@vonschmeling sagte:
Falls es zu einem Insolvenzverfahren kommt wird der Insolvenzverwalter die Forderung an Air France richten und diese dann wiederum an den Fluggast / Benutzer des TC Tickets.
Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet, wie Du möglicherweise noch weißt:
@ballonflieger sagte:
Bei widerrechtlich genutzten Flügen sehe ich insbesondere auch die Gefahr, dass im nachhinein noch Forderungen der Fluggesellschaften kommen können. Ihr unterhaltet Euch hier über Chargeback oder andere Möglichkeiten, wie man sein Geld zurückholen kann. Auch Thomas Cook/IV wird das bzgl. der gesetzeskonform stornierten Reiseverträge versuchen. Im Falle bereits bezahlter Flüge natürlich in erster Linie bei der Stelle, an die das Geld geflossen ist – bei den Fluggesellschaften. Wird das Geld aber – auf Grundlage der gesetzeskonform stornierten Reiseverträge – von TC/IV bei der Fluggesellschaft abgezogen, dann bleibt der Fluggesellschaft – falls die Flüge trotz stornierter Reiseverträge widerrechtlich genutzt wurden – ja gar nichts anderes übrig, als sich an diejenigen zu halten, die diese Flüge widerrechtlich genutzt haben.