Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Nippynell
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    geschrieben 1583400698183

    Diese Paar Milliönchen sind in der Vergangenheit schon oft aus der Schatulle geholt worden,

    das brauch ich dir nicht zu sagen.

    Steitig hätt ich das nicht geklärt.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1583401746455

    Siehst du, nun bekommst du alles abgenommen, der Bund zieht sich den Schuh an und braucht eben etwas Zeit um sich zu organisieren. Dass die Schatulle aufgemacht wird ist ja zweifelsfrei kommuniziert worden, also bleib geduldig, da alles Lamentieren eh zu nix führt.

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  • mucmuli
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    geschrieben 1583412313459 , zuletzt editiert von mucmuli

    Hallo. Hat jemand von Euch Erfahrung mit komplett erfolgtem Chargeback der Kredikarte und einer Erstattung von Kaera gemacht?

    Wie wird das verrechnet? Danke für eure Hilfe.

  • ReimAni
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    geschrieben 1583412342944

    Zurich will bis Ende Juni alle Schadensmeldungen regulieren. Steht im Zurich Newsroom Update 03.03.2020

    hakuna matata ✌️
  • vonschmeling
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    geschrieben 1583416192128

    Was willst du denn nach einem kompletten Chargeback noch von Kaera erstattet haben, mucmuli?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mucmuli
    Dabei seit: 1163808000000
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    geschrieben 1583417758235 , zuletzt editiert von mucmuli

    @vonschmeling

    Nein, selbstverständlich nicht.

    Wir haben aber beides parallel beantragt. Chargeback wurde unter Vorbehalt gewährt. Wenn wir jetzt von Kaera das Geld erstattet bekommen - muss man dann einen Teil vom Chargeback erstatten oder lehnt man die Erstattung von Kaera ab? Man kann ja logischerweise nicht doppelt kassieren. Danke.

    Ich dachte es hat jemand Erfahrung damit gemacht. Meine Bank weiß leider nicht, wie Vorzugehen ist.

    Und da alles nur unter Vorbehalt ist, kann die Bank ja unter Umständen noch zurückbuchen, und dann hab ich im dümmsten Fall das Geld an Kaera erstattet.

  • towi1802
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    geschrieben 1583426529695 , zuletzt editiert von towi1802

    @mucmuli sagte:

    @vonschmeling

    ... Wir haben aber beides parallel beantragt. Chargeback wurde unter Vorbehalt gewährt. Wenn wir jetzt von Kaera das Geld erstattet bekommen - muss man dann einen Teil vom Chargeback erstatten oder lehnt man die Erstattung von Kaera ab? Man kann ja logischerweise nicht doppelt kassieren. Danke.

    ...

    Erfahrungen wird hier keiner haben. Wenn Du aber genau liest, was "Chargeback", zum Beispiel die DKB

    zum Verfahren schreibt (Antragsformular auch verstehend lesen) und Du das mit den auf Seite 619 verlinkten Infos abgleichst sollte der Lösungsweg klar sein.

  • mucmuli
    Dabei seit: 1163808000000
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    geschrieben 1583427308378

    @towi

    Leider ist der Lösungsweg nicht klar. Mein Kreditkarte sagt, dass das Geld nur vorläufig gutgeschrieben ist und ich mich an die Versicherung wenden soll. Ich habe jetzt Bedenken, dass ich am Ende mit leeren Händen dastehen werde, wenn die Versicherung das Geld zurückbucht und dann die Kreditkarte ebenso.

  • hallo6372
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    geschrieben 1583429963159

    Habe meinen Schaden am 27.9 gemeldet und habe gestern meine 17.5% aufs Konto überwiesen bekommen Am Montag stand noch der Fall wird überprüft Habe meinen Schaden auch beim Insolventsverwalter angemeldet und warte nun auf die Bundesregierung. Man muss ganz schön Gedult haben aber langsam geht es voran

  • towi1802
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    geschrieben 1583435983215 , zuletzt editiert von towi1802

    @mucmuli sagte:

    @towi

    wenn die Versicherung das Geld zurückbucht ...

    Soweit KAERA/Zurich nur unter Vorbehalt gezahlt haben bezieht sich das auf den theoretischen Fall, dass plötzlich noch irgendwoher berechtigte Forderungen in Größenordnungen auftreten, die die Quote unter 17,5 % drücken. Das Risiko halt ich für vernachlässigbar, eher hat KERA/Zurich da zu ihrem Gunsten einen kleinen Sicherheitseinbehalt eingebaut.

    Dein KK-Unternehmen weiß, dass ein Teil des Reisepreises von KAERA erstattet wird ("bei Pauschalreisen zusätzlich den Erstattungsbescheid der KAERA in Kopie"). =>die wollen die 17,5 % nicht bezahlen bzw. werden diese zu gegebener Zeit zurück fordern.

    Für den Rest ist der Bund eingesprungen/will der Bund einspringen. Der will aber nur das zahlen, was eben nicht durch Dritte abgedeckt ist. Also bleibt für das KK-Unternehmen die Verpflichtung, die fehlenden 82,5 % zu zahlen ("Ja, ab er der angegebene Versicherer hat nur einen Teilbetrag von EUR erstattet").

    Unter der Maßgabe, dass das Bundesjustizministerium https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html zutreffend informiert hat, sollte ich richtig liegen.

    @Teili hat das doch auch erst vorige Seite aufgedröselt. Selbstverständlich kannst Du aber solange fragen, bis Dir eine Antwort gefällt. Ich frage mich allerdings, warum Du das dann nicht schriftlich (!*) bei deinem KK-Unternehmen tust und dann die Antwort hier verkündest. Hier ist alles unverbindlich

    Du kannst das von mir skizzierte Procedere auch an Dein KK-Unternehmen schicken und die bitten, Dir mitzuteilen, auf welches Konto Du die 17,5 % überweisen sollst. Dann sind die am Zug. Ggf. zahlst Du ebenso unter Vorbehalt die 17,5 % zurück und harrst der Dinge, die auf Dich (nicht) zukommen.

    *welcher Sachbearbeiter sollte dir da am Telefon eine verbindliche Antwort geben können? Du erinnerst Dich sicherlich: Es ist die erste Pleite eines RV, bei dem die Versicherungssumme nicht reicht und es ist der erste Fall, bei dem der Bund einspringt. Da steht nix drüber im Handbuch des Sachbearbeiters drin.

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