Irgendwie wird mir langsam die Intention des Gesetzgebers klar...
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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geschrieben 1576670579487 , zuletzt editiert von Magghy
Hallo,
hab mir grad das Interview vom gestrigen ZDF Mittagsmeditin mit Michael Theurer angesehn. Die Frage der Moderatorin, ob zukünftig Tickets für Verbraucher teurer werden, umschiffte er und verwies drauf, das künftig die Versicherungssumme höher ausfallen müsse. Na was ganz Neues...
Status Kaera: Bearbeitung abgeschlossen, Auszahlung nach Quote. Noch kein Betrag auf Kontoauszug. Also weiter abwarten und Kaffee trinken auf Rat der Bundesregierung....
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geschrieben 1576706135605 , zuletzt editiert von Werner Ewes
Hallo Allerseits!
Inzwischen bekommen ja schon die Ersten ihre 17,5 % von Kaera und die dazu gehörigen Abrechnungsschreiben, worin das allgemeine Bla bla und die Nennung der Quote angeführt sind, keine detaillierte Darlegung, ob/dass z.B. Rückführung mit unter den 110 Mio. € Deckel gerechnet wird (worüber es ja geteilte juristische Ansichten gibt).
Mal ausgeklammert, dass Staatshaftung zugesichert wurde: wie lange bliebe denn nach Erhalt der Kaera-Mitteilung und Zahlung Zeit, zur Not die Abrechnung anzufechten? Welche Frist gälte hier?
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geschrieben 1576708978356 , zuletzt editiert von vonschmeling
3 Jahre. Sie beginnt am 31.12. des Jahres, in welchem die Forderung entstanden ist und endet 3 Jahre später wieder am 31.12.
Dessen unbeachtlich halte ich einzelne Einreden nicht für besonders sinnvoll, insbesondere bezüglich des sehr schwierigen Sachverhalts der Evaluierung der Rückführungskosten im maximalen Haftungsrahmen.
Vielleicht solltest du mit der Taube in der Hand (Eintritt der Bundesregierung für die Differenz) zufrieden sein und den Adler auf dem Dach ruhen lassen?
Falls du mit der Versicherung noch ein persönliches Adlerchen rumpfen möchtest bleibt dir das natürlich unbenommen ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1576737792201
Grundsätzlich hatte ich Abwarten der Staatshaftung im Sinn, solange ich damit nichts verwirke. Anderenfalls (bei sehr kurzer Frist bzgl. Rechtswirksamkeit des Kaera-Bescheides) hätte ich Kaera die Wahl gelassen zwischen Verzicht auf Einrede der Verjährung oder vorsorglichem juristischen Schritten.
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geschrieben 1576744307669
Ich denke der Terminus Staatshaftung ist inzwischen gänzlich überholt.
Ferner nehme ich nicht an, dass du die Wartezeit auf eine Entscheidung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlage der Quote hinnehmen wolltest, noch weniger die Kosten, die dir dadurch zuerst einmal entstehen würden.
Schließlich darf noch bezweifelt werden, dass eine solche Maßnahme bei Kaera / Zurich besonderern Eindruck hinterließe.
Antragsgegner wäre im Übrigen die Zurich, Kaera ist nur das ausführende Organ.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1576746420412 , zuletzt editiert von vonschmeling
@vonschmeling sagte:
Ich denke der Terminus Staatshaftung ist inzwischen gänzlich überholt.
Lehrerin von Beruf oder Hobby konrinten ausscheiderin? Jeder weiss, was gemeint ist.
Ferner nehme ich nicht an, dass du die Wartezeit auf eine Entscheidung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Berechnungsgrundlage der Quote hinnehmen wolltest, noch weniger die Kosten, die dir dadurch zuerst einmal entstehen würden.
Falsch genehmt, für mich unerheblich
Schließlich darf noch bezweifelt werden, dass eine solche Maßnahme bei Kaera / Zurich besonderern Eindruck hinterließe.
Mir egal, Eindruck hinterlassen ist was für abgehalfterte Provinzabwälte, hier geht's um die Sache
Antragsgegner wäre im Übrigen die Zurich, Kaera ist nur das ausführende Organ.
Jaja, wären einer nach dem anderen ggf. zur Stellungnahme gebeten worden....
xxx Zitat von Beitrag getrennt xxx
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geschrieben 1576750867200 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe
@werner-ewes sagte:
Sterne- und Plakettensammler
Ach, gibt's hier was zu sammeln? Wusst ich noch garnet ... ach ja, und hier auf besonderen Wunsch die Rüge für die fehlerhafte Benutzung der Zitierfunktion
Mir persönlich ist es, ich sags rein vorbeugend, pupsegal wie jemand persönlich vorgeht. Ich werfe jedoch aus Erfahrung in den Raum, dass es bei einem Massenverfahren (Masse in diesem Fall als Anzahl der Fälle gemeint, nicht im insolvenzrechtlichen Sinne. Auch das nur vorbeugend) grundsätzlich ratsam ist abzuwarten wie die Gegenseite das abzuwickeln gedenkt. Da steckt ja eine gewaltige logistische Herausforderung hinter.
Eigeninitiative führt meist weder schneller noch monetär erfreulicher zum Ziel.
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geschrieben 1576761076077
Das hatte die hiesige Schwarmintelligenz schon deutlich schneller, als die dafür sehr auskömmlich Honorierten, festgestellt.