Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • SonneStrand75
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    geschrieben 1573736039717

    @olli-nicky sagte:

    Bei neuepresse.de aus Hannover habe ich soeben gelesen, dass einer Geschädigten 13% Rückzahlungsquote genannt wurden. Klingt zwar realistisch, aber ich hoffe trotzdem, dass es sich nicht bewahrheitet.

    Das klingt aber sehr hoch. Wahrscheinlich die Reisen ab dem 1.1. nicht berücksichtigt.

  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1573736506365 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    @Günter

    Danke für die Info. Klar kann man sich alles ergoogeln, aber wenn jemand der sich auskennt was schreibt ist das immer besser. Es ging mir - als Nichtbetroffener - darum einzuschätzen ob gravierende Unterschiede in der nationalen Umsetzung, welche eine Staatshaftung begründen könnten, gegeben sind. Dies scheint nicht der Fall zu sein.

    @towi

    Habe erst gedacht dass das ja absurd sei, aber der 651r Abs. 3 S.4 besagt, Zitat: "Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht."

    D.h., und das beantwortet auch @HABERLINGS Frage, dass ALLE von der Zurich, in welchem Schadensfall auch immer, bereits geleisteten Zahlungen unter die Quotierung fallen. Na, dann viel Spaß beim Eintreiben der Forderungen von spanischen Hotels, estnischen Airlines oder Kunden anderer Veranstalter. Aber das ist das Problem der Zurich.

    @olli-nicky

    Der Artikel ist leider gebührenpflichtig. Ich bezweifle aber stark dass nach derzeitigem Kenntnisstand eine fundierte Aussage zur Quote möglich ist. Dies ist erst der Fall wenn das Geschäftsjahr der Zurich rum ist und alle Ansprüche angemeldet sind.

  • Olli+Nicky
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    geschrieben 1573737463222

    Ich habe schon versucht bei Kaera anzurufen.

    Nach ein paar Minuten Warteschleife kommt die automatische Ansage, man möchte mir weitere Wartezeit ersparen und es wird aufgelegt. Das ist Service......

  • Partyknilch
    Dabei seit: 1572339337103
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    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1573737632418

    Wohl eher Notwehr.

    Ich denke, dass sonst ohnehin die Leitungen überlastet währen.

  • Schlangenfanger
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    geschrieben 1573738638401

    Olli +Nicky , darf ich fragen , warum du dort angerufen hast ?

    Alles wird gut !
  • towi1802
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    geschrieben 1573739963210

    @haberling sagte:

    Meinst du die Reisenden die nach der Insolvenz noch im Urlaub waren?

    Ich beantworte diese etwas unpräzise Frage ebenso unpräzise mit ja.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1573741232694

    @NeckarSchwabe

    Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?

    Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1573741334297 , zuletzt editiert von HABERLING

    @towi1802 , dann müssten die Reisenden die nach der Insolvenzanmeldung ihre Reise noch zu ende bringen konnten, selbige nochmal, abzüglich der Quote die noch nicht feststeht, bezahlen?

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Detlef M
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    geschrieben 1573741657280 , zuletzt editiert von Detlef M

    so würde ich das jetzt auch verstehen. So das jeder die gleiche Summe Reisepreis im Verhältnis der Quote entschädigt bekommt.

    02-14 - Kroatien ✈ 15 - Mallorca + Sri Lanka ✈ 16 - Fuerteventura + Zanzibar ✈ 17 - Sri Lanka ✈ 18 - Kos + Kuba ✈ 19 - Kos + Rhodos ✈ 20 - Kreta ✈ 21 - Kos ✈ 22 - Kreta + Kos ✈ 23 - Kreta + Makadi Bay ✈ 24 - Kreta + Makadi Bay
  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1573741837909 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    @vonschmeling sagte:

    @NeckarSchwabe

    Wie kommst du auf die Idee, estnische Airlines und spanische Hotels etc. seien von der Quotierung betroffen?

    Bei der Zurich sind lediglich die Kunden versichert, nicht etwa die einzelnen Leistungsträger. Jene haben selbstverständlich Anspruch auf die volle Bezahlung ihrer erbrachten Leistungen ... :smirk:

    Ich darf hier den 651r Abs. 1 S. 2 wörtlich zitieren (Quelle immer JURIS): "Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen."

    D.h. dass diese Leistungen (werden auch gerne "Rückholkosten" genannt) an die Leistungserbringer, sprich die Hotels und Airlines, zu erstatten wären und nicht an die Reisenden direkt. Ich entschuldige mich für die manchmal leicht flapsige Sprache, aber "so semmer im Süde halt" :smile:

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