vs, es ging um den Zusammenhang mit dem genannten Arbeitspensum - und die Bemerkung dazu empfand ich als übergriffig und überflüssig.
Ansonsten bin ich ganz Deiner Meinung.
vs, es ging um den Zusammenhang mit dem genannten Arbeitspensum - und die Bemerkung dazu empfand ich als übergriffig und überflüssig.
Ansonsten bin ich ganz Deiner Meinung.
Ich nehme an, die Frage sollte eine Reflexion hinsichtlich des "Schmerzes" provozieren ... aber natürlich ging das ins Leere.
Naja, diese "Ungerechtigkeit" hatte ich an sich nicht im Fokus ...
Hatte ich nicht vorhergesagt, dass sich augenblicklich ein halbseidener Inkassoverein ins Spiel bringen und die Erlangung evtl. Defizite aus der Unterdeckung der Versicherung verspricht?
Voilà ... es ging sogar noch schneller als befürchtet!
@henri09 sagte:
Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!
@hainza sagte:
Aber leider nicht ohne "wenn und aber".
Doch, unmissverständlich ohne "wenn und aber". Ich hatte bereits an anderer Stelle darauf verwiesen, dass es bezüglich der Umsetzungsverpflichtung der EU-Richtlinie bereits ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 1996 gibt.
Ja, was den sonst, oder glaubst du wirklich die interessieren sich für dein Problem.
dass die sich nicht uneigennützig für mein Problem interessieren ist mir schon klar!
Es gibt selbst bei oberflächlicher Betrachtung durchaus das ein oder andere "wenn oder aber" Ballonflieger - falls darüber gestritten werden sollte wirst du staunen wie viele ...
Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.
Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.
Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..
Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
- es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
.. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!