Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1569653988702

    @fl380 sagte:

    Wie es sich an Ende mit Absprüchen ggü. der Versicherung verhält, weiß ich nicht. Das OTA über das ich gebucht hatte sagt, man könne dann nur noch das entgangene Hotel einreichen.

    Dem widerspricht die Info von Karea, demnach erlischt der Anspruch an die Versicherung insgesamt, wenn man einen Teil der Pauschalbuchung beansprucht / nutzt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
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    geschrieben 1569654030773 , zuletzt editiert von Wülfi71

    @vonschmeling sagte:

    Die Versicherung hat zwar ihr Risiko auf 110 Mio pro Geschäftsjahr berechnet, muss sich ja aber nicht daran halten. Sie dürfte ein vitales Interesse daran haben, den unabwendbaren Verlust nicht noch mit einer Zerschlagung des Kunden auf ewig zu zementieren.

    Wichtiger und richtiger Gedanke, der mir auch schon gekommen ist. Bei der JT Pleite haben wir auch gesehen, dass die Versicherung kulanterweise Kunden entschädigt hat, die keinen Sicherungssschein hatten, da Zahlung und Reisezeitraum außerhalb der Gültigkeit des Sicherungsscheines lagen.

    Denn statt hier von Staatshaftung zu fabulieren (dazu empfehle ich immer wieder die EU Richtlinie mal zu lesen, insbesondere den Passus zur teilweisen Absicherung bei Insolvenz mehrerer Reiseveranstalter), wäre eher mal das Geschäftsgebaren der Zurich zu hinterfragen.

    Meine (offenkundig naive) Vorstellung von einem Sicherungsschein war immer die, dass jede Reise elektronisch vom Veranstalter an die Versicherung gemeldet wird und die den Sicherungsschein für neue Reisen zu machen, wenn die -aus meiner Sicht nach wie vor ökonomisch sinnvolle Grenze von 110 Mio. €- erreicht ist, so dass sich der Veranstalter für weitere Reisen eine neue Versicherung suchen muss. Dass ein und die selbe Versicherung fast den gesamten deutschen Reiseveranstaltermarkt abgrast - so dreist kann ja selbst ein Gesetzgeber kaum im Vorhinein denken! Ich frage mich, mit welchem Recht die für Reisen nach Erreichen der Deckungssumme von 110 Mio. € überhaupt noch Prämien verlangen durften, wenn sie doch ohnehin schon für nichts mehr hafteten. Da können sich die Juristen mal dran austoben, statt den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1569654086124

    @pedroschka sagte:

    ...

    Thema Insolvenzmasse:

    Wir nur der Betrag 110 Mio. für die Reisenden als Anspruch ausgezahlt oder ggf. auch etwas aus der Gesamtmasse?

    Du kannst deine Forderungen auch auf die Gläubigerliste setzen lassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kingoscarmops
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    geschrieben 1569654915424

    @nippynell sagte:

    Was mir persönlich extrem auffällt ist dass sich die Politik

    extrem zuruckhält,das scheint keinen zu interessiert dass tausende

    deutsche Urlauber sich in extremen Schwierigkeiten befinden.

    Aber klar es gibt besseres und wichtigeres zu tun als die deutschen Urlauber.

    Das finde ich auch sehr komisch

  • Wülfi71
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    geschrieben 1569655007012 , zuletzt editiert von Wülfi71

    @pedroschka sagte:

    Weitere Fragen...

    Thema Rückbuchungen:

    Rückbuchungen ware aber schon Montags nicht mehr möglich.

    Die Commerzbank als Beispiel reagierte Montags nicht mehr.

    Wie erklärt sich das?

    Ein bisschen präziser bitte: Wovon redest Du? Überweisung? Lastschrift? Kreditkarte?

    Wie schon mehrfach erwähnt: Überweisungen können nicht rückgebucht werden, da gibt es auch nichts zu "reagieren" (und kommt mir jetzt nicht mit Wolkenkuckucksheimen wie "der Empfänger stimmt zu...)". Lastschriften kannst Du jederzeit (auch nach InsO) innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung zurückgeben, sogar über Onlinebanking. Kreditkarte hat man sich jetzt drauf geeinigt: Erst einmal kein Chargeback bei Pauschalreisen wegen Sicherungsschein, sondern nur bei nicht durch Sicherungsschein abgesicherten Einzelbuchungen mit nicht erfolgter/abgesagter Leistungserbringung (also bis 31.10.). Auch hier gibt es kein Erfordernis einer taggleichen Reaktion, Fristen beginnen erst mit dem Datum der geplanten Leistungserbringung (Flug oder Hotel) zu laufen.

    Wer übrigens trotzdem schon ein Chargeback für eine Pauschalreise bekommen hat: Glückwunsch, Glück gehabt! Die Vorbehalte dürften bei Reisen bis zum 31.10. vermutlich in ein bis zwei Monaten rausfallen (war zumindest bei der AirBerlin Pleite so).

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • Erny1805
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    geschrieben 1569655861441

    @wuelfi71 sagte:

    Wichtiger und richtiger Gedanke, der mir auch schon gekommen ist. Bei der JT Pleite haben wir auch gesehen, dass die Versicherung kulanterweise Kunden entschädigt hat, die keinen Sicherungssschein hatten, da Zahlung und Reisezeitraum außerhalb der Gültigkeit des Sicherungsscheines lagen.

    Denn statt hier von Staatshaftung zu fabulieren (dazu empfehle ich immer wieder die EU Richtlinie mal zu lesen, insbesondere den Passus zur teilweisen Absicherung bei Insolvenz mehrerer Reiseveranstalter), wäre eher mal das Geschäftsgebaren der Zurich zu hinterfragen.

    Meine (offenkundig naive) Vorstellung von einem Sicherungsschein war immer die, dass jede Reise elektronisch vom Veranstalter an die Versicherung gemeldet wird und die den Sicherungsschein für neue Reisen zu machen, wenn die -aus meiner Sicht nach wie vor ökonomisch sinnvolle Grenze von 110 Mio. €- erreicht ist, so dass sich der Veranstalter für weitere Reisen eine neue Versicherung suchen muss. Dass ein und die selbe Versicherung fast den gesamten deutschen Reiseveranstaltermarkt abgrast - so dreist kann ja selbst ein Gesetzgeber kaum im Vorhinein denken! Ich frage mich, mit welchem Recht die für Reisen nach Erreichen der Deckungssumme von 110 Mio. € überhaupt noch Prämien verlangen durften, wenn sie doch ohnehin schon für nichts mehr hafteten. Da können sich die Juristen mal dran austoben, statt den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen.

    Naja. Das EU Recht besagt trotzdem das die Absicherung zu gewährleisten ist. Und wenn man dann bedenkt das im Budestag im März 2019 und vor 2 Tagen der Antrag der Grünen auf die Erhöhung der Versicherung von 110 auf 300 Millionen von CDU, SPD und AFD abgelehnt wurde mit der Begründung z.b. die Summe von 110 Millionen wurde noch nie ausgereizt (CDU Begründung), dann denke ich schon das hier was nicht richtig läuft. Wie man sieht ist der nächste Pleite Vital Tours. Da das jetzt Schlag auf Schlag gehen wird in den nächsten Monaten denke ich schon das der Staat da was mit zu tun hat.... Wie gesagt, März 2019.. da sehe es jetzt besser aus für alle geschädigten.... die Insolvenzmasse müsste dann auch eigentlich mit rein für die Restschulden an die geschädigten Kunden, selbst wenn Firmeneigene Hotels verkauft werden müssten..

  • Sarafay
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    geschrieben 1569657000731

    @wuelfi71 sagte:

    Wichtiger und richtiger Gedanke, der mir auch schon gekommen ist. Bei der JT Pleite haben wir auch gesehen, dass die Versicherung kulanterweise Kunden entschädigt hat, die keinen Sicherungssschein hatten, da Zahlung und Reisezeitraum außerhalb der Gültigkeit des Sicherungsscheines lagen.

    Denn statt hier von Staatshaftung zu fabulieren (dazu empfehle ich immer wieder die EU Richtlinie mal zu lesen, insbesondere den Passus zur teilweisen Absicherung bei Insolvenz mehrerer Reiseveranstalter), wäre eher mal das Geschäftsgebaren der Zurich zu hinterfragen.

    Meine (offenkundig naive) Vorstellung von einem Sicherungsschein war immer die, dass jede Reise elektronisch vom Veranstalter an die Versicherung gemeldet wird und die den Sicherungsschein für neue Reisen zu machen, wenn die -aus meiner Sicht nach wie vor ökonomisch sinnvolle Grenze von 110 Mio. €- erreicht ist, so dass sich der Veranstalter für weitere Reisen eine neue Versicherung suchen muss. Dass ein und die selbe Versicherung fast den gesamten deutschen Reiseveranstaltermarkt abgrast - so dreist kann ja selbst ein Gesetzgeber kaum im Vorhinein denken! Ich frage mich, mit welchem Recht die für Reisen nach Erreichen der Deckungssumme von 110 Mio. € überhaupt noch Prämien verlangen durften, wenn sie doch ohnehin schon für nichts mehr hafteten. Da können sich die Juristen mal dran austoben, statt den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen.

    Die Zurich ist eine AG und nicht die Caritas. Die muss ihren Aktionären Rechenschaft leisten. Eine Zahlung über vertragliche Vereinbarungen hinaus ist utopisch.

  • Joergen78
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    geschrieben 1569657014612 , zuletzt editiert von Joergen78

    @nippynell sagte:

    Was mir persönlich extrem auffällt ist dass sich die Politik

    extrem zuruckhält,das scheint keinen zu interessiert dass tausende

    deutsche Urlauber sich in extremen Schwierigkeiten befinden.

    Aber klar es gibt besseres und wichtigeres zu tun als die deutschen Urlauber.

    Tatsächlich dominieren andere Themen die Nachrichtenlage - Klima (und da gilt der Pauschaltourist als Sünder), Brexit, Trump. Die wenigsten der geschädigten Kunden geraten durch die Pleite in Existenznöte. Die Anzahl der bedrohten Arbeitsplätze ist derzeit überschaubar, lediglich der hessische Ministerpräsident hatte dies angemahnt. Auf Seiten der Politik besteht noch kein Handlungsdruck. Das könnte sich ändern, wenn die Pleite mehr ins öffentliche Bewusstsein drängt, wenn zum Beispiel deutlicher kommuniziert wird, dass u.U. Zehntausende im Vertrauen auf eine Absicherung viel Geld verbrannt haben. Auch Kunden anderer Reiseunternehmen müssen damit rechnen, dass ihre Kundengelder überhaupt nicht abgesichert sind. Das Problem, welches heute Zehntausende haben, könnte nächstes Jahr Millionen betreffen, wenn sie vor der Frage stehen: "Kann man überhaupt noch risikolos buchen und sich auf Vorkasse einlassen?"

    Wenn das Thema ins kollektiven Gedächtnis dringt, wird sich auch Politik positionieren. Dazu bräuchte das Thema deutlich mehr Medienpräsenz.

  • Rinnebach
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    geschrieben 1569657031859

    @wuelfi71 sagte:

    Ein bisschen präziser bitte: Wovon redest Du? Überweisung? Lastschrift? Kreditkarte?

    Wie schon mehrfach erwähnt: Überweisungen können nicht rückgebucht werden, da gibt es auch nichts zu "reagieren" (und kommt mir jetzt nicht mit Wolkenkuckucksheimen wie "der Empfänger stimmt zu...)". Lastschriften kannst Du jederzeit (auch nach InsO) innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung zurückgeben, sogar über Onlinebanking. Kreditkarte hat man sich jetzt drauf geeinigt: Erst einmal kein Chargeback bei Pauschalreisen wegen Sicherungsschein, sondern nur bei nicht durch Sicherungsschein abgesicherten Einzelbuchungen mit nicht erfolgter/abgesagter Leistungserbringung (also bis 31.10.). Auch hier gibt es kein Erfordernis einer taggleichen Reaktion, Fristen beginnen erst mit dem Datum der geplanten Leistungserbringung (Flug oder Hotel) zu laufen.

    Wer übrigens trotzdem schon ein Chargeback für eine Pauschalreise bekommen hat: Glückwunsch, Glück gehabt! Die Vorbehalte dürften bei Reisen bis zum 31.10. vermutlich in ein bis zwei Monaten rausfallen (war zumindest bei der AirBerlin Pleite so).

    Gute Zusammenfassung!

    Karl Valentin: "Die Zukunft war früher auch besser."
  • Sense82
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    geschrieben 1569657293922

    @pedroschka sagte:

    Auch stellt sich mir immer noch die Frage wieso konnte ich bei der zu dem Zeitpunkt nicht Insolventen Neckermann Montags nicht stornieren?

    Wieso wurde hier das m.E. anzuwendene Vetragsrecht/AGBs des Veranstalters ausgehebelt?

    Das Thema finde ich nämlich auch spannend. Ich hätte nämlich gerne storniert. Es war keine Insolvenz angemeldet und der Veranstalter setzt die AGB außer Kraft. Das ich rechtlich garantiert nicht erlaubt?

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