Da bin ich bei abtoom: Um den Insolvenzverwalter braucht Ihr Euch keine Sorgen zu machen, da wird kein Widerspruch kommen, wenn die Leistung nicht erbracht wurde (auf welcher Grundlage auch?). Außerdem schmälert das Chargeback ja auch nicht die Masse, sondern nur den Sicherheitseinbehalt der Acquirer Bank, daher wird es ihn kaum jucken. Selbst der in manchen Konstellationen theoretisch mögliche Einspruch der Acquirer Bank mit Verweis auf die Absicherung durch die Zurich dürfte angesichts der zu erwartenden Quoten wohl eher ausbleiben.
Ein Widerspruch des Insoverwalters ist nur bei den Schlaubis zu erwarten, die die Leistung in Anspruch nehmen konnten und trotzdem ein Chargeback versuchen (auch das wird es leider wieder geben... Ich erinnere mich noch gut an den Typen, der sich dafür im Netz abgefeiert hat, seinen AirBerlin Flug sowohl über den PayPal Käuferschutz, als auch über Chargeback wiederbekommen zu haben, da kann man nur hoffen, dass gegen solche Typen strafrechtlich vorgegangen wird...).
Der Erfahrungswert einer französischen Hausbank dürfte hier allerdings leider eine Relevanz von nahezu Null haben...