@etlaeuft sagte:
Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen ....
... hat keiner behauptet - es hieß "widerrechtlich".
Das träfe m.E. bereits bei Antritt einer abgesagten Reise zu.
Trefflich hat allerdings Wülfi71 bemerkt, dass es in dieser bisher einmaligen Situation so manche Premiere in Sachen "rechtliche Auslegung" gibt.
Dies führte dann wohl auch zu so äußerst kreativen Vorschlägen, wie man solle zum Zwecke der Argumentation auf den Beförderungsanspruch den LVU "ihre eigenen ABB" vorlesen - obwohl man selbst gar keinen Beförderungsvertrag mit der Airline geschlossen hat.
Ich bin mal gespannt, wann hier der erste Trotzflieger gesteht, dass man ihn aus dem Bomber entfernt und stundenlang sein Gepäck wieder ausgeladen hat, bzw. verzweifelt aus Male mitteilt, dass er seinen Rückflug nicht mehr antreten konnte ...