Was verstehst du unter „zusätzliche Hotelkosten“ ? Der Steuerzahler wird dir vermutlich nicht mehr erstatten als dein rechtlicher Anspruch an den Reiseveranstalter gewesen wäre - also der Reisepreis, den du gezahlt hast abzüglich der erbrachten und somit in Anspruch genommenen Leistungen .
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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geschrieben 1611349393766Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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geschrieben 1611349865218 , zuletzt editiert von vonschmeling
Ich nehme an es geht um die Causa Reise bezahlt und unternommen, trotzdem Nachforderungen des Hoteliers bedient - also zusätzliche (aka bis hin zu doppelte) Hotelkosten.
Das ist ein sehr komplexer Sachverhalt im Blick auf die Forderungsabtretung, deine Herangehensweise dürfte unangemessen sein.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1611352656814 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer
Richtig, vonschmeling, das nehme ich auch an.
Aber : Reise bezahlt und die Kosten - zumindest anteilig - vom Versicherer und Steuerzahler/Bund erstattet bekommen und dafür die in Anspruch genommenen Leistungen direkt dem Hotelier bezahlt ?!
Daher : Kosten nicht doppelt sondern alternativ an den Leistungserbringer in welcher Höhe auch immer beglichen.
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1611353292202 , zuletzt editiert von vonschmeling
Nope - die Reise war vermutlich vollständig bezahlt und vor Ort musste erneut gelatzt werden.
Demnach Kosten verdoppelt ...
Für die Kosten durchgeführter Reisen besteht ja selbstverständlich kein anderweitiger Erstattungsanspruch.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1611354384903
..... zumindest ist die Erstattung beantragt und auf dem Portal „in Prüfung“ ......
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1611387012622
Ja , wir sind am Tag der Insolvenz in der Luft gewesen und bei Ankunft am Hotel wurden wir nicht reingelassen. Wir mussten also vor Ort das Hotel ein weiteres Mal bezahlen . Dadurch erstattete uns Kaera und Bund die zusätzlichen Hotelkosten . Unsere Forderung bezieht sich also nicht auf den Reisepreis, sondern auf die zusätzlichen Hotelkosten.
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geschrieben 1611390143722
Eben. Ein Anspruch auf den Reisepreis besteht ja nur bei nicht durchgeführten Reisen.
Allerdings hat die Zurich ja die Hotel- und Repatriierungskosten direkt übernommen. Vermutlich ist daher zu prüfen ob Ansprüche gegenüber dem Hotel bestehen. Entweder seitens der Zurich oder des Bundes ...
Lass mal wissen wie sich das entwickelt, Sadowa.
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geschrieben 1611391074498
Doppelt bezahlte Leistungen werden erstattet.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1611392932287
Vonschmeling : werde ich tun . Meine Vermutung in diesen speziellen Fällen ist ja das der Bund den Zahlungsverkehr durch ThomasCook bzw. Kaera an die Hotels zurückverfolgen muss . Sollten Gelder ans Hotel geflossen sein , wird sich der Insolvenzverwalter bzw. Kaera das Geld vom Hotel zurückholen müssen oder aber sogar der Bund . Dafür habe ich ja allemöglichen Abtretungen unterschreiben müssen . Es wird also länger dauern .... Aber irgendwann werden auch die Fälle mit zusätzlichen Hotelkosten auch an der Reihe sein .
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geschrieben 1611395960638
Deine Vermutung ist absolut korrekt, und das betrifft nicht nur diese Forderungen. Vielmehr werden alle auf den Prüfstand kommen, daher ja die Abtretung.
Dass Ansprüche bestehen ist ja unstreitig ...
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