Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1572990101562

    @Ballonflieger

    Wenn ich es recht verstehe bezieht sich towi1802 explizit auf den von CW verlinkten Sachverhalt, der nun mal so überhaupt gar nichts mit diesem hier gegenständlichen zu tun hat ... :no_mouth:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Erny1805
    Dabei seit: 1219017600000
    Beiträge: 221
    geschrieben 1572990321389

    Ah ok sorry. Wusste gar nicht das dies geht mit dem löschen. War nur verwirrt weil ich geantwortet habe und weg war es mit einmal ;-)

    @vs

    Richtig, unverzüglich :-). Aber kann sein durch die große Summe oder warum auch immer das nicht passiert ist. Wollte damit nur drauf hinweisen das hier alles irgendwie anders ist :-) Aber ich lass mich überraschen, vor allem im Dezember wieviel es wird ;-) Entscheidend sind immer noch die 80 Millionen für die Rückholung, die Summe steht zumindest in wirklich jeder Zeitung...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1572991103194 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es ist ganz einfach noch nichts passiert, weil etliche Anspruchsberechtigte im Verzug sind, Erny1805.

    Hinsichtlich der Rückholungskosten habe ich noch nicht eine einzige Argumentation gelesen, weshalb sie nicht unter die 110Mio Grenze fallen sollte.

    Bisherige Insolvenzen lassen sich nicht heranziehen, da die Schadenssumme stets unter der Höchstgrenze blieb.

    Wunderlich, dass da noch nicht konkretisiert wurde?!

    Zurich sagt "steht so im BGB" (jedenfalls nichts Gegenteiliges!), das BMJV sagt "Steht da nicht, jedenfalls nicht explizit!"

    So richtig öffentlich begründet hat aber keiner von beiden seine jeweilige Haltung ...

    Ein redaktioneller Hinweis:

    Oben rechts im Beitragsfenster sind 3 senkrechte Punkte. Wenn du draufklickst kannst du deinen Beitrag auch noch im Nachhinein bearbeiten - oder eben löschen. Das geht allerdings nur solange kein weiterer Beitrag erstellt wurde.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cccidabbleyuh
    Dabei seit: 1569682038587
    Beiträge: 23
    geschrieben 1572992333967 , zuletzt editiert von Cccidabbleyuh

    @vonschmeling sagte:

    Hinsichtlich der Rückholungskosten habe ich noch nicht eine einzige Argumentation gelesen, weshalb sie nicht unter die 110Mio Grenze fallen sollte.

    [...]

    Zurich sagt "steht so im BGB" (jedenfalls nichts Gegenteiliges!), das BMJV sagt "Steht da nicht, jedenfalls nicht explizit!"

    So richtig öffentlich begründet hat aber keiner von beiden seine jeweilige Haltung ...

    @vs: wer sich den 651r BGB genauer anschaut und möglichst erfahren im -ich nenne es mal -Ausdeuten- deutscher Rechtsvorschriften ist, dürfte schnell die Erkenntnis erlangen, dass die kolpotierten 80 Mio. Rückholung etc. EXTRA gehen werden und nicht unter die 110 Mio. Deckelung fallen. Werde ich Dir aber nicht expliziter erklären, anderen gerne per PN.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1572992379247

    @ballonflieger sagte:

    Wieviel Gültigkeit diese EU-Richtlinie 2015/2302 hat, musste die Bundesregierung, wie bereits schon mal irgendwo hier erklärt, bereits schmerzhaft im Jahre 1996 erfahren, nachdem Urlauber aufgrund der Insolvenz des Veranstalters MP Travel Line gegen die Bundesregierung bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen sind.

    Entschuldige, aber wie soll "die Gültigkeit der Richtlinie 2015/2302" auf die Causa aus dem Jahre 1993/96 Wirkung entfaltet haben?

    Für Zeitreisende? Retrospektiv? :wink:

    So naheliegend es auf den ersten Blick erscheinen mag sind die Fälle keineswegs 1:1 vergleichbar, demnach sollte man daran weder allzu große Hoffnungen knüpfen oder gar eine Argumentation darauf abstellen.

    Ferner widerspreche ich entschieden deiner Auffassung, das EuGH sei "über jeden Zweifel erhaben" ... das sehe ich ganz anders!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1572992695117

    Kurzer redaktioneller Hinweis an Ballonflieger und CW:

    Großschrift bedeutet auf der virtuellen Ebene Gebrüll - das brauchen wir hier nicht.

    @CW

    Nachdem die Juristen der Zurich vermutlich nicht unversiert sind im "Ausdeuten von Rechtsvorschriften" werden sie sich wohl überlegt haben, wie sie zu ihrer Ausdeutung des § 651r BGB kommen.

    Vielen Dank für´s mir nicht erklären ... und das meine ich ganz und gar aufrichtig! :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cccidabbleyuh
    Dabei seit: 1569682038587
    Beiträge: 23
    geschrieben 1572993925565 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx

    @vonschmeling

    Ja klar, die Juristen einer börsennotierten Aktiengesellschaft bemühen sich nach Leibeskräften, das Maximale aus einer Rechtsgrundlage für den geprellten Kunden herauszulesen und entschuldigen sich mit größtem Bedauern, dass sie aber sowas von enttäuscht sind, aber sie können bei bestem Willen nichts finden, was das zuließe....

    OMG-Modus aus...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1572994210289 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @cccidabbleyuh sagte:

    Ohne den trügerischen Sicherungsschein hätte ich einem RV niemals Wochen oder Monate im Voraus Geld gegeben ohne Gegenleistung.

    Der Bezeichung trügerisch stimme ich bei, CW. Ich war ebenfalls der Überzeugung, dass ab einem bestimmten Umfang zu versichernder Kundengelder nachgerüstet werden müsse. Dass es nicht so war macht die "Sicherung" in der Tat trügerisch.

    Das TC unterversichert ist und der Schaden erst dadurch immens wurde und die abstrakte Summe von 110 Mio. € nicht reichen könnte, weil Leistungserbringer das Kundengeld gar nicht direkt sondern nach Monaten verspätet erhielten und dazu der Versicherer die Unterversicherung lustig billigend zugelassen hat, konnte ich ohne weiteres nicht absehen.

    Dem widerspreche ich! Die Versicherung versichert Kundenzahlungen und nicht die Verbindlichkeiten der Leistungserbringer.

    Die Unterversicherung besteht schon allein in dem Missverhältnis von 500 Mio vereinnahmter Kundengelder und der Höchsthaftungssumme von nur 110 Mio.

    Die Handhabe, Hotelkosten erst nach der Abreise der Pauschalreisegäste zu begleichen ist keine TC spezifische. In den vorausgegangenen Veranstalterinsolvenzen wurden die im Urlaub betroffenen Insolvensgeschädigten unumwunden aus den Hotels komplimentiert und aus die Maus.

    Diese Untiefen haben die fleißigen EU-Juristen womöglich vorhergesehen und deshalb Pauschalreisende besonders schützen wollen.

    Bestreite ich. Weshalb gerade Pauschalreisen aus Sicht der EU ein so enorm schützenswerters Verbrauchergut sein sollen hat sich mir noch nicht erschlossen.

    Das ist der Kern der Sache und daher Neiddebatten oder Debatten wessen erlittenes Unrecht größer ist, überflüssig.

    Die Neiddebatte wird von der anderen Seite angeschoben, ich beharre jedoch auf dem Standpunkt, dass Insolvenzen weit größeres Leid verursachen können als eine versemmelte Urlaubsreise - Verzeihung!

    Im normalen Geschäftsverkehr gibt es das Prinzip "Zug um Zug".

    Das nützt dir aber nun einmal gar nichts, wenn du in Unkenntnis der schlechten Ausführung eine Leistung "Zug um Zug" bezahlt hast und sodann feststellst, dass der Leistungserbringer leider für eine Berichtigung nicht mehr heranzuziehen ist, da insolvent. Passiert 1000fach auf Baustellen, und während den Suhrbiers das Häusle unterm Hintern verschimmelt schreiben Hoppenstedts 1700 Tacken in den Wind und buchen flux eine neue Reise. Also komm mir nicht mit Leid und Neid - Danke!

    Zur Abhandlung über den Neuwagen und den Arbeitsplatz schweigt des Sängers Höflichkeit. Auch hierbei hoffe ich auf deine Fähigkeit zur Selbstreflexion.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1572994895708

    @CW

    Jede Partei wird das "herauslesen", was ihre Argumentation stärkt im Sinne der von ihr vertretenen Interessen. Punkt.

    Ferner habe ich deiner Skepsis betreffend die Rückholkosten zum Teil zugestimmt (Verauslagung der Beherbergungskosten seitens der Zurich). Da gibt´s sicherlich noch reichlich Tacheles zu reden!

    Ich möchte daher auch nicht endlos über Aspekte reüssieren, die für Betroffene nur am Rande interessant sein dürften.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ballonflieger
    Dabei seit: 1572956023363
    Beiträge: 6
    gesperrt
    geschrieben 1572995553201

    @vonschmeling sagte:

    Hinsichtlich der Rückholungskosten habe ich noch nicht eine einzige Argumentation gelesen, weshalb sie nicht unter die 110Mio Grenze fallen sollte.

    Ich hab' nicht nur keine gelesen, sondern kann mir auch überhaupt keine vorstellen. Der § 651r BGB, Abs. 3, ist ja geradezu – richtigerweise – dazu geschaffen worden, um den Versicherer selbst vor der Insolvenz zu schützen. Deswegen steht dort unter Bezug auf Abs. 1 unmissverständlich: "Er (Anm.: der Versicherer) kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen." Eindeutiger geht's ja kaum. Wie die Bundesregierung da zu einem anderen Ergebnis kommen will, sollte sie mal in einer Sauflaune versuchen zu erklären. Scheinen alles keine Blitzbirnen da rumzulaufen. Weder diesbezüglich, noch in Fragen der sinnvollen Umsetzung der EU-Richtlinie zur vollumfänglichen Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen. Dass die Kosten für die Rückholaktion laut 651r zweifelsfrei unter die 110 Mio. fallen, macht die Sache aber nicht gerade besser. Wie denn auch, bei so viel Inkompetenz. Und selbstverständlich bleibt die Staatshaftung bzgl. der Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinie davon völlig unberührt.

    Zur Rückholaktion steht aber bekanntlich auch etwas im 651r BGB, Abs. 1: "Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen." Also, der Reiseveranstalter! Und nicht der Versicherer! Ist der Versicherer aber an der Rückholaktion beteiligt, kann er gem. Abs. 3, § 651r BGB seine Haftung inkl. der Rückbeförderung auf 110 Mio. beschränken.

    Für Eure Fehler, liebe Bundesregierung, kann leider kein anderer haften als Ihr selbst. Wie Ihr es auch dreht und wendet, es wird irgendwie nicht besser. Also, wenn Ihr Euren Drehwurm in den Griff gekriegt habt, dann handelt/haftet mal schön. Und das möglichst schnell...

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!