@HeiB2. Warum noch ein Account? Den anderen habe ich gesperrt.
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30984Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1629470547688
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geschrieben 1629618271206
Kann mir jemand sagen wenn man die Mail erhalten hat das ,das Geld in den nächsten Tagen überwiesen wird, wie lange es noch dauert bis man es wirklich auf dem Konto hat. LG Anja
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geschrieben 1629619988598
Ganz unterschiedlich - mir wurden Zeiträume von 2 Tagen bis 3 Wochen berichtet.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1629620135954
Hallo , das war unterschiedlich .
Alles wird gut ! -
geschrieben 1629650516213
Hallo nochmal zu dem Thema , meine eigene Dummheit muss man mir hier nicht x mal vor Augen führen, auch wenn was Wahres dran ist. Einfach mal verpennt das Ganze. Muss aber nicht heißen, an dieser Stelle aufzugeben. Die KAERA hat gezeigt wie es eigentlich laufen muss. Nämlich mit Briefpost. Das hatte gut funktioniert. Es gibt nämlich immer noch, meist ältere, Leute, die kein Internet haben. Ich denke, dieses aus meiner Sicht nicht transparente mehrstufige reine Online Anmeldeverfahren ist der Punkt wo man ansetzen muss. Da es bei mir ja nur um 500 EUR geht, ist der Schmerz erträglich. Ich werde aber wie gesagt aus Spaß dranbleiben und auch beim Ministerium weiter bohren. VonSchmeling: Bitte gib mir doch weitere Suchhinweise wie ich zu den Legal Tech Anbietern komme. Danke. Ich melde mich in diesem Forum wieder wenns was Neues gibt. Kann dauern.
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geschrieben 1629653896287
Die vielbesungenen "älteren Leute ohne Internet" (ich habe hier einen Nachbarn mit fast 90, der quasi permanent online ist!) konnten die Entwicklung der Tagespresse entnehmen. Artikel darüber gab´s sogar im Hintertupfinger Wochenblatt und dem Wümmeboten - das ist ganz bestimmt kein wirkungsvoller Ansatz zur Einrede!
Die Maßnahme der Bundesregierung war soweit eine freiwillige ohne anerkannte Rechtspflicht. Ferner ist zu bedenken, dass für eine aktive Kontaktaufnahme mit den Betroffenen ein Datenaustausch mit der Zurich hätte stattfinden müssen, was aus guten Grund nicht in Betracht kam.
Die Bearbeitung der Anträge hat zudem unzählige nicht betroffene Steuerzahler ohnehin schon ein fortune gekostet - irgendwann muss auch mal gut sein.
Sympathisch immerhin, dass du ein gewisses Maß an Selbsterkenntnis aufbringst, und vor Augen führen ist nur dann Maßnahmen, wenn einer behauptet, er müsse sich wirklich gar nichts vorwerfen lassen.
Verpennt ist nun mal verpennt, beim BMJV wirst du sowas von auf Granit beissen, das kannste dir nicht ausdenken!
Ich werde hier auf der Forenebene sicherlich keine spezifischen Hinweise zu legal techs hinterlassen, dafür ist die schlichterdings nicht gedacht.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1630511145824 , zuletzt editiert von Ahotep
Hallo zusammen,
über xxWerbungxxx bin ich auf die Kanzlei xxxxxxxxx gestoßen, die im Thema ist.
Rechtsanwalt xxxxxxxx hat dazu mir folgendes geschrieben :
„Wir haben zunächst gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt und den Verstoß gegen die EU- Pauschalreiserichtlinie gerügt. Diese fordert nämlich, dass Verbraucher im Falle einer Insolvenz des Reiseanbieters wirksam geschützt werden. Das zuständige Landgericht Berlin hat uns hier in erster Instanz leider nicht recht gegeben – und uns stattdessen indirekt geraten gegen die ZURICH Versicherung zu klagen. Begründet wird die fehlende Staatshaftung, dass Deutschland „sich bemüht hat“ alles richtig zu machen und nicht jeder Fehler zu einer Staatshaftung führe.
Das haben wir geprüft und empfehlen nun stattdessen eine Klage gegen den Kundengeldabsicherer ZURICH. Und zwar aus diesem Grund: Die deutsche Begrenzung der Versicherungssumme auf EUR 250.000,00 ist unwirksam und verstößt gegen das höherrangige EU-Recht – und muss daher so ausgelegt werden, als ob es im deutschen Recht keine Begrenzung geben würde. Aus diesem Grund muss die ZURICH allen Reisenden ihre vollständige Zahlung erstatten. So zumindest das Landgericht Berlin.“
Ich denke, ich werde der Kanzlei das Mandat erteilen, sobald die Thematik mit meiner Rechtsschutzversicherung geklärt ist.
Meine Rechtsschutzversicherung (Rechtsanwalt) hat mir in einem Telefongespräch in dem Punkt in Recht gegeben, dass die vom BMJV gesetzten Fristen für die Ausgleichszahlungen willkürlich gesetzt wurden und damit aus deren erster Sicht anfechtbar sein könnten.
Soweit diese Info
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geschrieben 1630516741636 , zuletzt editiert von vonschmeling
Ich würde das nach dem Schreiben ganz sicher nicht tun - allein wegen der Widersprüchlichkeit des Vortrags:
- "indirekt geraten" ... später nach Konkretisierung "- so zumindest das LG Berlin"
- die Versicherungssumme ist bei 110 000 000€ per anno gedeckelt, von 250k zu faseln ist unterirdisch
Es ist zwar unstreitig, dass im vorliegenden Fall die Absicherung nicht den EU Richtlinien genügte, dennoch hat sich die Zurich Versicherung an geltendes deutsches Recht gehalten. Wäre je ein Anspruch gegen das Unternehmen in Betracht gekommen, hätte wohl die Regierung diese Karte gezückt anstatt einen Teil der Suppe mit dem Haushalt auszulöffeln.
Mir erscheint die Argumentation völlig bizarr, aber wohl an! Wer auf den Zug nach Nirgendwo aufspringen will hat meinen Segen, ich sehe da leider nicht mehr als eine Profilierungsgelegenheit für darbende Kanzleien.
Last not least zur Beurteilung der Fristen durch der Anwalt der RSV:
Angreifen kann man dem Grunde nach alles, auch angeblich "willkürlich" gesetzte Fristen.
Allein die gigantischen Ausmaße der Aufgabe schließen eine "Willkür" aus, man kann ja nicht Jahre lang einen Stab von Mitarbeitern für die Bearbeitung vorhalten und warten bis auch noch das letzte Heimchen aufwacht und sich fragt, weshalb die Schatulle nicht über ihm ausgeschüttet wird?
Die Notwendigkeit einer Befristung ergibt sich demnach aus der Gesamtsituation, und ich würde mich sehr wundern, sollte das tatsächlich ein Erfolg versprechender Angriffspunkt sein?!
Epilog:
Es geht beim Rick321 um einen Streitwert von 500€, und weil er brav seine Steuern zahlt möchte er die jetzt auf Deibel komm raus zurückholen. Selbstverständlich unter den kostendeckenden Fittichen seiner RSV und irgendwie als alternative Freizeitgestaltung.
Sorry, aber bei solchen Attitüden wächst mir direkt ein Werwolf ins Gesicht!
Ultimative Geldverbrennung weit jenseits des Schadens - ich möchte mich fast übergeben!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1630518443575
Der versicherungstechnische Laie wird sich zunächst fragen, warum eine Versicherung mit 250 Millionen haften sollte, wenn der Versicherungsnehmer nur 110 Millionen versichert hat…..
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1630520916384
250.000,00€ wären 250k und nicht 250 Millionen - nur so für´s Protokoll.
Die Deckelung liegt bei 110Mio€ per anno.
Solche Fehler dürfen einer Kanzlei nicht unterlaufen (nehmen wir an, deren Text wurde kopiert von Rick321), dir vielleicht schon ...
Man muss auch keineswegs "versicherungstechnischer Vollchecker" sein - dann darum geht es nun mal so ganz und gar nicht.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.