Das Gedächtnis vieler Urlauber ist nicht besonders wenn es um den Preis geht, siehe JT Touristik wurde von Lidl Digital International übernommen.
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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geschrieben 1570703188105"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1570703346732
@haberling sagte:
Das Gedächtnis vieler Urlauber ist nicht besonders wenn es um den Preis geht, siehe JT Touristik wurde von Lidl Digital International übernommen.
Um erst mal diese Preise anbieten zu können braucht man ein Unternehmen, welches Reisen anbieten kann und überhaupt noch über Zimmer verfügt. Und da sieht es derzeit ziemlich schwarz aus.
Du hast natürlich recht. Geiz ist geil ist in den deutschen Köpfen sehr verankert...
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geschrieben 1570703458071
@haberling sagte:
Das Gedächtnis vieler Urlauber ist nicht besonders wenn es um den Preis geht, siehe JT Touristik wurde von Lidl Digital International übernommen.
Haben Sie einen Vergleich wie viele Urlauber es damals betraf und heute? Haben damals auch alle ihr Geld komplett fast verloren?
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geschrieben 1570703711220
Was auch in den Artikel von @sophia2019 Interessant ist:
Alltours übernimmt Hotelkontingente von Cook
Aufenthalte in diesen Hotels sind ab sofort für den Winter 2019/2020 und den kommenden Sommer bei Alltours und Byebye buchbar.
Ich dachte die Hotels hätten alles selbstständig storniert, was immer von TC suggeriert wird.
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geschrieben 1570704540184
Ich hoffe die Frage kann so gestellt werden, ansonsten bitte ich um Nachsicht.
Es geht mir um den Sicherchrungsschein, bzw. um anstehende Ansprüche gegenüber TC. Wie so oft der Presse usw. entnehmbar, kann davon ausgegangen werden, dass die Versicherung lediglich anteilig Entschädigen kann. Dann ist die Rede von der Staatshaftung zu lesen aber was mit dabei fehlt, ist der konkrete Ablauf dazu.
Geht das "automatisch" (was ich wohl nicht glaube) oder muss da jeder für sich bei seinem Rechtsanwalt darum kämpfen?
Gibt es bereits jetzt schon eine Adresse, wohin man im Fall einer angestrebten Staatshaftungsfrage seine Forderungen geltend machen kann?
Ich denke, diese Fragen sind berechtigt in Anbetracht der Fakten. Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte keine Rechtsberatung, das wäre in diesem Rahmen eh verboten aber über den Weg zur Klageeinreichung darf man sich durchaus unterhalten.
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geschrieben 1570705855578
Hallo, so lange sich Justizministerium und Versicherer nicht mal einig sind, wie das Gesetz zur Anwendung kommt, brauchen wir uns über Staatshaftung nicht zu unterhalten.
"Nach Einschätzung des Bundesjustizministerium beziehen sich die 110 Millionen Euro nur auf die Entschädigung von noch nicht abgereisten Urlaubern und die Rückholung muss unabhängig geleistet werden, dem widerspricht die Zürich Versicherung : Das Gesetz sieht eine Beschränkung der gesamten Zahlungen vor."
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1570705930498
So Flüge neu gebucht mit Qatar Airways.
Kann ich meine Emirates Flüge jetzt nicht stornieren, um so ein wenig Geld zurück zu bekommen?!
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geschrieben 1570706177876
@tmp sagte:
Ich hoffe die Frage kann so gestellt werden, ansonsten bitte ich um Nachsicht.
Es geht mir um den Sicherchrungsschein, bzw. um anstehende Ansprüche gegenüber TC. Wie so oft der Presse usw. entnehmbar, kann davon ausgegangen werden, dass die Versicherung lediglich anteilig Entschädigen kann. Dann ist die Rede von der Staatshaftung zu lesen aber was mit dabei fehlt, ist der konkrete Ablauf dazu.
Geht das "automatisch" (was ich wohl nicht glaube) oder muss da jeder für sich bei seinem Rechtsanwalt darum kämpfen?
Gibt es bereits jetzt schon eine Adresse, wohin man im Fall einer angestrebten Staatshaftungsfrage seine Forderungen geltend machen kann?
Ich denke, diese Fragen sind berechtigt in Anbetracht der Fakten. Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte keine Rechtsberatung, das wäre in diesem Rahmen eh verboten aber über den Weg zur Klageeinreichung darf man sich durchaus unterhalten.
Also soweit ich das kurz angelesen habe, kann und muss man vor dem Landgericht klagen, welches die Klage dann weiterverweist zur Klärung.
vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Es gab bereits folgenden Präzedenzfall: Mp Travel line
https://www.staats-haftung.de/staatshaftungsrecht/europarecht/mitgliedstaaten/
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geschrieben 1570706311631
@haberling sagte:
Hallo, so lange sich Justizministerium und Versicherer nicht mal einig sind, wie das Gesetz zur Anwendung kommt, brauchen wir uns über Staatshaftung nicht zu unterhalten.
"Nach Einschätzung des Bundesjustizministerium beziehen sich die 110 Millionen Euro nur auf die Entschädigung von noch nicht abgereisten Urlaubern und die Rückholung muss unabhängig geleistet werden, dem widerspricht die Zürich Versicherung : Das Gesetz sieht eine Beschränkung der gesamten Zahlungen vor."
Die werden sich schon einig, keine Sorge... jetzt kommen auch noch die Geschädigten bis 31.12. hinzu und lt. Versicherung fällt das ja alles in den Topf bis 30.10.2019...
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geschrieben 1570706394439
@sophia2019 sagte:
Ich kann leider an die Rettung nicht glauben da im Mail schon finanzielle Schwierigkeiten laut dem nachstehendem Bericht war
Was heißt hier schon im Mai? Die Zeitspanne ist nicht sehr groß von Mai bis September. Zuerst bemüht sich ein Unternehmen in der Regel um eine Sanierung. Erst wenn diese nicht mehr realistisch erscheint, entscheidet die Geschäftsführung Insolvenzantrag zu stellen, oder wird von Gläubigern gezwungen.
Du kannst auch davon ausgehen, dass die Situation nicht erst im Mai bekannt war, das war vielleicht der Termin wo es Stellungnahmen nach außen gab.
Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.