Glaubst du "die" lesen hier mit?
Kurz zur Erhellung:
Die Rückbeförderung und Beherbergung bis zur Rückbeförderung stellt ein insolventer Reiseveranstalter genau wie sicher?
Glaubst du "die" lesen hier mit?
Kurz zur Erhellung:
Die Rückbeförderung und Beherbergung bis zur Rückbeförderung stellt ein insolventer Reiseveranstalter genau wie sicher?
@vonschmeling sagte:
So naheliegend es auf den ersten Blick erscheinen mag sind die Fälle keineswegs 1:1 vergleichbar, demnach sollte man daran weder allzu große Hoffnungen knüpfen oder gar eine Argumentation darauf abstellen.
Dass die Fälle 1:1 vergleichbar sind, hat hier meines Wissens niemand behauptet. Was behauptet wurde ist, dass im Falle eines insolventen Reiseveranstalters die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen hat, dass gem. EU-Richtlinie die Gelder von Pauschalreisenden in vollem Umfang abzusichern sind. Und dass die Bundesregierung die Verpflichtung hat, die EU-Richtlinie ohne Wenn und Aber vollumfänglich umzusetzen, hat der EuGH 1996, wie bereits ausgeführt, zweifelsfrei entschieden. Und darin besteht die Parallelität der beiden Fälle, die auch Du leider nicht wegdiskutieren kannst, so gerne Du es auch tun würdest...
@vonschmeling sagte:
Kurz zur Erhellung: Die Rückbeförderung und Beherbergung bis zur Rückbeförderung stellt ein insolventer Reiseveranstalter genau wie sicher?
Wenn Du genauer gelesen hättest, hätte es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Erhellung beigetragen...
@vonschmeling sagte:
Entschuldige, aber wie soll "die Gültigkeit der Richtlinie 2015/2302" auf die Causa aus dem Jahre 1993/96 Wirkung entfaltet haben?
Für Zeitreisende? Retrospektiv?
Irgendwer hatte hier mal irgendwo von irgendwem "verstehendes Lesen" eingefordert. Der Name fing – glaube ich – mit "vonschme" an und hörte mit "ling" auf.
Nur mal für´s Protokoll:
Ich habe weder die Entscheidung des EuGH betreffend die Umsetzung der Richtlinien angegriffen noch möchte ich Parallelen der Fälle "nur zu gerne wegdiskutieren". Vielmehr diskutiere ich am liebsten überhaupt nicht sondern entscheide.
Hier habe ich mir den Hinweis gestattet, dass die damalige höchstrichterlich bewertete Causa zwar gewisse Gemeinsamkeiten mit der aktuellen Sachlage aufweist, jedoch auch enorme Unterschiede, die Visionen wie z.B. "hunderttausendfache Niederlage" etwas vage erscheinen lassen - nach meiner unmaßgeblichen Ansicht.
Meine ganz persönliche Meinung ist, dass diese wahrlich grottige Richtlinienumsetzung genauester Prüfung bedarf, die originären Beteiligten (z.B. die Versicherer) gehen im Bezug auf die Praxis der Zukunft da schon mit enormer Verve dran.
Nein, das zieht so nicht.
Die VO(EG)2302/15 wirkte sich nicht in einer schmerzlichen Erfahrung bereits 1996 aus - das hat mit der Befähigung zum "verständigen Lesen" überhaupt nichts zu tun sondern vielmehr mit dem Mangel an präziser Darlegung.
Hier wurde doch neulich erst "Menschlichkeit und Größe" (!!!) eingefordert in Form eines Bekenntnisses zum Irrtum (einem recht banalen ebenfalls!)?
Tja, jetzt mahnt keiner an - was eine Überraschung!?
So ein Federlesens ist hier jedoch denkbar uneffizient im Sinne der Belange der Betroffenen, weshalb ich jetzt devot des Kehrkommandos harre ...
@vonschmeling sagte:
... Hinsichtlich der Rückholungskosten habe ich noch nicht eine einzige Argumentation gelesen, weshalb sie nicht unter die 110Mio Grenze fallen sollte.
...
Zumindest, was alles unter "Rückholkosten" zu verstehen ist, melde ich hier wiederholt meine Bedenken an. Unter anderem am 14.10 schrieb ich hier: ".... Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, welche Rolle die 50 %- Zahlungen der Versicherung an die Hoteliers zum "Freikauf" der Reisenden in den 110 zu verteilenden Millionen spielen. Ich kann im 651 BGB jedenfalls nicht erkennen, dass der Kundengeldsicherer zuständig sein solle, tatsächliche oder auch nur behauptete rückständige Zahlungen des RV gegenüber den Hoteliers aus dem auf 110. Mio gedeckeltem Topf zu entnehmen. Dass der "Freikauf" sicherlich im Interesse der jeweiligen Urlauber war möchte ich nicht anzweifeln, doch gleichwohl gibt es auch Interessen an einem möglichst vollumfänglichen Schadenausgleich für alle, die ihre Reise trotz (An-)Zahlung des Reisepreises gar nicht antreten konnten.
Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit der Versicherer überhaupt über die Verteilung des Topfes frei verfügen kann. Hintergrund: Üblicherweise liegt es auf der Hand, dass eine Versicherung sparsam mit ihrem Geld umgeht. Hier ist jedoch frühzeitig bekannt geworden, dass der Versicherer 110 Millionen auskehren muss. Wer guckt dem auf die Finger, wohin das Geld fließt? Die Verwaltungskosten dürften wohl nicht aus dem 110 Mio entnommen werden, also könnte der Versicherer durch "großzügiges" Leeren des Topfes seinen eigenen Aufwand minimieren ..."
Guten Morgen allerseits!
Nach allen Informationen und Halbgaren, was vorliegt, stelle ich mal folgende Thesen auf:
Regierung und Versicherer, einschließlich bzw. insbesondere Charge-back-Versicherer haben sich "hinter den Kulissen" bereits im Wesentlichen auf die Art und den Umfang der Regulierung verständigt:
Kosten der Rückholung einschl. "Freikauf" Urlauber bei den Hoteliers fallen unter 651r Abs.1 Satz 2 BGB und kommen extra. Daher ist es auch egal, dass da 50% an die Hoteliers ging, fällt halt nicht in die Quotierung.
Geschäftsjahr ist 31.10.2019 zu Ende, ab 01.11.2019 neuer Topf. Ausschlaggebend Reisezeitraum, nicht Insolvenzdatum. Daher wollen/können die auch Anfang Dezember auszahlen.
So, jetzt dürfen vs und Anhang wieder draufhauen.
@vonschmeling sagte:
.
Meines Wissens nimmt die Reisebranche keinen Einfluß auf die Gestaltung des BGB, und genau hier wurde nun einmal diese vollkommen unumsichtige Regelung (110Mio für alle) hinterlegt.
Dieses "Wissen" dürfte täuschen. Selbstverständlich nehmen Lobbyverbände Einfluss auf die Gesetzgebung. In dem Fall sogar relativ einsichtig - der Gesetzgeber hat hier kein eigenes Interesse an einer Deckelung, das belastet ja den Haushalt in keinster Weise. Die Prämien an die Versicherer zahlen die Veranstalter und somit der Kunde, die 110 Mio. dürften ein Kompromiss zwischen den Lobbys der Verbraucherschützer und der Reiseunternehmen gewesen sein.
Der Beitrag der/des KollegIn mit den vielen "C's" im Nick bedarf keines weiteren Kommentars - bestimmt war er/sie hinter dem Vorhang zum stillen Kämmerlein hinter den Kulissen und hat alles protokolliert!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!