Hallo vonschmeling,
hab nochmal mit meinem Anwalt gesprochen, aber dieser meinte, ich müsse es belegen können, dass ich meine Forderung rechtzeitig
angemeldet habe. Da ich das nicht kann, weil ich die Datenschutzerklärung nicht bestätigt habe, sieht es da keine großen Chancen gegen den Bund zu klagen.
Mich ärget das sehr, aber muss mich jetzt damit abfinden und abwarten, bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, kann noch bis 2024 dauern, vielleicht bekomme ich da noch paar Euro.
Schöne Feiertage