Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • heathrow
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    geschrieben 1571051523232 , zuletzt editiert von heathrow

    Heute wurden meine Flüge mit airfrance im Rahmen einer Pauschalreise von Bucher storniert.

    Weiss jemand, ob airfrance nun problemlos die Kosten für selbst gebuchte Zusatzleistungen (speziell Sitzplätze) erstattet, oder gibt es da Ärger?

  • Belinda Beautyliver
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    geschrieben 1571051889715

    @heathrow sagte:

    Heute wurden meine Flüge mit airfrance im Rahmen einer Pauschalreise von Bücher storniert.

    Hallo Heathrow,

    das tut mir leid......

    verrätst du uns, wann du deine Pauschalreise gebucht hattest, bzw. hattest du für die Flüge schon ein E-Ticket und kannst darauf erkennen, ob das Ticket von TC bezahlt wurde und wann?

    Danke im Voraus und Gruß

  • heathrow
    Dabei seit: 1464307200000
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    geschrieben 1571052579192

    @belinda-beautyliver sagte:

    Hallo Heathrow,

    das tut mir leid......

    verrätst du uns, wann du deine Pauschalreise gebucht hattest, bzw. hattest du für die Flüge schon ein E-Ticket und kannst darauf erkennen, ob das Ticket von TC bezahlt wurde und wann?

    Danke im Voraus und Gruß

    Die Reise wurde im Juli gebucht. Tickets waren bezahlt und ausgestellt. Ausgestellt wurden diese ca. 14 Tage nach Buchung. Daraufhin könnte ich dann die Zusatzoptionen buchen. Hinflug wäre am 30.10. gewesen.

  • HC-Mitglied2685054
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    geschrieben 1571052604773

    @wiener-michi sagte:

    Mich würde mal interessieren ob jemand , der für die Pleite Verantwortlichen, persönlich für den Schaden verantwortlich gemacht wird.

    @domino27 sagte:

    Eine persönliche Haftung der Verantwortlichen wird auf jeden Fall vom Insolvenzverwalter geprüft. Vor allem in Richtung Insolvenzverschleppung.

    Ergänzend sei angemerkt, dass Insolvenzverschleppung vorliegt bei schuldhafter Verletzung der Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO, wonach spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenzantrag zu stellen ist. Hierbei besteht natürlich immer das Problem der Nachweisbarkeit. Also macht man sich zunächst einmal auf die Suche nach Indizien. Ich meine hier z.B. gelesen zu haben, dass bereits ab 30.08. (???) keine Abbuchungen per Lastschrift mehr erfolgt sind (Insolvenzantrag TC DE 25.09.). Dies wäre möglicherweise ein solches Indiz, denn offensichtlich ist doch wohl die Abbuchung nicht erfolgt im Wissen, dass Insolvenz bevorsteht. Ich beispielsweise aber habe noch eine Zahlungsaufforderung/Restzahlung mit Zahlungsziel 13.09. erhalten – und natürlich brav bezahlt.

  • Belinda Beautyliver
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    geschrieben 1571052993443

    Danke Heathrow......dann wird's bei mir auch bald soweit sein.....Abflug wäre 03.11. gewesen....

    Ich denke mal, wenn sich Air France bzgl. deiner Zusatzoptionen streitig stellt, wär das vielleicht eine "Sonderposten-Ausgabe" bei der Kaera-Schadensmeldung

    genau weiß ich das allerdings leider auch nicht.

    Aber vielleicht ist Air France in diesen besonderen Fällen ja kulant....ich drück dir die Daumen

  • eldko
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    geschrieben 1571053089109

    @arancjia sagte:

    Wir haben nun entschieden das wir trotzdem in Urlaub fahren.

    Haben dazu einige Angebote angeschaut und auch was gefunden beim Reiseveranstalter Schauinsland.

    Nun weiss ich nicht recht ob wir nochmals eine Pauschalreise buchen sollen, weil was ist wenn dieser Reiseveranstalter auch hopps geht?

    Hotel und Flug selber buchen, wäre eine Option, aber dann ist das Angebot leider einiges teurer.

    Kann man irgendwo einsehen wie es jeweils um die Reiseveranstalter steht?

    Oder gibt es Veranstalter wo ihr sagt, da kann nichts schief gehen?

    Wir haben unsere 2. Reise über Schauinsland gebucht. Am Samstag sind wir zurückgeflogen. Lief alles super. Obwohl wir unsere 1. Reise über Bucher gebucht haben konnten wir unsere Ferien geniessen. Ich kann dir natürlich nichts garantieren aber bei uns lief alles gut :-)

  • Uta
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    geschrieben 1571053884593

    Ich hab jetzt mal eine ganz andere Frage, vielleicht weiß jemand eine Antwort.

    Wir haben eine nur Hotelbuchung für den 6. Januar, die Reisen sind aber nur bis 31.12. abgesagt. Ich kann aber nicht mehr länger warten (Hauptsauson und hab einen guten Preis gefunden). Unser Reisebüro sagt, wir müssen warten..könnte sein dass die weiter machen. Aber ich will mit denen garnicht mehr. Laut AGB muss ich auch bis 6. Dez. storniert haben, um nicht noch mehr drauf zu zahlen.

    Sollten die mit neuem Namen weitermachen, muss ich doch gefragt werden ob ich das will.

    Bei Meier gebucht, soll aber mit Müller reisen ?

  • Sophia2019
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    geschrieben 1571054209018 , zuletzt editiert von Sophia2019

    @Uta

    wir haben ebenfalls eine Hotelbuchung ab 08.01.2020 und ich mit dem Hotel direkt vereinbart vor Ort zu bezahlen. Einschreiben geht heute mit meiner Kündigung raus, denn lt. Stiftung Warentest darf man per Einschreiben kündigen (obwohl es auf Facebook ausgeschlossen wird) meine Anzahlung ist dann weg, aber ich auf der sicheren Seite denn ich möchte nicht mehr mit solch unzuverlässigem Anbieter auf Reise gehen damit ich dann vor der Türe übernachten kann.

    Grüße

    Sophia

    bitte löschen - geht nicht selbst
  • Urlaubsthomas
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    geschrieben 1571054460491

    @vonschmeling sagte:

    Da wird sich schon einer finden, hainza - gerne nimmt sich der Verbraucherschutz ja solcher Angelegenheiten an.

    Der Prozessdienstleister myRight sammelt bereits TC-Geschädigte ein, um eine Klage gegen die Bundesrepublik auf Ausfallhaftung vorzubereiten. Das würde sicher kaum angegangen werden, wenn die Erfolgsaussichten gegen Null gingen.

    Läuft also...

  • Sophia2019
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    geschrieben 1571054776314

    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt ebenfalls eine Klage an

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