Wenn ich mir die Normenhierarchie der Gesetze angucke, sieht's so aus das BGB da drüber steht.
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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geschrieben 1571839329676Alles wird gut.✌👍
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geschrieben 1571840099228
Du bist höchstens Nutznießer aber nicht Vertragspartner.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1571840988171
@ryanairflieger sagte:
Wenn ich mir die Normenhierarchie der Gesetze angucke, sieht's so aus das BGB da drüber steht.
Jetzt wird´s doch endgültig absurd
Als ob das irgendjemanden weiterbrächte...
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geschrieben 1571841133334
ich fürchte Du irrst Dich, den Sicherungsschein hast Du mit Sicherheit nicht von Kaera sondern vom Va.
Manchen ist wirklich nichts mehr peinlich! Auch ein Dasein als Forentroll nicht!!! -
geschrieben 1571842111989 , zuletzt editiert von vonschmeling
xxx überflüssiges Zitat gelöscht! xxx
Vieles hier bringt keinen weiter. Ich habe es geschrieben, damit einige hier aufwachen und der Tatsache ins Auge schauen.
Ich finde es nur lächerlich hier Sachen zu streuen die keine Handhabe haben.
Alle mal aufwachen, und für euer Recht kämpfen. Nicht hier im Forum sondern mit der Versicherung und Co...
Ich werde bis zur letzten Instanz gehen, ich habe nichts zu verschenken.
Alles wird gut.✌👍 -
geschrieben 1571842196838
Ich frage mich immernoch, ob ein Sachbearbeiter des Dienstleisters Kaera die Nutzung eines Tickets entgegen der Absage des vorl. Insolvenzverwalters authorisieren kann?
(Das hat im Übrigen nicht das Mindeste mit der Normenhirarchie zu tun ...)
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1571842369521 , zuletzt editiert von vonschmeling
@ryanairflieger sagte:
Ja,habe ich... durch meine Reise habe ich den Sicherungsschein, und der kommt von Kaera..
Nein, hast du nicht - der Sicherungsschein kommt von Thomas Cook und Kaera ist lediglich mit der Schadensabwicklung betrauter Dienstleister.
Gleichwohl kann ich mir morgen bei Ditsche eine Breze kaufen und bei der Gelegenheit gleich fragen, ob meine Eigenbedarfskündigung rechtens ist ...
Ferner überschätzt du allem Anschein nach deine Kompetenzen - denn du eröffnest keine "Tatsachen" sondern postetest ausgemachten Mumpitz.
Eigentlich hatte ich mir geschworen, diesen Ausdruck im Thread nicht mehr zu gebrauchen, auf deine Einlassungen hier lässt sich allerdings kein anderes Prädikat anwenden.
Wenn hier Augen geöffnet werden dann höchstens für den Sachverhalt, dass du wahrlich keinen Schimmer hast.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1571843105679 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
XXZigmal erwähnt ---lass bitte die unnötige Zitiererei (entfernt) sein, DankeXXX
Und schon wieder so ein Kommentar...
Entschuldige das ich dich direkt anspreche, kennst du mich, kannst du mich einschätzen, ich glaube nicht. Ich selber kenne mich gut, und mein Umfeld auch.
Aber lassen wir das, ich werde weiter im Hg mitlesen und mich über tolle Komentare deinerseits freuen.
Viel Spaß noch.✌
Alles wird gut.✌👍 -
geschrieben 1571845537980 , zuletzt editiert von vonschmeling
@ryanairflieger sagte:
Ich habe es geschrieben, damit einige hier aufwachen und der Tatsache ins Auge schauen.
Und zwar welcher "Tatsache" präzise? Der, dass du eben nicht weißt, wer deinen Sicherungsschein ausgestellt hat bzw. was überhaupt ein Vertrag ist?!?
Ich finde es nur lächerlich hier Sachen zu streuen die keine Handhabe haben.
Genau das solltest du dir zu Herzen nehmen.
Ich brauche dich im Übrigen auch nicht zu "kennen", ich kann lesen und was ich lese ist leider haarsträubend.
Natürlich bleibt es dir unbenommen, dich für deine Rechte einzusetzen und jede Möglichkeit zu nutzen, die dir plausibel erscheint zum Zwecke.
Ferner bleibt es dir auch unbenommen, dir von einem Versicherungsdienstleister sagen zu lassen, was du tun oder eben nicht tun sollst - nur tu es bitte in dem Bewusstsein, dass er damit möglicherweise seine Kompetenzen bei weitem überschreitet.
Mir ist vollkommen bewusst, dass es willkommene "Updates" gibt (z.B. "XY hat aber gesagt ich soll fliegen!") und missliebige (z.B. "Darf XY das überhaupt entscheiden?").
Ich hab´s schon einmal geschrieben: Diese meine Hinweise sollen euch motivieren, Auskünfte ggf. sehr spitzfindig zu hinterfragen.
Mir geht´s nicht darum, dass man mir "glaubt" (wie gesagt, ich geh morgens auch nicht über meinen Cappu und teile einen Keks unter 100 Mitarbeitern), sondern darum, sich mögliche Risiken bewusst zu machen und eine noch so komfortable Auskunft nicht einfach als gegeben hinzunehmen.
Ich halte es - mit Verlaub! - meinerseits für eine Frechheit, wohl überlegte Skepsis als "lächerliches Streuen von Sachen (!) ohne Handhabe (!)" zu disqualifizieren.
Für mich geht es darum, eine gewisse (sehr bedingte durch viele Unwägbarkeiten) Klarheit zu schaffen, wer den Hut auf hat in euren Angelegenheiten. Natürlich könnte die Frage "Sind Sie denn zu dieser Auskunft überhaupt befugt?" das plüschige Ergebnis gefährden, aber ein klares "Nein! Ich gebe Ihnen nur meine Einschätzung wieder" könnte evtl. wichtig für die weiteren Überlegungen hinsichtlich der eigenen Strategie sein.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1571845660415
Ich denke es verhält sich so:
Der "Versicherungstopf" von 110 Mio. € und die Insolvenzmasse, zu der sämtliche schon an- bzw. vollgezahlte und abgesagte Reisen (die bis zunächst 31.12.) inklusive der im Rahmen der abgesicherten Pauschalreise inkludierten Linienflüge) gehören sind völlig getrennt voneinander zu betrachten. Die Insolvenzmasse dürfte dem Insolvenzrecht unterliegen, über das hat der Insolvenzverwalter zu wachen und auch im Interesse der erstrangigen (wohl institutionellen also Banken etc.) Gläubigern durchzusetzen. Dazu gehört selbstverständlich auch das Beitreiben von Außenständen, zu diesen dürften wohl gemäß Insolvenzrecht widerrechtlich entnommene Linienflüge gehören. Bis jetzt ist das Ganze erstmalig (und hoffentlich einmalig) in dieser Dimension, es liegen also noch keine Erfahrungen vor wie hier verfahren wird. Die erstrangigen Gläubiger werden das Ganze etwas mehr als interessiert verfolgen. Für die nachrangigen Gläubiger (zu denen dann z.B. die gehören die reine Flug- bzw. Hotelleistungen ohne Insolvenzschutz /Sicherungsschein) gebucht haben und die Forderungen dann beim Insoverwalter anmelden dürften dann nur noch (wenn überhaupt) die Krümel übrigbleiben. Kaera ist wie beschrieben nur der mit der Schadensabwicklung beauftragte Dienstleister der Zurich- Versicherung, mit diesem dürfte wohl keiner von uns sondern nur die Zurich einen Dienstleistervertrag haben. Wie gesagt, das Ganze ist bisher einmalig (im Vergleich dazu mußten meines Wissens nach bei der GTI-Pleite "nur" 30 Mio. € reguliert werden. Ich persönlich gehe davon aus daß ich von meiner Anzahlung nur im Falle einer Staatshaftung einen nennenswerten betrag erstattet bekomme.