Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • ryanairflieger
    Dabei seit: 1570095298690
    Beiträge: 37
    geschrieben 1572976993292

    @wiener-michi sagte:

    Dreist und unverfroren, alle Eu-Richtlinien sind einem Schnuppe, aber wenn Kohle in Aussicht ist schreit man nach der Staatshaftung, einfach nur assozial.

    Wie kommst du da drauf, das alle EU-Richtlinien egal sind???

    Ich kann nur für mich sprechen, aber ich rege mich ständig über umgesetzte Richtlinien auf...

    Und ich bin wohl nicht der einzigste hier.

    Einfach mal Ball flach halten...

    Alles wird gut.✌👍
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1572977672676

    Hier regt man sich aber über nicht umgesetzte Richtlinien auf, ryanairflieger ...

    Ich denke, die Zweifel ergeben sich einfach aus der ungleichen Behandlung von gewöhnlichen insolvenzgeschädigten Verbrauchern einerseits und Pauschalreisekunden andrerseits.

    Oft genug sind Existenzen durch eine Insolvenz gefährdet oder gar zerstört worden, und keine EU Richtlinie bzw. deren mangelhafte Umsetzung konnte zur Rettung herangezogen werden.

    Hier könnten diverse Mitarbeiter vor einem wirtschaftlichen Desaster stehen - ohne die Option nach einer Amtshaftungsklage zu verlangen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cccidabbleyuh
    Dabei seit: 1569682038587
    Beiträge: 23
    geschrieben 1572982184963

    Ohne den trügerischen Sicherungsschein hätte ich einem RV niemals Wochen oder Monate im Voraus Geld gegeben ohne Gegenleistung. Das TC unterversichert ist und der Schaden erst dadurch immens wurde und die abstrakte Summe von 110 Mio. € nicht reichen könnte, weil Leistungserbringer das Kundengeld gar nicht direkt sondern nach Monaten verspätet erhielten und dazu der Versicherer die Unterversicherung lustig billigend zugelassen hat, konnte ich ohne weiteres nicht absehen. Diese Untiefen haben die fleißigen EU-Juristen womöglich vorhergesehen und deshalb Pauschalreisende besonders schützen wollen. Das ist der Kern der Sache und daher Neiddebatten oder Debatten wessen erlittenes Unrecht größer ist, überflüssig.

    Im normalen Geschäftsverkehr gibt es das Prinzip "Zug um Zug". Zur Not bezahle ich meinen Neuwagen bar, wenn ich ausschließen will, das zwischen Überweisung und Schlüsselübergabe der Händler Insolvenz anmeldet. Wenn mein AG Insolvenz anmeldet erhalte ich Insolvenzgeld und später ALG. Der Lieferant meines Arbeitgebers im Zweifel nix. Sollen die Mitarbeiter jetzt aufs ALG verzichten?

  • Erny1805
    Dabei seit: 1219017600000
    Beiträge: 221
    geschrieben 1572983776712

    @Ballonflieger

    Sehe ich auch so. Aber ich glaube nicht daran...leider.. Eigentlich hätte auch Zurich laut Gesetz umgehend jedem Betroffenen das volle Geld zurück erstatten müssen. Im Nachgang dann hätten Sie sich das Geld wieder zurück holen können. Ist ja auch nicht passiert ;-)

  • Erny1805
    Dabei seit: 1219017600000
    Beiträge: 221
    geschrieben 1572983939304

    Jetzt geht das wieder los... unkontrolliertes löschen von Beiträgen... 樂

  • Kosta64
    Dabei seit: 1570110068990
    Beiträge: 14
    geschrieben 1572986727078

    Kein Wunder dass Beiträge gelöscht werden bei dem was hier abgeht....

    Also ich hab meinen Flug im Oktober neu gebucht und vom Hotel die Veranstalter Preise bekommen. Wenn wir den gebuchten bei LH zu dem Preis bekommen hätten wie auf der Bestätigung angegeben hätten wir sogar 200 € gespart. So hab ich incl. der Anzahlung, die wahrscheinlich flöten ist, 700€ mehr bezahlt. Allerdings war mein Rückflug in der App von Aegaen (über der der LH Flug gebucht war), im Gegensatz zum Hinflug, nicht mehr einsehbar. Ob das an dem fehlenden Hinflug liegt kann ich nicht sagen, aber ich hab zumindest einen erholsamen Urlaub erlebt ohne Stress ob mein Flug stattfindet. Klar, kann nicht bei allen so sein die lange auf den Urlaub gespart haben und sich die Mehrkosten nicht leisten können. Soll nur mein Erfahrungsbericht sein. Das Geld schmerzt mich auch, aber ich mag mich jetzt nicht bis zum nächsten Urlaub ärgern. Habe die Meldung bei Karaea eingegeben, gebe den Rest noch beim IV an und dann warte ich drauf was übrigbleibt.

    Ob ich nochmal Pauschal buche? Weiss ich noch nicht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1572987421718

    @erny1805 sagte:

    Eigentlich hätte auch Zurich laut Gesetz umgehend jedem Betroffenen das volle Geld zurück erstatten müssen.

    Falsch - unverzüglich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1572987645673 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Erny1805

    Löschen können hier nur die Administratoren und der Autor selbst. Deine Sorge, es könne "unkontrolliert" geschehen, ist daher unnötig.

    Und damit bitte wieder zurück zum topic!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30985
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1572987813306

    @erny1805 sagte:

    Jetzt geht das wieder los... unkontrolliertes löschen von Beiträgen... 樂

    Das hat der User selber gemacht, wir nicht!

  • Ballonflieger
    Dabei seit: 1572956023363
    Beiträge: 6
    gesperrt
    geschrieben 1572989715830

    Ja sorry, Löschung durch mich, dann gab's ein "Spam-Problem", von dem ich nicht weiß, woran es lag, also nochmal:

    @towi1802 sagte:

    Der Form halber muss ich nämlich darauf hinweisen, dass die Legitimation des EuGH bestenfalls zweifelhaft ist.

    Du willst uns jetzt aber nicht ernsthaft beibringen, dass Du die Legitimation des EuGH anzweifelst? Bitte nicht. Möglicherweise hast Du Dich aber ja auch nur verschrieben und wolltest die Gültigkeit von EU-Richtlinien anzweifeln. Da gibt's ja auch noch ein paar andere hier.

    Wieviel Gültigkeit diese EU-Richtlinie 2015/2302 hat, musste die Bundesregierung, wie bereits schon mal irgendwo hier erklärt, bereits schmerzhaft im Jahre 1996 erfahren, nachdem Urlauber aufgrund der Insolvenz des Veranstalters MP Travel Line gegen die Bundesregierung bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen sind. Und dort Recht bekamen. WEIL die Bundesregierung die EU-Richtlinie NICHT UMGESETZT hatte. Nur zur Info: Der EuGH ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union. Und über jeden Zweifel erhaben.

    Ich gehe daher davon aus, dass die Bundesregierung sich eine erneute – diesmal hundertetausendfache – Schlappe/Blamage vor dem EuGH von vornherein ersparen will und sich daher von sich aus zu seiner zweifelsfreien Staatshaftung bekennt. Ohne dass man ihr dazu mit einer hundertetausendfachen Klagewelle auf die Sprünge helfen muss...

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