Zu welchem ungefähren Zeitpunkt, ist mit der Mitteilung der Summe, die noch jeder bekommt ,der sich bei der Versicherung angemeldet hat zu rechnen?
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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geschrieben 1573723661852
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Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1573724598655 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
Regelung Schweiz( infos ohne Obligo):
Die Ansprüche werden aus mehreren Fonds gem der EU Vorgabe- ohne Deckelung erstattet
Die Fonds speisen sich aus Beiträgen der Veranstalter und den Einkünften aus deren Vermögen.
(Kurzform,aber sollte mal zunächst als Info reichen)
Österreich (Infos auch ohne Obligo):
Da ist das komplizierten, weil die Insolvenzabsicherung nicht im Pauschalreisegesetz geregelt ist,sondern in der Reisebüro Sicherungsverordnung(RSV)
Die Regelung soll für die Kunden über dem deutschen Standard sein, aber auch nicht umfassend.
Ich hab dazu noch keine Details, bemühe mich aber darum.Kann man - bei tieferem Interesse zunächst wohl aber auch mal ergoogeln.
Quelle FVWprint-auszugsweise
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Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1573726293541
Österreich Nachtrag - die FVW schreibt in einem Artikel dazu (Kurzform, daher nur als Ausriss):
Der Veranstalter hat -wie in Deutschland--die Wahl, zwischen Bankbürgschaft oder Versicherung--- zur Absicherung.
Versicherungssumme ist zehn Prozent , bei Flugreisen zwölf Prozent des Vorjahresumsatzes.
Für kleinere RV gelten abweichende, nach Umsatz gestaffelte Festbeiträge
(Also auch keine komplette Absicherung)
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geschrieben 1573726743711
Bei neuepresse.de aus Hannover habe ich soeben gelesen, dass einer Geschädigten 13% Rückzahlungsquote genannt wurden. Klingt zwar realistisch, aber ich hoffe trotzdem, dass es sich nicht bewahrheitet.
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geschrieben 1573726780207 , zuletzt editiert von HABERLING"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1573731943689
Sorry, nun muß es der MOD entfernen.
MfG Teili
https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs -
Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1573732576706 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
Könnte man vermeiden wir haben sicher anderes zu tun---daher "müssen" wir nicht
Ich habe kurzerhand Deinen Beitrag komplett gelöscht, stelle bitte den Beitrag mit Verlinkung und ohne Zitat wieder ein, Danke
Zudem gibt es bei uns keine Mods, sondern Admins---
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geschrieben 1573732655416
@towi1802 sagte:
..."Dass eine Quotierung für die Rückreise-/Unterbringungskosten der zum Zeitpunkt der Insolvenz Urlaubenden ausscheidet ist klar."
Da möchte ich mich revidieren. Keine Quotierung kann es wohl nur auf Seiten der Leistungserbringer geben. Die Begünstigen hingegen sollten sich wohl alsbald mit Forderungen konfrontiert sehen, den Versicherungstopf aufzufüllen. Ebenso die bisherigen Empfänger von Zahlungen aus dem diesjährigen Versicherungstopf
Das wird ein Spaß.
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geschrieben 1573733957720
Meinst du die Reisenden die nach der Insolvenz noch im Urlaub waren?
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"