Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Nippynell
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    geschrieben 1573723661852

    Zu welchem ungefähren Zeitpunkt, ist mit der Mitteilung der Summe, die noch jeder bekommt ,der sich bei der Versicherung angemeldet hat zu rechnen?

  • Günter/HolidayCheck
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    geschrieben 1573724598655 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @Neckarschwabe

    Regelung Schweiz( infos ohne Obligo):

    Die Ansprüche werden aus mehreren Fonds gem der EU Vorgabe- ohne Deckelung erstattet

    Die Fonds speisen sich aus Beiträgen der Veranstalter und den Einkünften aus deren Vermögen.

    (Kurzform,aber sollte mal zunächst als Info reichen)

    Österreich (Infos auch ohne Obligo):

    Da ist das komplizierten, weil die Insolvenzabsicherung nicht im Pauschalreisegesetz geregelt ist,sondern in der Reisebüro Sicherungsverordnung(RSV)

    Die Regelung soll für die Kunden über dem deutschen Standard sein, aber auch nicht umfassend.

    Ich hab dazu noch keine Details, bemühe mich aber darum.Kann man - bei tieferem Interesse zunächst wohl aber auch mal ergoogeln.

    Quelle FVWprint-auszugsweise

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1573726293541

    Österreich Nachtrag - die FVW schreibt in einem Artikel dazu (Kurzform, daher nur als Ausriss):

    Der Veranstalter hat -wie in Deutschland--die Wahl, zwischen Bankbürgschaft oder Versicherung--- zur Absicherung.

    Versicherungssumme ist zehn Prozent , bei Flugreisen zwölf Prozent des Vorjahresumsatzes.

    Für kleinere RV gelten abweichende, nach Umsatz gestaffelte Festbeiträge

    (Also auch keine komplette Absicherung)

  • Olli+Nicky
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    geschrieben 1573726743711

    Bei neuepresse.de aus Hannover habe ich soeben gelesen, dass einer Geschädigten 13% Rückzahlungsquote genannt wurden. Klingt zwar realistisch, aber ich hoffe trotzdem, dass es sich nicht bewahrheitet.

  • HABERLING
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    geschrieben 1573726780207 , zuletzt editiert von HABERLING

    Ansprüche in Österreich voraussichtlich gedeckt. klick

    ÖAMTC, Fragen & Antworten klick

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1573731729313

    @teili , du hast aber nicht begriffen, daß man Artikel hier nicht wortwörtlich zitieren darf.:flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • teili
    Dabei seit: 1570384252748
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    geschrieben 1573731943689

    Sorry, nun muß es der MOD entfernen.

    MfG Teili

    https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1573732576706 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Könnte man vermeiden :flushed:wir haben sicher anderes zu tun---daher "müssen" wir nicht

    Ich habe kurzerhand Deinen Beitrag komplett gelöscht, stelle bitte den Beitrag mit Verlinkung und ohne Zitat wieder ein, Danke

    Zudem gibt es bei uns keine Mods, sondern Admins---

  • towi1802
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    geschrieben 1573732655416

    @towi1802 sagte:

    ..."Dass eine Quotierung für die Rückreise-/Unterbringungskosten der zum Zeitpunkt der Insolvenz Urlaubenden ausscheidet ist klar."

    Da möchte ich mich revidieren. Keine Quotierung kann es wohl nur auf Seiten der Leistungserbringer geben. Die Begünstigen hingegen sollten sich wohl alsbald mit Forderungen konfrontiert sehen, den Versicherungstopf aufzufüllen. Ebenso die bisherigen Empfänger von Zahlungen aus dem diesjährigen Versicherungstopf

    Das wird ein Spaß.

  • HABERLING
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    geschrieben 1573733957720

    Meinst du die Reisenden die nach der Insolvenz noch im Urlaub waren?

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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