Neue Infos der Regierung.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html
Es geht voran.
Neue Infos der Regierung.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html
Es geht voran.
Also schwarz auf weiß.. Forderungen bei Kaera und dem IV sind anzumelden.
Man darf wohl davon ausgehen, dass die meisten Betroffenen den Schaden bereits über Kaera der Versicherung gemeldet haben - falls nicht, sollten sie das umgehend tun.
Ferner ist die Meldung bei der hww vorzunehmen (wie hier schon vielfach erwähnt).
Über das weitere Verfahren wird die Regierung auf den genannten Kanälen informieren.
@Olli+Nicky
Jetzt ausreichend "seriös"?
Nix - aber die Quelle ist "seriös" ...
Neu ist, dass nun die Bedingungen besteht, die Forderung beim IV vorher anzumelden, um an das Geld des Bundes zu kommen. Viele haben auf diese Info gewartet. Hätte auch sein können, dass der Bund in Namen der Gläubiger die Forderung nach Auszahlung selbst anmeldet.
Wie schon geschrieben, haben wir seinerzeit aneinander vorbei geredet. Die Aussage des Käseblattes, dass der IV die Abwicklung für den Bund übernimmt ist nach wie vor zu bezweifeln.
Wenn sich der Bund etwaige Ansprüche der Pauschalreisenden abtreten lässt und die wiederum gerichtlich geltend machen will, so ist der IV nicht Partner sondern Gegner.
Nein, Olli+Nicky, dass die Forderungen zur Insolvenzliste anzuzeigen sind steht schon lange fest (präzise seit klar ist, dass die Deckungssumme der Versicherung nicht ausreicht), das ist demnach nichts Neues.
Dass der IV "die Abwicklung für den Bund übernimmt" hab ich hingegen noch nie irgendwo gelesen ...
Wieso "gerichtlich geltend machen"? Es ist davon auszugehen, dass der IV rechtskonform abwickelt, streitig ist hingegen die Quotelung der Zurich.
Hallo vonschmeling, mir ging es um diese Aussage.
Dabei geht es um die Abtretung der gesamten Ansprüche, explizit derer gegenüber der Versicherung (Thema Zuordnung der Rückholungskosten) und dementsprechende Geltendmachung.
Im Falle eines Falles wird ja die gesamte Forderung abgetreten, also der Zahlbetrag für nicht erbrachte Leistungen.
Der Bund als Gläubiger wird dann höchstwahrscheinlich die Quote der Versicherung in ihrer Richtigkeit bestreiten, davon bleibt aber die Insolvenzabwicklung und die sich daraus ergebende Quotelungen unberührt.
Ferner kann ja jeder TC Kunde sich in die Gläubigerliste eintragen lassen, einen Erstattungsanspruch haben hingegen nur die Pauschalreisekunden.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!