zahlungsweise (Überweisung) nicht direkt von dem Zahlungsanbieter zurückgeholt werden kann.

    Es bestehen aber vielversprechende Aussichten zumindest einen Teil des Reisepreises über die Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen der Zurich Versicherung zu erhalten. Ich weise allerdings jetzt schon darauf hin, dass bis zu der Bekanntgabe der genauen Höhe der Erstattung und einer tatsächlichen Auszahlung noch eine geraume Zeitspanne vergehen kann

    Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    Klarnamen entfernt

    Rechtsanwältin

  • Stephan Schuboth
    Dabei seit: 1569267486340
    Beiträge: 65
    geschrieben 1570299990669

    Ich glaube es nicht.

    Ihr beide zitiert euch echt noch über diese Nummer!

    Liebe von Schmeling.... Wie ist denn eigentlich deine Einschätzung zu der ganzen Situation?

    LG

  • HC-Mitglied2685054
    Dabei seit: 1569525883627
    Beiträge: 98
    geschrieben 1570300215530

    @vonschmeling sagte:

    Das ist nicht "o.g. Rechtsauffassung" sondern geltendes Vertragsrecht, auch wenn du es unkomfortabel findest.

    (...)

    Dazu wurde schon durchaus qualifiziert vorgetragen.

    In sich widersprüchlich.

  • Stephan Schuboth
    Dabei seit: 1569267486340
    Beiträge: 65
    geschrieben 1570300223539

    Im Grunde waren ja deine Ausführungen immer recht realistisch...

  • KI
    Dabei seit: 1570018483233
    Beiträge: 10
    geschrieben 1570300342275

    Wir sind auch betroffen ich habe am Freitag den 04.10.19 bei Ögertours angerufen ich kam durch und wollte wissen was mit den Reisen ab November ist. Die Mitarbeiterin sagte es gibt nichts Neues alle Verträge sind gültig aber eingefroren eine Änderung oder Stornieren der Reise nicht möglich. Ich kann zwar schriftlich Stornieren aber es wird nur zur Kenntnis genommen aber nicht bearbeitet und wenn die Reise nicht vom Insolvenz Verwalter abgesagt wird Stornogebühren anfallen. Ögertours nimmt billigend in kauf den Urlaub der Kunden die für November gebucht haben zu sabotieren. Wir werden nicht mehr bei diesem Veranstalter Buchen egal wie das Kind heißen wird. Verlierer sind eigentlich alle Reiseveranstalter viele Kunden werden nicht mehr früh buchen das Vertrauen in den Reisesicherungsschein ist dahin.

  • Stephan Schuboth
    Dabei seit: 1569267486340
    Beiträge: 65
    geschrieben 1570300360329

    Ich persönlich glaube, dass dies nur die kleine Spitze vom Eisberg war....

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