Der 1.Schritt: Du mußt Dich auf der Seite mit deiner email-Adresse und einem von Dir vergebenem Passwort registrieren. Danach mußt Du über einen an diese deine email addi versandten link deine email Adresse bzw. Dich verifizieren. Danach gelangst Du direkt in den Bereich wo Du deine Angaben inklusive deines 30-stelligen PIN-Codes machen mußt.
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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geschrieben 1578321603665
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geschrieben 1578321888652
Die zugesandte PIN ist nur in dem vorgesehenen Feld TC ____ ____ ____ ____ ____ ____ ____ einzugeben!
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geschrieben 1578322117083
Danke , du hast mir sehr geholfen !
Alles wird gut ! -
geschrieben 1578322837139
Gern geschehen..bei mir waren wohl auf Grund der Zuordnung der Forderung über die PIN auch direkt etliche Felder z.B. Forderungshöhe etc. vorausgefüllt...
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geschrieben 1578324334918
Hm.
Der Bund hat doch noch gar nicht kund getan wie das Prozedere sein soll für den Rest. Oder?
Der IV soll das übernehmen? Klingt für mich nach einer ungewöhnlichen und aufwändigen Lösung.
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geschrieben 1578325583022
Für mich macht das Sinn. Ich gehe davon aus daß die Abstimmung zwischen IV und Kaera schon stattgefunden hat bzw. stattfindet. Gemäß Insolvenzverfahren können natürlich die von der Kaera nicht erstatteten 82,5% der Forderungen von den Gläubigern (Reisekunden) bei hww angemeldet werden. Der IV muß ja sowieso Kassensturz zwischen Außenständen und Forderungen machen, danach wird dann bei Vorhandensein von Masse dem Range nach reguliert. Es wird dann ermittelt ob und wieviel der Mittel noch zur Befriedigung der Reisekundenforderungen zur Verfügung stehen (ich gehe von 0€ aus). Die offene Rechnung zum Ausgleich der Forderungen dürfte dann vom IV an die von der Bundesregierung beauftragte Stelle weitergeleitet werden...so hoffe ich jedenfalls
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geschrieben 1578330555566 , zuletzt editiert von Olli+Nicky
Dann spielen wir das mal durch.
Die Kaera gibt personenbezogene (Finanz-)Daten ohne die persönliche Zustimmung weiter. OK.
Die Insolvenzverfahren (es sind mehrere) haben zum Teil Anmeldefristen bis in den Mai.
Die Insovenzverwalter (jeder für sich oder alle zusammen?) prüfen alle Forderungen erneut. Dafür hat Kaera 5 Monate gebraucht und nicht noch zusätzlich die Nicht-Pauschalurlauber dabei. Und Kaera ist zumindest ansatzweise personell für so eine Abwicklung aufgestellt.
Bis ein Kassensturz erfolgt ist, vergehen Jahre.
Die Chargebacker müssen aussortiert werden.
Hinzu kommt, dass dies nicht zu den Aufgaben eines Insolvenzverfahren gehört.
Und, und, und.
"Schnell und unkompliziert", wie von der Bundesregierung versprochen, sieht für mich anders aus.
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geschrieben 1578331589065
Seit wann gehört die Prüfung von Forderungsanmeldungen nicht zu den Aufgaben der Insolvenzverwalter?
Und wer glaubte, dass es nicht Jahre bis zum Abschluss des Verfahrens brauchen würde?
Es wurde angekündigt, dass die Forderungen an die Bundesregierung abgetreten werden können - nicht mehr und nicht weniger.
Ich habe übrigens nie daran geglaubt, dass Kaera diesen Teil der Abwicklung übernehmen würde - das sind schließlich zwei vollkommen unterschiedliche Rechtsansprüche.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1578333294723
Da habe ich mich wohl nicht korrekt ausgedrückt. Prüfen ja, aber nicht in der Zeit und nicht für den Bund.
Und natürlich dauert es Jahre. Hab ich geschrieben.
Die Ausgangsfrage bleibt: gibt es dazu nun eine offizielle Info oder nur diese eine Seite, die jemand einzelnes geschrieben zu haben scheint?
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geschrieben 1578337035351 , zuletzt editiert von vonschmeling
Es dauert so oder so Jahre, und es ist nun einmal die Aufgabe des Insolvenzverwalters, wie auch immer du auf "für den Bund" kommst?
Die wenigsten Insolvenzen sind versichert (und noch seltener springt der Bund ein!!!).
Die Betroffenen melden ihren Schaden, die Forderung an die Insolvenzverwalter treten sie zur Zeit an den Bund ab und der übernimmt die weitere rechtliche Klärung.
Ich versteh auch gar nicht, was daran "komplizert" sein sollte, ferner ist die Methode die naheliegende (es handelt sich um zwei rechtlich voneinander zu trennende Sachverhalte, was sich später bei der Klärung der Details auswirken wird) und daher wird der Artikel schon fundiert sein ...
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