Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1570558933553

    @viaggiatrice83 sagte:

    PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.

    Hier lesbar:

    TC Touristik GmbH 

    Thomas-Cook-Platz 1 

    61440 Oberursel

    Bestätigungsart:  Reiseanmeldung

    Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019

    Vorgang: xxxxxxxxxxxx

    Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter

    Agentur: xxxxxxxxxxx

    Vom: 06.10.2019 19:15

    INVIA TRAVEL GERMANY GMBH 

    TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx

    DITTRICHRING 18-20 

    D-04109 LEIPZIG

    Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung 

    „RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)

    ZAHLUNGSART KREDITKARTE

    DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
    Beiträge: 2013
    geschrieben 1570559250803

    so automatisch generierte ähnliche mail habe ich von da auch bekommen mit der Absicht mir eine neue Reise zu verticken..und kurioserweise wie das Leben so spielt..habe ich das getan (die neue Reise ist attraktiver für mich) und für mich, selbst bei Verlust meiner Anzahlung der ursprünglichen Neckermannreise einen guten Deal gemacht..

  • HC-Mitglied2685054
    Dabei seit: 1569525883627
    Beiträge: 98
    geschrieben 1570559695215

    @candecor sagte:

    Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.

    Deshalb .. nur schwanger ist nix ....

    Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."

    Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1570560242233 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Candecor hat stets vollkommen mühelose Schwangerschaften gehabt, Ballonflieger ... ist daher die Mühe nicht wert.

    Wenn er beschließt, dass es kein linkes Hosenbein braucht gibt es in seiner Welt kein linkes Hosenbein.

    Intern: Lex Coraya ... :relieved:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • etläuft
    Dabei seit: 1570019451477
    Beiträge: 46
    geschrieben 1570560263856

    @ballonflieger sagte:

    Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."

    Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.

    Ich schlage vor, dass Südwestpfalz das genau so mal seiner Versicherung schreibt

    ... die werden das sicher auch so sehen .... wie auch sonst ;-)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1570560754794 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Lass mich spekulieren ... wird der wohl eher nicht tun!

    Fassen wir kurz zusammen:

    Ein bestimmt aufrichtig gedachter Tipp wird von der Schwarmintelligenz der Foris zunächst geshreddert.

    Wie schon gesagt - das ist ein Nebenkriegsschauplatz und damit würde ich wenigstens den gerne beendet wissen.

    Danke dafür!

    Der einzig nennenswerte Aspekt ist der Anspruch gegenüber der RRV sofern das Ereignis bereits vor dem Antrag auf Inso datiert und unverzüglich derselben gemeldet wurde.

    Damit sollte es dann bitte gut sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bibikommt
    Dabei seit: 1128902400000
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    geschrieben 1570560938564 , zuletzt editiert von bibikommt

    Offensichtlich sind nicht alle Hotelzimmer storniert ....... meine Freundin hat direkt beim Hotel angefragt, ob denn dort das Zimmer für Dezember schon von Neckermann storniert wurde. Laut Antwort der Direktorin ist das Zimmer bis jetzt noch nicht storniert worden, sie rät aber lieber mit der Zahlung abzuwarten, sofern noch nicht komplett bezahlt. Das Hotel hat Ende September die Stornierung für alle Oktober Buchungen bekommen und auch noch keine weiteren Infos bzgl November und Dezember.

    Hotels hängen also genauso in der Luft wie die Reisenden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1570561619056

    Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • *yasmin
    Dabei seit: 1569262973894
    Beiträge: 68
    geschrieben 1570562426102

    @kourion sagte:

    Hier lesbar:

    TC Touristik GmbH 

    Thomas-Cook-Platz 1 

    61440 Oberursel

    Bestätigungsart:  Reiseanmeldung

    Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019

    Vorgang: xxxxxxxxxxxx

    Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter

    Agentur: xxxxxxxxxxx

    Vom: 06.10.2019 19:15

    INVIA TRAVEL GERMANY GMBH 

    TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx

    DITTRICHRING 18-20 

    D-04109 LEIPZIG

    Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung 

    „RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)

    ZAHLUNGSART KREDITKARTE

    DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“

    Ihre Buchung mit der HolidayCheck-Vorgangsnummer

    Bitte beachten Sie, dass Ihre Reise von Thomas Cook aufgrund der aktuellen Lage des Veranstalters abgesagt wurde.

    Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Schadenformulares? Klicken Sie bitte

    .

    Sehr geehrte Frau

    Ihre Buchung ist mit dem Eingang der Reisebestätigung durch den Veranstalter Neckermann Reisen verbindlich bestätigt

    Bezahlung

    Reisepreis

    2,206.00 EUR

    Zahlungsartentgelt

    (Rechnung)

    0.00 EUR

     

    2,206.00 EUR

    Ihre Rechnung erhalten Sie in Kürze direkt von Ihrem Reiseveranstalter Neckermann Reisen zugesandt. Die Anzahlung in Höhe von 20% ist direkt nach Erhalt der Rechnung fällig und die restlichen Reisekosten bis spätestens 30 Tage vor Abreise. Bitte beachten Sie, dass für die Restzahlung keine neue Rechnung versandt wird. Daher stellen wir Ihnen die Bankverbindung hier zur Verfügung:

    TC Touristik GmbH

    IBAN: DE03700202700020055225

    BIC: HYVEDEMMXXX

    Bankname: UniCredit Bank

    Verwendungszweck: 26407720 / Stockfisch

    Übrigens: Sie erhalten vom Veranstalter keine Eingangsbestätigung Ihrer Zahlung. Sollte jedoch keine termingerechte Zahlung eingegangen sein, werden Sie kontaktiert.

    Reiseunterlagen

    Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie direkt von Ihrem Reiseveranstalter 1 Woche vor Abreise per E-Mail.

    Wir bitten Sie zusätzlich in Ihrem E-Mail-Postfach den Spam-Ordner bzw. Junk-E-Mail Ordner zu prüfen, da die Reiseunterlagen ggf. dort eingehen könnten.

    Reisebestätigung

    NEC ...................Reisebestaetigung

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    Reisedaten

    und dann kamen die Reisedaten usw.

    Also ich hab so ein komisches Schreiben bekommen, mit dem ich überhaupt nichts anfangen kann....

    hab 2 x bekommen da 2 Reisen, aber was das soll keine Ahnung, da die Reisen ja komplett bezahlt sind.

     

  • SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
    Beiträge: 459
    geschrieben 1570562451535

    @vonschmeling sagte:

    Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.

    Hier gab es aber schon einige Aussagen der verschiedenen Hotels, dass die Buchungen nicht storniert wurden.

    Genau wie die Flugtickets, wird wohl nach und nach storniert und nicht alle am gleichen Tag.

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