Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1605693134357

    Bitte immer überprüfen, ob nicht bereits die höhere Quote von KAERA ausbezahlt wurde und dann entsprechend angeben.

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  • Fallenwitcher84
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    geschrieben 1605698804279 , zuletzt editiert von Fallenwitcher84

    @Vonschmeling

    Ich habe das so verstanden das der, der die Quote von 17,5% bereits bekommen hat, die höhere Quote nicht ausgezahlt bekommt. Sondern das, dass über die Zahlung der Bundesregierung abgewickelt wird.

    Ist das so richtig?

  • HABERLING
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    geschrieben 1605701009942

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • HABERLING
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    geschrieben 1605701359638

    @chrinesd sagte:

    Ich habe heute die Bearbeitung gesehen das ich zum 2. mal aufgefordert werde nachzubearbeiten. Und zum 2. mal wir das gleiche bemängelt. Für meinen Sohn, die akzeptieren meine Unterschrift nicht als Erziehungsberechtigen... hat da jemand Erfahrung?

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • HC-Mitglied2716142
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    geschrieben 1605701900984

    @AvG76, @Daniel Za., ich habe ja gesagt, dass es "normalerweise" so läuft. Und dass Ausnahmen die Regel bestätigen. Ihr gehört dann wohl leider zu den Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Dass man AvG76 bei der Hotline nicht helfen konnte, ist natürlich bedauernswert. Bei meinen insgesamt 3 Anrufen (weil es eine Irritation gab bzgl. des Anmeldeformulars, Pkt. 4, Zahlungsart: Überweisung, "Haben Sie einen Anspruch auf Rücküberweisung für diese Zahlung geltend gemacht?") habe ich die Damen dort als ausnahmslos sehr nett und sehr verständnisvoll kennengelernt (Kompliment dafür noch mal auf diesem Wege!), hatte aber das Gefühl, dass sie in den aktuellen Ablauf der Prüfung keinen Einblick hatten und darum nicht befriedigend weiterhelfen konnten. Ich hatte darum zusätzlich auch noch mal eine Mail geschickt, um mein Problem zu schildern. Vielleicht wär' das auch für Euch ein Weg.

    @Sense82, bei Dir ist der Fall anders gelagert als bei AvG76 und Daniel Za. "Akzeptiert am 04.11.2020" bedeutet: Du bist noch voll auf Kurs. Bei mir kam die Auszahlungs-Mail ca. 14 Tage nach dem "Akzeptiert-Datum", das hieße bei Dir um den 28.11. herum.

    @LadyStardust28, ich versteh' nicht ganz, warum Du den Dir gezahlten 17,5 %-Betrag unter Pkt. 8 (Erstattung durch Zurich / Sicherungsschein) wieder rausgenommen hast. Den musst Du dort selbstverständlich angeben. Normalerweise muss man nichts machen, wenn das Kästchen nicht rot, sondern blau ist. Dazu passt die Mail aber nicht. Solange Du unter Pkt. 4 angegeben hast, dass Du einen Anspruch auf Rücküberweisung geltend gemacht hast, aber eine Rücküberweisung "noch nicht" erhalten zu haben, gibt's hier ein Problem, weil das Bundportal davon ausgeht, dass noch die Chance auf Rücküberweisung von anderer Seite besteht. Solange dieser Zustand weiterhin besteht, wirst Du keine Zahlung erhalten. Entscheidend ist dabei auch die Zahlungsart. Bei der Zahlungsart "Überweisung" besteht keine Chance auf Rücküberweisung, bei Zahlungsart "Lastschrift" oder "Kreditkarte" sieht das anders aus.

    @Fallenwitcher84, der von KAERA gezahlte Betrag ist unter Pkt. 8 anzugeben.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1605701976718

    @Fallenwitcher84

    Nein, hast du vollkommen falsch verstanden.

    Diese Abläufe unterfallen auch keinen praktischen Aspekten sondern folgen gesetzlichen Vorgaben.

    Die Schadensumme ist immer der Gesamtbetrag, bereits erstattete Beträge werden dann im Verlauf der Formulare erfragt.

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  • Fallenwitcher84
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    geschrieben 1605702892758 , zuletzt editiert von Fallenwitcher84

    @vonschmeling sagte:

    @Fallenwitcher84

    Nein, hast du vollkommen falsch verstanden.

    Diese Abläufe unterfallen auch keinen praktischen Aspekten sondern folgen gesetzlichen Vorgaben.

    Die Schadensumme ist immer der Gesamtbetrag, bereits erstattete Beträge werden dann im Verlauf der Formulare erfragt.

    Ich habe nur die die 17,5% erstattet bekommen. Und ich habe auch nur die 17,5% in den Formularen angegeben.

    Muss ich die Differenz zur neuen Quote auch noch anmelden, warten bis diese ausgezahlt wurde und dann die Formulare im Portal hochladen?

    Oder anders gefragt. Hat jemand der die 17,5% ausgezahlt bekommen hat, den Restbetrag von der Regierung bekommen (nach bekannt werden der neuen Quote) ohne daß er die Differenz zur neuen Quote beantragt oder ausgezahlt bekommen hat?

    Frage mich wie da ältere Herrschaften an diese Information kommen die von der ganzen Materie keine Ahnung haben.

  • HC-Mitglied2716142
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    geschrieben 1605703388848

    @Sense82, ich korrigiere: Du müsstest die Auszahlungs-Mail normalerweise um den 18.11. herum bekommen (also heute, morgen, übermorgen...).

  • vonschmeling
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    geschrieben 1605705102890

    Ich habe nicht den Eindruck, dass hier die "jüngeren Betroffenen" mit nennenswert besserem Durchblick "überzeugen" ... also spar dir doch solche Bemerkungen, Fallenwitcher84.

    Du hast - Stand jetzt! - korrekte Angaben gemacht. Wenn du die restliche Zahlung von der KAERA erhältst nachdem die Entschädigung vom Bund bereits geflossen ist (!?) musst du diese an den Bund weitergeben.

    Erhältst du sie während des Prüfungsvorgangs musst du sie nachtragen.

    Alle Zahlungen sind anzugeben bei jedem, der irgendwas erstattet hat.

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  • HABERLING
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    geschrieben 1605705736493 , zuletzt editiert von HABERLING

    genau vonschmeling, erhöhte Quotenzahlung ist in Arbeit...:blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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