@Phoenix39576
Der Versuch eines Chargeback gehört zu den gewöhnlichen Routinen in solchen Fällen.
Offenbar hat man es erst später kommuniziert, verpflichtend war es von Beginn an.
Man konnte den Antrag auch noch viel zu spät stellen als klar war, dass er abgelehnt würde.
Es gehört halt bei einer Abtretung zu den Pflichten eines Gläubigers, zuvor alle zu Gebote stehenden Maßnahmen zur Erlangung der Forderung zu ergreifen.
Ich vermute, dass auch auf Seiten der Organisierenden irrtümlich einiges als bekannt vorausgesetzt wurde und man deshalb zu wenig erklärt hat.
Bitte immer dran denken: Es hätte wesentlich langwieriger werden können!
Aktueller Fall: Insolvenzantrag der Firma M. vor 15 Jahren. Gestern wurde verkündet, dass die Gläubiger eine Quote von 3600 : 1 (heißt für 3600€ Forderung gibt´s 1€).
@Scipio2021
Der Vergleich ist absurd, es handelt sich um zwei vollkommen unterschiedliche Sachgrundlagen!
Und sorry - aber bei einer Forderung von 1k€ oder gar mehr setze ich Himmel und Hölle in Bewegung um den Antrag "hinzubekommen" ausgenommen ich kann es verschmerzen.
Ferner haben eben auch bei KAERA nicht 100% der Betroffenen beantragt - obwohl es so einfach war!
Beim Bund handelt es sich bekanntlich um eine Abtretung der Forderungen. Man wird versuchen, den größtmöglichen Betrag von Dritten zu holen, dazu bedarf man einer lückenlosen Dokumentation.
Man kann solch komplizierte Verfahren nicht soweit vereinfachen, dass sie jeder Eremit nach 10 Jahren in einer Baumstammwohnung mühelos bewältigt.