@sandra-hbc sagte:
Genau das. Deshalb wird der iv widersprechen. ( falls dies nötig ist, denn die Insolvenz ist ja bekannt)
Nein, wird er nicht ... Wülfi71 war so freundlich ins Erklärbärenkostüm zu schlüpfen ...
@sandra-hbc sagte:
Genau das. Deshalb wird der iv widersprechen. ( falls dies nötig ist, denn die Insolvenz ist ja bekannt)
Nein, wird er nicht ... Wülfi71 war so freundlich ins Erklärbärenkostüm zu schlüpfen ...
Die "französische Hausbank" könnte durchaus die Targobank sein, die Tochter der franz. Genossenschaftsgruppe ist - insofern ist die erfolgte Rückzahlung per Cashback durchaus von Relevanz. Mein Cashback-Antrag läuft auch dort, nach erster Ablehnung habe ich Widerspruch eingelegt und der wird derzeit bearbeitet.
Im Übrigen habe ich gestern auch Post von Karea bekommen, die nochmals (!) alle dort bereits vorhandenen Unterlagen incl. Zahlungsnachweise und nochmals die Zustimmung aller Reisenden anfordern. Zu welchem Zweck braucht man Zahlungsnachweise, wenn das Geld definitiv auf den Konten der TC verbucht ist? Haben die keinen Zugriff auf die entspr. Zahlungseingänge/Konten oder wollen die das Verfahren einfach nur bewusst und vorsätzlich verkomplizieren, um so den Einen oder Anderen zum Verzicht/zur Aufgabe zu bewegen ?
@towi1802 sagte:
Bei mir das gleiche Theater. Unglaublich.
Zum Beginn des ganzen Schlamassel hatten mir Bucher- und Kaera Hotline den Tip gegeben, alle Originalunterlagen bis zur endgültigen Klärung sorgfältig aufzubewahren. Sinn macht das schon.
Vielleicht muß der eine oder andere nochmal was nachreichen.
Die Statusabfrage liefert mir heute noch kein Ergebnis. Ich hab' Zeit.
MfG Teili
Beim chargeback wird der Verkäufer wieder belastet. Ausser er widerspricht. Oder er ist wie hier in der Insolvenz. Deshalb schrieb ich er wird widersprechen falls nötig....Dann entscheidet und haftet die Bank. Wir haben öfter Fälle von chargeback Anfragen von Kunden. Wenn wir keine Leistung nachweisen können, werden wir wieder belastet. Dies ist natürlich in der Insolvenz nicht möglich. Darum weiss ich nicht ob die Bank den Zwischenschritt mit der Anfrage nicht spart.
Könnte man auch ohne Tipp draufkommen ...
So zu verkomplizieren wäre viel zu kompliziert - sprich: Das lohnte sich nicht.
Vielmehr dürfte tatsächlich etwas schiefgegangen sein bei euren uploads, und auch wenn sie genauen Einblick in die Zahlungen haben müssen sie sich ihrerseits absichern.
Ich weiß - total nervig, aber Willkür zu unterstellen ist wohl etwas übertrieben.
Zum Thema Unterlagen reichen nicht aus, obwohl vollständig. Mein Antrag wurde mit mir zusammen telefonisch geprüft, weil ich wegen einem anderen Punkt angerufen habe. Dabei habe ich erfahren, dass der Screenshot meiner Überweisungen nicht ausreichend gewesen ist. Ich habe nur Onlinebanking und kann somit auch nur Digitales einreichen. Es war dann aber doch ausreichend, weil ich auch die Debitoren-E-Mails von Bucher/Oeger mitgeschickt hatte. Diese zwei Unterlagen waren ausreichend, bei dem alleinigen Screenshot wäre es nicht ausreichend gewesen. Vielleicht ging es anderen ebenfalls so?
@sandra-hbc - Chargeback nochmal: bei Insolvenz haftet die Bank des Verkäufers und die muss sich bei Insolvenzen absichern.
Das hat nichts mit dem IV zu tun.
Bei der Germania Insolvenz hatte ich mein Geld anstandslos über Chargeback zurückbekommen und die Bank des Verkäufers hat auch nicht widersprochen.
Was Sandra beschreibt ist das Vorgehen bei einem Liefervertrag mit einem nicht insolventen Unternehmen.
In einer anderen Gruppe hatte jemand mc über Volksbank und Gutschrift unter Vorbehalt. Diese wurde nun wieder belastet mit der Begründung: Widerspruch vom händler". Die genaue Begründung steht noch aus. Soll aber noch zugesandt werden. Es handelte sich um nur Hotelbuchung bei neckermann. Kann sich natürlich um einen Fehler handeln oder der Fall war anders gelagert als von ihm beschrieben.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!