@wiener-michi sagte:
Mich würde mal interessieren ob jemand , der für die Pleite Verantwortlichen, persönlich für den Schaden verantwortlich gemacht wird.
Oder koennen die einfach in die Insolvenz gehen und dann unter neuem Namen was neues anfangen.
Kennt sich da jemand aus ?
Da wäre zunächst zu definieren, wer denn "Verantwortlicher" war/ist, ob der "Verantwortliche" tatsächlich auch für den Schaden persönlich verantwortlich ist, ob dieser sein persönliches Risiko erfolgreich auf eine Versicherung verlagern konnte und schließlich, was das alles -bei vertretbarem Prozessrisiko- einem Geschädigten außer potentieller Genugtuung bringen könnte. Darüber hinaus wäre wohl noch zu berücksichtigen, wer alles "Geschädigter" ist, um welche Summen es dort ggf. geht, welche Rolle Du (und andere Interessenten) gedenken, in diesem illustren Kreis einzunehmen.
Grundsätzlich können "die" selbstverständlich in die Insolvenz gehen und was neues anfangen. Eine Firmengründung ist zweifellos an gewisse Bedingungen geknüpft, die über den späteren wirtschaftlichen Erfolg nichts zwingend aussagen. Dass Personen, die insolvenzbedingt rechtskräftig verurteilt wurden, dort eher nicht mitwirken (dürfen/können) steht auf einem anderen Blatt.