Heute Absage meiner Reise zum 6.12.2019 von öger bekommen,sofort schadensmeldung raus,für geleistete Anzahlung, neue Reise,gleiches Hotel,gleiche Zeiten gebucht und nun hoffen das man etwas Geld zurückbekommt ja das wars
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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geschrieben 1570795379024
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geschrieben 1570795637978
@kathina44 sagte:
Wir haben auch die Flüge mit Ryanair benutzt - Hin- und auch Rückflug. Ich finde es nicht gut, daß hier Ängste verbreitet werden, denjenigen gegenüber, die vorhaben oder - hatten, die Flüge zu benutzen. (...) Unser Hotel hat uns einen unschlagbaren Preis gemacht und wir haben das direkt dort bei Ankunft dann bezahlt. (...)
Den Hotelpreis fordere ich nun bei der Versicherung ein.
Wo genau kann ich denn nachlesen, daß - wenn man den Flug benutzt hat- den kompletten Versicherungsschutz bei der Zurich verliert?
@etlaeuft sagte:
gibt es hier eine belastbare Quelle die das eindeutig sagt?
Wie soll denn der Text so einer „belastbaren Quelle“ anfangen? „Wenn Sie eine stornierte Reise trotzdem antreten…“? Kann es doch gar nicht geben, weil der Tatbestand, dass jemand eine stornierte Reise antritt, für sich alleine schon völlig absurd ist.
Die Antwort muss einem daher die Logik geben, die da heißt: Für alle Pauschalreisen, die vor TC-Insolvenz angezahlt oder voll bezahlt wurden (Datum Reisebestätigung/Rechnung/Zahlung maßgeblich) und für die aufgrund der TC-Insolvenz die Leistung nicht voll oder nur teilweise von TC erbracht werden konnte, gilt der Sicherungsschein, der für diese Reisen ausgestellt wurde. Sollte jemand auf die aberwitzige Idee kommen, eine stornierte Reise trotzdem anzutreten und dabei nur eine Teilleistung (in diesem Fall Flug) in Anspruch zu nehmen und die andere Teilleistung (Hotel) neu zu buchen, hat er allein schon pro forma ein Problem, die Teilleistung „Hotel“ bei der Insolvenz-Versicherung einzufordern.
1. Die Insolvenz-Versicherung ist für die Kosten der aufgrund von Insolvenz stornierten Reise zuständig; allein, dass jemand eine stornierte Reise antritt, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.
2. Bei einer Pauschalreise werden die Kosten von Hotel und Flug nicht getrennt ausgewiesen (es dürfte daher schwer fallen, zu belegen, welche Kosten man in Anspruch genommen hat und welche nicht – umso schwerer, wenn nur eine Anzahlung geleistet wurde).
3. Für die neu gebuchte Teilleistung „Hotel“ (gebucht bei einem anderen RV oder vor Ort) liegt kein Sicherungsschein vor, der für die TC-Insolvenz maßgeblich ist.
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geschrieben 1570796224768
@ballonflieger sagte:
2. Bei einer Pauschalreise werden die Kosten von Hotel und Flug nicht getrennt ausgewiesen (es dürfte daher schwer fallen, zu belegen, welche Kosten man in Anspruch genommen hat und welche nicht – umso schwerer, wenn nur eine Anzahlung geleistet wurde).
Hallo,
bei Ryanair/Laudamotion sieht man ganz genau, wieviel der Reiseveranstalter für den Flug im Rahmen der Pauschalreise vorab bezahlen musste. Dazu muss man sich nur den Flug mit der Buchungsreferenz und der Buchungsemailadresse aufrufen.
Viele Grüße, Peter
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geschrieben 1570796739394
@schachi02 sagte:
Hallo,
bei Ryanair/Laudamotion sieht man ganz genau, wieviel der Reiseveranstalter für den Flug im Rahmen der Pauschalreise vorab bezahlen musste. Dazu muss man sich nur den Flug mit der Buchungsreferenz und der Buchungsemailadresse aufrufen.
Viele Grüße, Peter
Das stimmt allerdings, ich habe mich auch schon geärgert, dass RV 100 Euro für unsere Koffer ausgegeben hat, obwohl wir es für 4 Tage nicht gebraucht hätten.
Da war in der App alles haarklein aufgeführt.
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geschrieben 1570796951725
Wir hatten auch Flugkosten und Hotel/Transfer separat aufgeführt bekommen (Bucher). Aber das ist nun Geschichte, denn bei EASYJET sind wir nicht mehr drin. Angeblich nehmen die ja alle mit. Morgen wär es los gegangen/geflogen. Und ich hab fast den Verdacht, dass es gar nicht jeden User betrifft, der so darauf drängt, doch den Flug zu nehmen.
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geschrieben 1570797637436
@magghy sagte:
Wir hatten auch Flugkosten und Hotel/Transfer separat aufgeführt bekommen (Bucher). Aber das ist nun Geschichte, denn bei EASYJET sind wir nicht mehr drin. Angeblich nehmen die ja alle mit. Morgen wär es los gegangen/geflogen. Und ich hab fast den Verdacht, dass es gar nicht jeden User betrifft, der so darauf drängt, doch den Flug zu nehmen.
Hallo Maggy,
Online-Checkin hattest Du schon gemacht?
Viele Grüße, Peter
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geschrieben 1570797803326
@schachi02 sagte:
bei Ryanair/Laudamotion sieht man ganz genau, wieviel der Reiseveranstalter für den Flug im Rahmen der Pauschalreise vorab bezahlen musste. Dazu muss man sich nur den Flug mit der Buchungsreferenz und der Buchungsemailadresse aufrufen.
Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Also füge ich hinzu: Bei einer Pauschalreise werden normalerweise die Kosten von Hotel und Flug nicht getrennt ausgewiesen... Im Übrigen ist Pkt. 2, wie wahrscheinlich gesehen, nur einer von drei Punkten, die m.E. eine Erstattung der Hotelkosten durch die Insolvenz-Versicherung nur schwerlich möglich machen. Aber versuchen kann man sowieso alles...
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geschrieben 1570798213135 , zuletzt editiert von schachi02
Hallo Ballonflieger,
stimmt natürlich im allgemeinen Fall.
Ich habe eine Anzahlung von 500 Euro gemacht, die Reise ist abgesagt (Abflug Einde Dezember) und es es gibt - noch - einen Ryanairflug um 1200 Euro aktiv. Da bin ich gespannt, ob überhaupt und wann der Flug herausgenommen wird. Hotelkosten habe ich keine zu erstatten.
Viele Grüße, Peter
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geschrieben 1570798353544
An Schachi02
Nein ich hatte noch kein Online-Checkin gemacht. Wir wollten uns eh nicht drauf verlassen auf Risiko zu gehen, da Reise mit 3 Kindern. Hatte ich alles schon geschrieben.
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geschrieben 1570798884858
stimme dir voll und ganz zu. Bei EasyJet sollte ich Familienname und Buchungsvorgangs-Nr. eingeben: ungültig. Am liebsten hätt ich hinzugefügt, doch ich bin gültig, mich gibt's wirklich
Ach ist das alles eine große Schw.....rigkeit.
Gruß Maggy