Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • HC-Mitglied2685054
    Dabei seit: 1569525883627
    Beiträge: 98
    geschrieben 1570893520363

    @etlaeuft sagte:

    Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen ....

    Wenn ein Vertrag (hier: Reisevertrag, bestehend aus Flug- + Hotelbuchung) von Deinem Vertragspartner (hier: Thomas Cook) gesetzeskonform widerrufen/storniert wird, ist er widerrufen/storniert. Alles andere ist Schönrederei...

  • towi1802
    Dabei seit: 1158019200000
    Beiträge: 461
    geschrieben 1570893632728

    @erny1805 sagte:

    Welche Partei hat sich dafür ausgesprochen...? Hab ich was verpasst?

    Also, die Partei, die die Verluste sozialisieren wollte, hast Du hier mehrfach selber freundlich erwähnt.

    Welche Farbe hat Gras?

  • Erny1805
    Dabei seit: 1219017600000
    Beiträge: 221
    geschrieben 1570893900170

    @towi1802 sagte:

    Also, die Partei, die die Verluste sozialisieren wollte, hast Du hier mehrfach selber freundlich erwähnt.

    Welche Farbe hat Gras?

    Die haben lediglich den Antrag eingebracht die Summe zu erhöhen :-) Aber keine hat bis jetzt gesagt wir entschädigen die Leute oder haben es vor ;-)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1570895049431

    @falconwing sagte:

    Das liest sich hier aber anders:

    https://www.tc-infonet.de/fileadmin/media/Vertriebsinfo/TCI_Redaktion/PDF_Download_2019/Vertriebsinfo.pdf

    „Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurde

    Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 hat die deutsche Thomas Cook Gruppe nicht abgesagt. Anders lautende Aussagen sind unzutreffend. Sollte der Hotelier oder die Fluggesellschaft Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihre Buchung storniert sei, so bitten wir, obgleich nicht von unserer Seite verantwortet, um Entschuldigung.

    Super, danke für den Hinweis!

    Tatsächlich war hier von den Hoteliers ausgesagt worden, dass auch für 2020 vorgesehene Reservierungen storniert worden seien.

    Dies wird durch die offizielle Thomas Cook Mitteilung ja nun korrigiert.

    Selbstverständlich kann man für eine nicht abgesagte Reise (auch Nur-Flug/-Hotelbuchung) noch kein Chargeback beantragen, da die Leistung ja noch erbracht werden könnte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • f.schumann2
    Dabei seit: 1527340552668
    Beiträge: 1
    geschrieben 1570895438436

    Nächste Enttäuschung. Ich bekam im neu gebuchten Urlaub eine Erinnerungsmail von Holidaycheck meine Kontodaten zu benennen, damit mein Gutschein für die abgesagte Neckermannreise = 100 € zur Auszahlung gelangen kann. Nachdem ich kein Geldeingang verzeichnen konnte schaute ich heute nach dem Gutscheinstatus. Der Status ist ungültig. Nach mehreren Anrufen erhielt ich die Antwort, dass ich den Gutschein bei einer neuen Reise wieder verwenden könne. Da Holidaycheck in der Regel mit Gutscheinen arbeitet stellt sich die Frage, ob ich für eine Reise zwei Gutscheine nutzen kann, von denen einer auch noch den Status "ungültig" besitzt.

    Nach Neckermann läuft dies auf die nächste Enttäuschung mit unserem Reisevermittler hinaus.

    Sollte sich dies bewahrheiten buche ich künftig meine Reisen (Flüge, Hotel u. Transfer) selbst, oder bei einem anderen Reisevermittler.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30985
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1570895940428 , zuletzt editiert von Ahotep

    Sorry, aber man muss verreisen, damit der Gutschein greift. Und pro Reise immer nur ein Gutschein. Warum soll Dir HoildayCheck 100 € überweisen für eine nicht stattgefundene Reise eines insolventen Veranstalters, wo es auch keine Provision für den Vermittler gab? Das wird bei jedem Vermittler so gehandhabt.

    • Für die Gültigkeit eines Gutscheins ist der Tag der Buchung entscheidend. Der Reiseantritt kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
    • Der Gutschein gilt ausschließlich für die Buchung einer Pauschalreise (Flug & Hotel) oder einer Rundreise, nicht für die Buchung einer Kreuzfahrt oder eines Nur-Hotelangebotes.
    • Der 100,- €-Gutschein ist ab einem Mindestreisepreis von 1500,- € gültig.
    • Der 50,- €-Gutschein ist ab einem Mindestreisepreis von 800,- € gültig.
    • Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

    Eine Anrechnung auf Stornierungskosten ist nicht möglich.

    • Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.
    • Dieser Gutschein ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
    • Der Gutschein kann nicht für exklusive Angebote genutzt werden.
    • Der Gutschein-Code ist ein Mal pro Buchung einlösbar.
    • Der Gutschein ist nicht auf bestehende Reisen oder rückwirkend anrechenbar.
    • Pro Reisebuchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden, unabhängig von der Anzahl der Reiseteilnehmer.
    • Der Gutschein wird nur nach durchgeführter Reise ausbezahlt. Bei abgesagten Reisen gilt kein Anspruch auf den Gutschein.

  • Erny1805
    Dabei seit: 1219017600000
    Beiträge: 221
    geschrieben 1570896226337

    @vonschmeling sagte:

    Super, danke für den Hinweis!

    Tatsächlich war hier von den Hoteliers ausgesagt worden, dass auch für 2020 vorgesehene Reservierungen storniert worden seien.

    Dies wird durch die offizielle Thomas Cook Mitteilung ja nun korrigiert.

    Selbstverständlich kann man für eine nicht abgesagte Reise (auch Nur-Flug/-Hotelbuchung) noch kein Chargeback beantragen, da die Leistung ja noch erbracht werden könnte.

    Wobei es aber auch einige User hier gab die gesagt haben, das ihr Hotel für 2020 schon storniert wurde oder hab ich das falsch in Erinnerung?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1570896434432

    @etlaeuft sagte:

    Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen ....

    ... hat keiner behauptet - es hieß "widerrechtlich". :wink:

    Das träfe m.E. bereits bei Antritt einer abgesagten Reise zu.

    Trefflich hat allerdings Wülfi71 bemerkt, dass es in dieser bisher einmaligen Situation so manche Premiere in Sachen "rechtliche Auslegung" gibt.

    Dies führte dann wohl auch zu so äußerst kreativen Vorschlägen, wie man solle zum Zwecke der Argumentation auf den Beförderungsanspruch den LVU "ihre eigenen ABB" vorlesen - obwohl man selbst gar keinen Beförderungsvertrag mit der Airline geschlossen hat.

    Ich bin mal gespannt, wann hier der erste Trotzflieger gesteht, dass man ihn aus dem Bomber entfernt und stundenlang sein Gepäck wieder ausgeladen hat, bzw. verzweifelt aus Male mitteilt, dass er seinen Rückflug nicht mehr antreten konnte ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1570896672044

    @erny1805 sagte:

    Wobei es aber auch einige User hier gab die gesagt haben, das ihr Hotel für 2020 schon storniert wurde oder hab ich das falsch in Erinnerung?

    Jepp, aber die bezogen sich ausschließlich auf Aussagen von Hoteliers - und dem widerspricht der InsoV ja in seiner Mitteilung.

    Offen gestanden war ich auch der Überzeugung, dass alle Reservierungen mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens aufgehoben bzw. zumindest schwebend unwirksam würden ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ruedi.retyres
    Dabei seit: 1570896624335
    Beiträge: 2
    geschrieben 1570897266868

    Liebe Mitbetroffene,

    habe im Juli über Neckermann ein Zimmer in einem österr. Hotel für Weihnachten/Silvester gebucht und per Überweisung bezahlt. Vertragspartner ist die schweizer Thomas Cook International AG (nicht die deutsche Thomas Cook!, Reiseauftragsnummer 48 NER xxx). Kein Sicherungsschein da keine Pauschalreise, Kaera ist raus. Ebenfalls kein wie auch immer geartetes ChargeBack da Überweisung.

    Meine Fragen

    aaa) In welche Insolvenztabelle muss ich später den Schaden melden, Thomas Cook Deutschland oder Thomas Cook International Schweiz? Falls letztere habe ich heute zumindest den schweizerischen Insolvenzverwalter herausgefunden - falls es jemanden interessiert https://www.notariat-hoefe.ch/Dienstleistungen/Thomas-Cook-International-AG

    bbb) Gelten für diese Meldung irgendwelche Fristen oder ist das beliebig?

    ccc) Oder wird man von Thomas Cook irgendwann proaktiv zu den Fragen aaa) und bbb) informiert und muss das nicht weiter im Auge behalten?

    Merci für eine informative Antwort.

    Habe übrigens zwischenzeitlich das Zimmer direkt beim Hotel neu gebucht.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!