Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • olicheck
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    geschrieben 1588767027738 , zuletzt editiert von olicheck

    @kitzelbacher sagte:

    Bitte beachten Sie bei Zahlungsreklamationen die Frist von 60 Tagen (ab dem Eingangsdatum des Umsatzbelegs) .......

    Das enspricht nicht den MasterCard ChargeBack Richtlinien:

    120 Tage und zwar erst ab der Leistungsverweigerung (zb. nicht stattgefundener Abflug)

    Allerdings finde ich es gelinde gesagt eine Sauer**, das jetzt ein versuchtes ChargeBack-Verfahren Voraussetzung für eine erstattung ist:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1588767713432

    Absolut korrekt was olicheck schreibt.

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  • Olli+Nicky
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    Beiträge: 101
    geschrieben 1588768832160

    Es wurde von Anbeginn (auch hier) 'gesagt', dass Chargeback erforderlich ist. Schließlich wird nur bezahlt was, Zitat BMJV: "... nicht von anderer Stelle ersetzt wird."

    Auch war es die Einschätzung meines (entfernten) Anwalt-Links im oberen Beitrag von Anfang des Jahres.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1588770340404

    @Olli+Nicky

    Wir hatten schon einmal darauf hingewiesen, dass wir keine Links zu Angeboten von Anwälten haben wollen.

    Ferner bedarf es einer anwaltlichen Einschätzung auch gar nicht, dass KK Zahler ein Chargebackverfahren einleiten sollen wurde von Anfang an glasklar kommuniziert - samt Fristen und ab wann sie laufen.

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  • Kitzelbacher
    Dabei seit: 1217894400000
    Beiträge: 505
    geschrieben 1588770640741

    @olicheck sagte:

    Das enspricht nicht den MasterCard ChargeBack Richtlinien:

    120 Tage und zwar erst ab der Leistungsverweigerung (zb. nicht stattgefundener Abflug)

    Das steht aber so nicht im Formular der Deutschen Bank

    Allerdings finde ich es gelinde gesagt eine Sauer**, das jetzt ein versuchtes ChargeBack-Verfahren Voraussetzung für eine erstattung ist:

    Zumal ich sicher nicht der Einzige bin, der (unwissentlich) eine Frist versäumt hat. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    LG vom Kitzelbacher
  • sabsielieb
    Dabei seit: 1580842248794
    Beiträge: 1
    geschrieben 1588770866193

    An alle, die das Chargeback noch nicht versucht haben: wir haben bereits im September über Card Complete Österreich einen Antrag auf Chargeback gestellt und wurde damals mit dem Verweis auf die Ausfallversicherung an den Abwickler abgewiesen. Nachdem wir das Schreiben von Kaera erhielten, habe ich (ohne große Hoffnung) nochmals alle Unterlagen an Card Complete geschickt und siehe da: das Geld ist vorläufig wieder auf der Kreditkarte und Card Complete versucht sein Möglichstes, den Fall für uns positiv abzuwickeln :-)

    Bis wir eine endgültige Entscheidung erhalten wird’s vermutlich noch 3 Wochen dauern (insgesamt max. 45 Tage wurde mir gesagt)

    Mein Tipp: einfach probieren und Daumen drücken ;-)

  • Detlef M
    Dabei seit: 1442880000000
    Beiträge: 939
    geschrieben 1588772487198

    Wir hatten mit dem Chargeback auch keine Probleme. 60 Tage nach Schadeneintritt (Abreisetag) konnte das Chargeback eingereicht werden. Innerhalb von einer Woche hatten wir den Betrag wieder gutgeschrieben. Das war Anfang Dezember.

    02-14 - Kroatien ✈ 15 - Mallorca + Sri Lanka ✈ 16 - Fuerteventura + Zanzibar ✈ 17 - Sri Lanka ✈ 18 - Kos + Kuba ✈ 19 - Kos + Rhodos ✈ 20 - Kreta ✈ 21 - Kos ✈ 22 - Kreta + Kos ✈ 23 - Kreta + Makadi Bay ✈ 24 - Kreta + Makadi Bay
  • Olli+Nicky
    Dabei seit: 1572697796815
    Beiträge: 101
    geschrieben 1588773350958

    @vs

    Hatte es nicht als Werbung gemeint, sondern als sachdienlicher Hinweis.

    Sorry.

    Stimme dir zu, wurde kommuniziert, das CB zu machen ist.

    Bin gespannt wie mit denen nun verfahren wird.

  • danyschw
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    Beiträge: 52
    geschrieben 1588780974922

    Ich habe grad nochmal geschaut. Für Neckermann geht es noch nicht oder? Bin irritiert weil einige hier schreiben das die was ausfüllen konnten

  • vonschmeling
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    Beiträge: 58805
    geschrieben 1588781688507

    @Olli+Nicky

    Ist mir klar, aber Frau M. kann selbst für ihre Popularität sorgen, wir unterstützen das nicht.

    Ferner gibt es weniger aufdringliche Infoseiten aus erster Hand :wink:.

    Wie mit Versäumern verfahren wird ist an sich ziemlich klar dargelegt: Kein Chargeback kein Anspruch.

    "Glück" braucht man im Übrigen auch nicht, es genügt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann gibt´s nämlich bei einer Insolvenz kein Vertun.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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