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Provisionen könnten zurückgefordert werden
Denn als sicher gilt schon jetzt, dass sie bei verkauften, aber noch nicht angetretenen Reisen der Marken Öger, Bucher Reisen und Air Marin leer ausgehen. Da diese Thomas-Cook-Töchter die vereinbarten Provisionen üblicherweise erst nach dem Urlaubsantritt zahlen, müssen die Reisebüros ihre Forderungen in der Insolvenztabelle anmelden – mit mäßiger Aussicht auf eine zufriedenstellende Auszahlungsquote.
Doch es könnte für sie noch schlimmer kommen. Die Marken Neckermann und Thomas Cook nämlich zahlten die Provisionen regelmäßig schon nach dem Zahlungseingang – und damit weit vor der Abreise der Kunden. Die Erfolgsprämien, so jedenfalls warnen Juristen, könnte die Insolvenzverwaltung nun von den Reisebüros zurückverlangen – und zwar rückwirkend bis zu drei Monate.
„Sollte der Verdacht einer Insolvenzverschleppung bei Thomas Cook entstehen“, heißt es aus dem Büro der Insolvenzverwalter, „könnte es zu einer Anfechtung dieser Zahlungen kommen.“ Schließlich gelte der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. So sei etwa zu prüfen, ob Reisebüros ihren Kunden Insiderwissen über die Finanzlage von Thomas Cook vorenthalten haben.
Für Reisebüros steht damit einiges auf dem Spiel. Franchisepartner von Thomas Cook nennen Summen von 40.000 Euro, die sie dann jeweils zurückzahlen müssten, Konzernungebunden entstünde ein Schaden von durchschnittlich 12.000 Euro, heißt es in Fachkreisen. „Gerade kleine Reisebüros könnten dann Probleme bekommen“, warnt Thomas-Cook-Verkäuferin Kalau von Hofe.
Besonders hart treffen würde es zudem Urlaubsportale wie „Holidaycheck“ oder „..........“. Sie hatten ohne jegliche Warnhinweise Reisen des Pleitekonzerns online verkauft, obwohl die Schieflage – spätestens seit mehreren Handelsblatt-Artikeln ab Juni 2019 – aktenkundig war.