@towi1802 sagte:
Weil dort aktuell nicht Neckermann (Öger, Bucher ...) das Sagen hat, sondern ein vorläufiger Insolvenzverwalter, dem die Befindlichkeiten der Reisewilligen am Allerwertesten vorbei gehen. Dem geht es einzig darum, die Gläubiger bestmöglich zu bedienen. Sollte da zufällig die Durchführung der Reisen (vermeintlich) sachdienlich erscheinen wird es die Reisen geben, sofern die Plätze im Flieger und /oder Hotel zwischenzeitlich nicht anderweitig vergeben worden sind. Inwieweit dort tatsächlich, die bereits hier mehrfach angesprochenen, Stornierungen durch TC eine Rolle spielen werden ist wohl für einen Außenstehenden nicht hinreichend sicher zu prophezeien.
Darauf habe ich eine Antwort von einem Rechtsanwalt bekommen.
Die Stornierung (Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden) kann der Insolvenzverwalter nicht verhindern. Nur weil das Systemseitig nicht möglich ist, heißt das nicht, dass der Kunde dies nicht tun kann. Dazu einfach ein Einschreiben oder Fax (wegen der Nachweisbarkeit) an den VA schicken und kündigten. Dann fallen jedoch die Stornierungspauschalen gemäß AGB an.
Eine Umbuchung (Änderung des Reisevertrages) ist immer abhängig von der Zustimmung des Reiseveranstalters. Im Normalfall wird er diese immer erklären, aber aktuell wird diese nicht erteilt (was der Veranstalter aus rechtlicher Sicht darf).
Aktuell ist nur das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Dieses dient dazu, festzustellen ob überhaupt eine Zahlungsunfähigkeit bei TOC vorliegt.
Es gibt aber keine Frist, bis wann über die Fortführung des Geschäfts beschlossen werden muss. Natürlich ist dies für die Kunden ungemütlich, aber das Ziel des Insolvenzverfahrens ist grundsätzlich immer noch die Fortführung des Geschäftsbetriebes und wenn ab dem 1.11. der Geschäftsbetrieb weiter läuft (ich gehe eher nicht davon aus) haben die Kunden eine Reise. Letzten Endes ist dies aber, wie bei jedem Geschäft auch, das (Insolvenz-)Risiko was man als Kunde eingeht wenn man einen Vertrag schließt der erst Wochen oder Monate später erfüllt werden soll. Letzten Endes trägt auch jeder Arbeitnehmer das Insolvenzrisiko hinsichtlich seines Arbeitgebers.