Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • HeiB
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    gesperrt
    geschrieben 1629222102696

    Hallo Rick321,

    Mir geht es genau wie dir: auch ich war davon ausgegangen, die Forderung fristgerecht angemeldet zu haben. Ich hatte dabei einen link des Insolvenzverwalters genutzt. Im guten Glauben, alles Notwendige erledigt zu haben, habe ich dann abgewartet. Da ich weder eine Antwort noch eine Zahlung erhalten hatte, habe ich dann die Hotline des Bundesministeriums angerufen. Dort hatte man zwar alle Daten von mir, aber ich hätte die Forderung wohl bei einer falschen Stelle angemeldet. Nunmehr sei es verfristet, eine Zahlung nicht mehr möglich. Ich fühle mich verschaukelt! Ich habe dann nochmals das Bundesministerium angeschrieben und den Fall geschildert. Es kam eine Ablehnung in Form eines Standardschreibens als Antwort. Ich gehe davon aus, dass es zig Fälle gibt wie meinen! Kann man weitere (juristische) Schritte einleiten?

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1629223403477

    @heib sagte:

    Kann man weitere (juristische) Schritte einleiten?

    kann man grundsätzlich immer. Aber in diesem Fall: auf welcher rechtlichen Grundlage ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1629223499153 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Sicher! Du kannst auf Staatshaftung klagen (rechtliche Grundlage unzureichende Absicherung der Kundengelder im Sinne der EUVO), Gegner wäre das BMJV. Mit Sicherheit findest du einen Anwalt (m/w/d), der sich darauf einlässt. Aber du musst vermutlich mal richtig die Schatulle aufmachen!

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  • Rick321
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    geschrieben 1629305610107

    Hallo HeiB, das Standardschreiben (E-Mail) vom Ministerium habe ich auch gestern bekommen mit der schon bekannten Begründung der Ablehnung einer nachträglichen Zahlung. Lass uns doch versuchen, unabhängig mal den Erstrat von Reiserecht Juristen einzuholen. Ich fange mal bei meiner Rechhtschutzversicherung an, die sowas kostenlos anbietet. Dann gibt es ja noch "Frag einen Anwalt etc." Bei mir geht es zwar nur um knapp 500 EUR, aber ich fühle mich hier als fleißiger Steuerzahler absichtlich desinformiert. Es gab keinerlei aktive Information, dass man sich zweimal anmelden muss. Klar hätte man intensiver lesen müssen, das ärgert mich auch und sowas passiert mir auch normalerweise nicht. Aber wie man der Presse entnimmt kann hat der Staat bei weitem nicht das erstatten müssen, was zu erwarten war.Das hat m, E. auch mit diesem nicht transparenten Anmeldeverfahren zu tun. Zu beachten ist auch, dass diese angeblich freiwilligen Zahlungen bisher ja nur getätigt wurden, weil unser Staat geltendes EU Recht nicht umgesetzt hat. Mal schauen was die Anwälte sagen. Würde auch mal gerne wissen vor welchem Gericht man überhaupt Klage einreichen müsste. Melde mich bei Neuigkeiten wieder.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1629308285722 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Rick321

    Dein Sachverhalt hat wenig bis gar nichts mit dem Reiserecht zu tun, es handelt sich um die Tatsache, dass die EU Verordnung zur Absicherung von Kundengeldern gem. EU VO nicht ausreichend umgesetzt wurden.

    Ferner ergeht an dich die Frage: Hast du denn deine Ansprüche bei der Insolvenzversicherung (Zurich) geltend gemacht?

    Falls ja, hat sich der ohnehin lächerliche Streitwert ja nochmal verringert?!

    Falls nicht, musst du dir wirklich medialen Dornröschchenschlaf vorhalten lassen.

    Das BMJV muss sich darüber hinaus keinesfalls "intransparentes Verfahren" vorhalten lassen, weder von offizieller Seite noch von Tagespresse bis social media konnte man das Thema leicht übersehen.

    Stand der Dinge ist jetzt:

    Die Bundesregierung hat sich entschieden, den Betroffenen die Differenz zwischen der Erstattung der Versicherung und dem tatsächlichen Verlust vorgerichtlich auszugleichen. Dieses Angebot hast du nicht wahrgenommen.

    Eine Klage auf Staatshaftung wird ins Leere gehen, da "der Staat" ja seine mutmaßlichen Fehler mit der Bereitschaft zur Erstattung des verbleibenden Schadens reagiert hat, demnach die Klage jeglicher Grundlage entbehrt.

    Ganz besonders putzig wird´s bei deinem Vorschlag irgendwelche Foren zu nutzen - ich sag nur: Wohl an!

    Zudem ist dein Schaden so marginal, dass du wohl kaum eine Kostenübernahme deiner RSV erwarten kannst, die dein Vorhaben - zu Recht! - als aberwitzig einordnen wird.

    Last not least scheinst du nicht zu wissen, dass Geschädigten eine erhebliche Mitwirkungspflicht bei der Erlangung einer Kompensation zukommt und keinesfalls eine "aktive Information" dafür notwendig ist.

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  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1629308750867

    @rick321 sagte:

    Mal schauen was die Anwälte sagen.

    die werden sich die Hände reiben, da sich hier zusätzliche Einnahmequellen auftun.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1629315581509 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @jl

    Blödsinn, bei 500€ Streitwert?

    In Betracht der möglicherweise erheblichen Betroffenheit bitte ich um Verzicht auf unfundierte Kommentare.

    Ich denke es wäre absolut im Sinne der stillen Mitleser, wenn Rick321 hier weitere Infos hier teilt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1629316620810 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Hier klicken zur Info der hww

    Wenn ich mich nicht um eine Kompensation für meinen Schaden kümmere kann er so schmerzlich wohl nicht sein?!

    Hier klicken zur einer der unzähligen Infos des BMJV ...

    Dessen unbeachtlich gibt es seither natürlich wieder Legal Techs, die eine Verfolgung der Causa versprechen.

    Braucht man nur mal die entsprechenden Parameter zu googlen - schwupps sind sie da, begleitet von den Verbraucherschützern.

    Thema ist wie gesagt Staatshaftung.

    Ich betrachte das Angebot der Hilfen kritisch und rate betroffenen Verbrauchern zu einer genauen Kontrolle der Vertragsvereinbarung vor einer möglichen Kostenfalle.

    Na dann: Viel Erfolg ...!

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  • HeiB2
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    geschrieben 1629463053735 , zuletzt editiert von HeiB2

    Ich denke, es ist nicht richtig, uns vorzuwerfen, wir hätten uns nicht um die "Kompensation des Schadens" gekümmert. Wir haben sehr wohl die Forderung angemeldet. Die Fristen waren uns auch bekannt. Wir waren allerdings im guten Glauben, alles für die Zahlung durch den Bund Notwendige getan zu haben. Es war offensichtlich das falsche Portal wie sich erst später herausgestellt hat. Meiner Meinung nach, hätte der Insolvenzverwalter uns benachrichtigen müssen, dass die Forderungsanmeldung dort verkehrt war. Da es sich um den Jahresurlaub einer 4köpfigen Familie handelte, ist der Betrag auch nicht unerheblich. Trotzdem komme ich nicht weiter... Und so geht es offensichtlich einer Reihe anderer Betroffener auch

  • vonschmeling
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    geschrieben 1629463663019

    @heib2 sagte:

    Meiner Meinung nach, hätte der Insolvenzverwalter uns benachrichtigen müssen, dass die Forderungsanmeldung dort verkehrt war.

    Das hat er, ich habe die Info auf der Homepage verlinkt.

    Außerdem war die Anmeldung keineswegs falsch sondern sogar Voraussetzung für eine Anspruchsanmeldung beim Bund.

    Deine Maßnahmen waren nicht ausreichend, du kannst dir dafür selbst einen Terminus ausdenken.

    Last not least ist deine Meinung nicht besonders ausschlaggebend, interessanter dürfte die der Gerichte sein. Ich nehme an es wird schwer darzulegen sein, ihr hättet alles in euerer Macht stehende getan um die Rückzahlung zu erwirken.

    Wie gesagt - einfach mal googeln, es gibt einige Angebote von legal techs, die sich an einer Klage versuchen wollen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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