Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Sophia2019
    Dabei seit: 1570377251848
    Beiträge: 46
    geschrieben 1570897489164

    @vonschmeling sagte:

    Jepp, aber die bezogen sich ausschließlich auf Aussagen von Hoteliers - und dem widerspricht der InsoV ja in seiner Mitteilung.

    Offen gestanden war ich auch der Überzeugung, dass alle Reservierungen mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens aufgehoben bzw. zumindest schwebend unwirksam würden ...

    Genau diese Aussage ist bei Insolvenzantrag von Kaera (Zürich) geschrieben worden und später berichtigt, das alle Reisen storniert wurde egal Pauschal, Flug oder Hotel.

    Auch ich habe von meinem Hotel auf Anfrage eine Nachricht erhalten das keine Neckermann Kunden mehr im Hotel aufgenommen werden und ich kommen kann, wenn ich vor Ort bezahle. Ob nun das Hotel das von sich aus machte oder wirklich alles storniert wurde kann ich nicht beurteilen.

    Meine Hotelbuchung ist ab 08.01.2020 und ich hänge total in der Luft.

    bitte löschen - geht nicht selbst
  • SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
    Beiträge: 459
    geschrieben 1570898289704

    @sophia2019 sagte:

    Genau diese Aussage ist bei Insolvenzantrag von Kaera (Zürich) geschrieben worden und später berichtigt, das alle Reisen storniert wurde egal Pauschal, Flug oder Hotel.

    Auch ich habe von meinem Hotel auf Anfrage eine Nachricht erhalten das keine Neckermann Kunden mehr im Hotel aufgenommen werden und ich kommen kann, wenn ich vor Ort bezahle. Ob nun das Hotel das von sich aus machte oder wirklich alles storniert wurde kann ich nicht beurteilen.

    Meine Hotelbuchung ist ab 08.01.2020 und ich hänge total in der Luft.

    Hast du immer noch das Hotel nicht neu gebucht?  

    Dir wurde hier empfohlen, eine Buchung mit einer kostenlosen Stornierung bis paar Tage vor der Anreise zu tätigen... 

    Keine Optionsbuchung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1570899366246 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ich glaube es sollte an dieser Stelle mal darauf hingewiesen werden, dass die Hoteliers dem Grunde nach überhaupt keine Auskunft betreffend die Buchungen gegenüber dem Gast erteilen dürften, da sie im Falle einer Veranstalterbuchung Nur-Hotel und logischerweise auch bei einer Pauschalreisebuchung jeweils einen Vertrag nicht mit dem Gast sondern mit dem RV geschlossen haben.

    Man stelle sich mal vor, da ruft einer an und sagt "Hallo, ich bin der Justin Bieber und wollte fragen, ob Turbotravel bei Ihnen ein Zimmer für mich reserviert hat" ... :no_mouth:

    Folglich ist es für jene Betroffene, die einen noch gültigen Reisevertrag haben, gar nicht von Belang, ob das Zimmer am 8.1.2020 storniert wurde (von wem auch immer!), denn der Veranstalter muss entweder erfüllen oder absagen.

    Wie er das macht ist dann sein Bier.

    Bekanntlich gibt es hier einige Forenschlauwis, die gerne dazu raten 1x pro Stunde da oder dort anzurufen (in kniffligen Lagen) vollkommen unbeachtlich der Befugnis auf Auskunftserteilung.

    Da die Dinge aber nun mal so sind wie sie sind, sind diese unbefugten Auskünfte der Hoteliers wertlos - es gilt was der der Veranstalter durch seinen Bevollmächtigten verlauten lässt, und nicht was der Pedro von der Spätschicht am Frontdesk mal grad so am Telefon unachtsam raushaut.

    Alle Inhaber gültiger Reiseverträge haben sich an ihr Reisebüro zu wenden, nicht an die Airline, das Hotel, oder an die Cousine der Schwägerin des CEO, mit der sie seit 3 Monaten zusammen Yoga machen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • nicste
    Dabei seit: 1375315200000
    Beiträge: 57
    geschrieben 1570900383810 , zuletzt editiert von nicste

    Einige Forenschlauwis haben auch in der Nacht vom 22.09. zum 23.09. 2019 auch noch geraten, unbedingt zu überweisen, damit man nicht „vertragsbrüchig“ wird und eine Insolvenz der tc-gruppe weit von

    sich gewiesen.

    Erhellt nicht die momentane Situation vieler Eventuell-Reisenden, dient aber eventuellen Meinungsfindung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1570900409624

    Zur Ergänzung:

    Ich habe maximales Verständnis, wenn ein Familienvater mit abgesagter Reise nach Male bei Emirates insistiert und gerne wissen möchte, wie er in sein neuerlich gebuchtes Traumhotel gelangt - nur hat ja die hier en detail hinterlassene Story gezeigt, was solche Auskünfte letzten Endes wert sind.

    Mich hat schon geraume Zeit wunder genommen, weshalb LVU sich von irgendwelchen mauseknatschis ihre ABB vorlesen lassen anstatt einfach aufzuhängen mit der glasklaren Aussage "Wir sind zu einer Auskunft Ihnen gegenüber überhaupt nicht befugt"!?

    Desgleichen gilt für social media Aktivitäten mit der Kernaussage "ganz gleich wie gebucht, wir befördern Sie mit gültigem Ticket" - denn das Ticket ist ja eben nicht mehr gültig, wenn die Reise vom Ticketkäufer (=Veranstalter) storniert wurde.

    Nachvollziehbar, dass man in so einer beschnickerten Situation alle Register ziehen möchte und nichts unversucht lässt - nur kann einem die Chose eben gewaltig um die Ohren fliegen, wenn man beispielsweise irgendwo in der Walachei zurückgelassen wird und sich auf solche Zusicherungen berufen möchte.

    Der Zusicherer war nicht authorisiert, die Zusicherung ist wertlos.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1570901115341 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @nicste sagte:

    Einige Forenschlauwis haben auch in der Nacht vom 22.09. zum 23.09. 2019 auch noch geraten, unbedingt zu überweisen, damit man nicht „vertragsbrüchig“ wird und eine Insolvenz der tc-gruppe weit von

    sich gewiesen.

    Noch schlauer sind jene Foris, die die tatsächlich übermittelte Botschaft (z.B. wer nicht fristgemäß zahlt gerät in Verzug und kann auf Stornogebühren in Anspruch genommen werden) verstehend lesen konnten ... :wink:

    Nach wie vor darf hier jeder seine Meinung haben und gerne auch darauf beharren, nicste.

    Wenn jemand die Frage stellt "was passiert, wenn ich einfach nicht zahle?" erhält er darauf die korrekt Antwort (siehe oben).

    Das war kein "Ratschlag"!

    Übrigens trat besagter Schlauwi (m/w/d) hier gar nicht in Erscheinung, das war nur ein Tipp zur gelegentlichen Sensibilisierung (auch in Krisen!) solche Ermunterungen gelegentlich mal an einem tiefen Durchatmen zu bewerten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1570902113098

    @ruedi.retyres

    Du musst deine Forderungen beim Vertragspartner (demnach TC international AG) geltend machen.

    Für Deutschland gilt:

    Die Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (noch gibt es nur den Antrag).

    Im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und es wird eine Anmeldefrist gesetzt. Dieser Beschluss des Amtsgerichts wird amtlich veröffentlicht und dadurch gelten die gesetzten Fristen auch dann, wenn ein Gläubiger selbst nichts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfährt.

    Ob das schweizer Recht es genauso handhabt musst du leider selbst herausfinden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
    Beiträge: 459
    geschrieben 1570902716662 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Was ist denn mit unseren Forderungen? Wir können unsere Forderungen erst anmelden, wenn wir wissen, wieviel weniger Kaera auszahlen wird. Da es noch lange dauern kann, wie macht man es mit den Fristen?

    (überflüssiges Zitat entfernt)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1570903384288 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Dahingehend klopft noch ein Küken an die Eierschale ... eine quotierte Auszahlung gab es bisher ja nicht.

    Eine Frist zur Anmeldung eines Schadens kann erst dann beginnen, wenn der Schaden klar zu beziffern ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Boxer181206
    Dabei seit: 1570299828594
    Beiträge: 17
    geschrieben 1570904798488

    Ich stelle hier mal eine ganz andere Frage bezüglich des 110 Mio Topfes. Lt jetzigen Stand werden davon die Hotelkosten und gegebenenfalls Rückflüge für gestrandete Urlauber einer Pauschalreise bezahlt. Die Versicherung hat den Hoteliers eine 50 prozentige Auszahlung der Hotelkosten versprochen damit die Urlauber ihren Urlaub zu Ende bringen können und nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Diese Auszahlung sollte Aufgrund der Buchungsinformation stattfinden. Ich stelle mir aber die Frage wie es der Hotelier überhaupt auseinderhalten kann ob der Gast eine Pauschalreise hat oder eine nur Hotelbuchung bei Neckermann. Auf dem Voucher den ich im Hotel abgebe steht das nämlich nicht drauf. Also gehe davon aus dass die Hoteliers alle Buchungen der Zürich mitgeteilt haben um wenigstens die 50 Prozent zu erhalten. Wurde bzw wird dann jede Buchung einzeln geprüft ob der Anspruch gerechtfertigt war oder nicht. Die Gäste mit Nur Hotel Buchungen hätten ja dann im Hotel bezahlen müssen da sie nicht versichert waren. Ich bin nur darauf gekommen weil eine Bekannte die vor der Insolvenz in einem Hotel eingecheckt hatte dann ab dem Tag der Insolvenz 50 Prozent der Hotelkosten tragen musste. Es war eine Nur Hotelbuchung. Hat jemand dazu Informationen?

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!