Zitate sinnvoll gekürzt!
Was ist aber wenn kein oder nicht genügend Geld vorhanden ist?
Am Urlaubsort belassen?
Nein, die Zahlung lief ja über die Versicherung, um den Urlaubern schnell und unbürokratisch zu helfen. Wenn aber nun die Versicherung
diese Vorauszahlung aus der Masse rückbezahlt bekäme, wären die 110 Mio unbelastet.
Vorraussetzung ist natürlich, dass das Verfahren eröffnet wird und nicht mangels Masse eingestellt wird.
Wenn man überhaupt juristisch etwas konstruieren könnte, dann wäre das die Frage, wer die Verbraucher darüber hätte aufklären müssen, dass die Anzahlungen nie und nimmer in voller Höhe abgesichert waren.
Ich konstruiere gar nichts. Aber der Insolvenzverwalter (natürlich nicht der Vorläufige) hat erheblichen Handlungsspielraum. Ich habe selbst eine Insolvenz erlebt, bei der Gläubiger deren Gelder laut Vertrag nachrangig waren in die Gläubigerliste aufgenommen wurden und so die Quote für alle erheblich niedriger ausfiel. Sie war immer noch über 20%, von daher hatte der Gläubigerausschuss zugestimmt, um das Verfahren nach 8 Jahren zu beenden.