Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • abtoom
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    geschrieben 1575723563695

    Hallo,

    heute war der Komplettbetrag der Pauschalreise (Anzahlung März, Restbetrag September für eine ursprünglich geplante Reise für Oktober 19) nach Chargeback mit Visa auf meinem Konto. Laut meiner französischen Hausbank wurde der Chargeback von der gegnerischen Bank akzeptiert. Kein Wort von vorläufiger Gutschrift.

    Um den Insolvenzverwalter mache ich mir erstmal keine Gedanken. Er muss ja auch erst nachweisen, dass ihm das Geld trotz nichterbrachter Leistung auch zusteht.

  • ReimAni
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    geschrieben 1575724270071 , zuletzt editiert von ReimAni

    Hallo zusammen,

    im Zurich Newsroom gibt es wieder ein Update vom 06.12.19

    http://www.newsroom.zurich.de/news/information-zum-insolvenzantrag-von-thomas-cook-gmbh-382555

    Die Quote soll demnach Mitte Dezember feststehen und die Zurich hat ein Rechtsgutachten zum Thema Staatshaftung in Auftrag gegeben, welches dort eingesehen werden kann.

    Schönes Adventswochenende

    hakuna matata ✌️
  • Gitti125
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    geschrieben 1575728482344

    Status bei Kaera feststellen: Link dazu:

    https://schadenanzeige.kaera-ag.de/schadenanzeige/checkStatus

  • Gitti125
    Dabei seit: 1412812800000
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    geschrieben 1575728794857

    Was denkt ihr dazu:

    Wenn ich bei Zurich lese, dass zur Feststellung der Gesamtschadenssume auch die Daten von Thomas Cook und den anderen Reiseanbietern herangezogen werden um dann die Quote festzulegen stellt sich mir die Frage, wenn die daraus resultierende Gesamtschadensumme höher ist als die bei der Kaera gemeldeten Schäden bleibt dann eine Restsumme stehen die nicht abgerufen wird, weil der eine oder andere den Schaden unwissentlich nicht gemeldet hat? Und wer hat dann Anspruch auf dieses Geld?

  • Olli+Nicky
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    geschrieben 1575730083845

    Gitti, da es kein Schlussdatum für die Schadensmeldung gibt, können noch bis zu drei Jahre Ansprüche geltend gemacht werden. Erst dann ist die Verjährungsfrist rum und es kann die zurückgehaltene Summe erneut quotiert und ausgezahlt werden. Das Geld steht uns zu.

    Ich gehe aber davon aus, dass es nur ein Bruchteil sein wird, den Zurich vorerst einbehält.

    Sollte der Staat nun einspringen, wie es nach dem Gutachten von Zurich gefordert wird, erübrigt sich das dann hoffentlich.

  • towi1802
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    geschrieben 1575736249647

    @tmp sagte:

    Nur als kurze Info, falls es anderen ggf. auch so geht.

    Soeben habe ich von KAERA ein Schreiben per Post bekommen. Darin werden die Buchungsbelege zur Zahlung (Kontoauszüge oder KK-Abrechnung) verlangt. Diese habe ich jedoch bereits bei der Schadensanzeige (Webmaske) eingereicht und danach auch eine Bestätigung samt Schadensnummer vo KAERA erhalten.

    Verstehen kann ich das nicht.

    ....

    Bei mir das gleiche Theater. Unglaublich.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1575740848955

    @olli-nicky sagte:

    Sollte der Staat nun einspringen, wie es nach dem Gutachten von Zurich gefordert wird, erübrigt sich das dann hoffentlich.

    Wie kommst du zu dem Ergebnis, es handle sich um eine "Forderung"?

    Das ist ein Gutachten, eine Einschätzung - zwar mit einer erheblichen Expertise allerdings entfaltet das keinerlei Wirkung auf die Belange der Betroffenen.

    Ich unterstelle, die Zurich möchte sich mit dieser Expertenansicht etwas Luft vom auf sie ausgeübten Druck hinsichtlich der Zweifel an der Verteilung der Ausgleichssumme verschaffen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Olli+Nicky
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    geschrieben 1575742900811

    vs, die Anforderung hat Zürich bereits von sich aus vor Wochen in den Raum gestellt.

    Mindestens eine Klage in die Richtung gibt es auch schon.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1575744588097

    Das ändert absolut nichts an meiner Aussage: Es ist ein Gutachten ohne jede Auswirkung für die Betroffenen.

    Moralisch vielleicht - sie könnten ermutigt werden. Unmoralisch vielleicht, wenn in Kürze ein Gutachten mit vollkommen konträrem Ergebnis irgendwo in Umlauf kommt.

    Ich halte es für ein Wagnis, wenn man nicht komplett gepampert durch eine RSV klagt. Ist absolutes Neuland (überhaupt nicht vergleichbar mit der Entscheidung zu MP-Travel).

    Ja, Frau M. verfuhr ja nicht besonders diskret mit ihrer Klageerhebung, aber erklär mir doch mal bitte, welchen nicht symbolischen Nutzen sie für dich und andere Betroffene haben soll?!?

    So oder so habe ich eine Sperre gegen so eine Form des Marketings für anwaltliche Leistungen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
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    geschrieben 1575745549738 , zuletzt editiert von Wülfi71

    Da bin ich bei abtoom: Um den Insolvenzverwalter braucht Ihr Euch keine Sorgen zu machen, da wird kein Widerspruch kommen, wenn die Leistung nicht erbracht wurde (auf welcher Grundlage auch?). Außerdem schmälert das Chargeback ja auch nicht die Masse, sondern nur den Sicherheitseinbehalt der Acquirer Bank, daher wird es ihn kaum jucken. Selbst der in manchen Konstellationen theoretisch mögliche Einspruch der Acquirer Bank mit Verweis auf die Absicherung durch die Zurich dürfte angesichts der zu erwartenden Quoten wohl eher ausbleiben.

    Ein Widerspruch des Insoverwalters ist nur bei den Schlaubis zu erwarten, die die Leistung in Anspruch nehmen konnten und trotzdem ein Chargeback versuchen (auch das wird es leider wieder geben... Ich erinnere mich noch gut an den Typen, der sich dafür im Netz abgefeiert hat, seinen AirBerlin Flug sowohl über den PayPal Käuferschutz, als auch über Chargeback wiederbekommen zu haben, da kann man nur hoffen, dass gegen solche Typen strafrechtlich vorgegangen wird...).

    Der Erfahrungswert einer französischen Hausbank dürfte hier allerdings leider eine Relevanz von nahezu Null haben...

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
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