Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Kitzelbacher
    Dabei seit: 1217894400000
    Beiträge: 505
    geschrieben 1588760485098 , zuletzt editiert von Kitzelbacher

    Hallo!

    Das Ganze ist etwas verwirrend und widersprüchlich. Ich habe meine Forderungen ja bereits im Februar angemeldet.

    Muss ich diese jetzt noch einmal anmelden bzw. mich neu registrieren?

    Jeder Link, den ich anklicke, führt immer wieder zu meiner ursprünglichen Forderung.

    LG vom Kitzelbacher
  • Olli+Nicky
    Dabei seit: 1572697796815
    Beiträge: 101
    geschrieben 1588761109162

    @Kitzelbacher: Ich bin mir sicher, dass dieser Zeitraum nicht gemeint ist, sondern der nach der Insolvenz. Aber versuchen würde ich es in jedem Fall spätestens jetzt.

  • Kitzelbacher
    Dabei seit: 1217894400000
    Beiträge: 505
    geschrieben 1588761184200

    Hat sich erledigt! Alles gefunden.

    LG vom Kitzelbacher
  • Julkus
    Dabei seit: 1351296000000
    Beiträge: 208
    geschrieben 1588761254418 , zuletzt editiert von Julkus

    Ich konnte mich auf der hww Seite einloggen. Ich hatte dort noch nichts angemeldet, habe heute dann aber den Brief vom Insolvenzverwalter mit der ellenlangen Pin dann mal rausgekramt. Nachdem ich dort die Forderung angemeldet hatte kam ein Link um die Forderung auch noch beim Portal der Bundesregierung anzumelden. Der Link ist auf der hww Seite. Hier (gaaaanz unten) https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/creditor-area

    Evtl. musst du dich dort erst einloggen.

    Ich bin übrigens erstaunt, dass heute bei der Anmeldung beim Bundesportal weder irgendwas nicht geklappt hat noch Seitenzusammenbrüche waren wegen Überlastung oder so. Hat alles gut geflutscht und war selbsterklärend.

    edit: Ah, hat sich überschnitten, du hast es gefunden.

  • von Maraike
    Dabei seit: 1547384599583
    Beiträge: 18
    gesperrt
    geschrieben 1588761825285

    Hallo zusammen,

    nachdem ich begriffen hatte, wie ich zum Portal der Bundesregierung komme, habe ich gleich mit der Ausfüllung begonnen.Das war eigentlich nicht schwer, aber als ich dann die vielen ausgedrucken Seiten sah und wie viele Unterschriften nötig waren und das Ganze auch wieder hochgeladen werden musste, glühte mir doch der Kopf. Hätte da nicht eine Unterschrift für alle genügt ?

    Ich habs geschafft, aber was machen die Leute , die im Reisebüro gebucht haben, weil sie im Internet nicht so zuhause sind ?

    Lieber Fehler machen,als so zu tun, als sei man perfekt.
  • Schlangenfanger
    Dabei seit: 1421625600000
    Beiträge: 5102
    gesperrt
    geschrieben 1588762059586

    Ich hab’s jetzt auch geschafft , so blöd wie ich ausschau bin ich gar nicht . Als Internetdoofi , wie ich einer bin , hab ich mir schwer getan . Für andere ist’s aber sicher leicht .

    Alles wird gut !
  • Kitzelbacher
    Dabei seit: 1217894400000
    Beiträge: 505
    geschrieben 1588764230546

    Die größte "Sauerei" ist das Chargeback. Zum Zeitpunkt der (An)zahlung war eine Insolvenz bzw. Reiseabsage überhaupt kein Thema.

    Lt. Bank ist ein Chargeback jedoch nur innerhalb 60 Tagen möglich. Also kann ich mir 82,5% meiner Anzahlung in die Haare schmieren! :confounded:

    LG vom Kitzelbacher
  • Olli+Nicky
    Dabei seit: 1572697796815
    Beiträge: 101
    geschrieben 1588765144757

    @Kitzelbacher:

    hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt.

  • Olli+Nicky
    Dabei seit: 1572697796815
    Beiträge: 101
    geschrieben 1588765371011 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Kitzelbacher

    Wenn ich google, hat Visa eine 120 Tagefrist. Kenne mich da aber nicht so aus.

    Hier ist auch Artikel zum Thema:

    xxx bitte keine Links zu kommerziellen Seiten! xxx

  • Kitzelbacher
    Dabei seit: 1217894400000
    Beiträge: 505
    geschrieben 1588765372175 , zuletzt editiert von Kitzelbacher

    @olli-nicky sagte:

    @Kitzelbacher:

    hast du es denn nicht nach der Insolvenz innerhalb diese 60 Tage (ich kenne diese Zeit-Grenze gar nicht) schon mal versucht? Dann wärst du in jedem Fall noch berechtigt.

    Weil in den Chargeback-Bedingungen der DB Mastercard eindeutig steht:

    Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) für die Einreichung der reklamierten Umsätze.

    LG vom Kitzelbacher
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!