@hexelev sagte:
Ich sollte am 29.10 3 Wochen nach Gran Canaria fliegen --ABGESAGT -hatte keine Lust allees selber zu machen -bin Rechtschutz versichert
darum Anwalt genommen -
heute Antwort :
ich habe ihren Fall nun geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Reisepreis aufgrund Ihrer Zahlungsweise (Überweisung) nicht direkt von dem Zahlungsanbieter zurückgeholt werden kann.
Es bestehen aber vielversprechende Aussichten zumindest einen Teil des Reisepreises über die Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen der Zurich Versicherung zu erhalten. Ich weise allerdings jetzt schon darauf hin, dass bis zu der Bekanntgabe der genauen Höhe der Erstattung und einer tatsächlichen Auszahlung noch eine geraume Zeitspanne vergehen kann
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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Rechtsanwältin
Und wozu hast Du Dir jetzt die Anwältin genommen? Damit sie Dir das sagt?