@vonschmeling sagte:
Die Versicherung hat zwar ihr Risiko auf 110 Mio pro Geschäftsjahr berechnet, muss sich ja aber nicht daran halten. Sie dürfte ein vitales Interesse daran haben, den unabwendbaren Verlust nicht noch mit einer Zerschlagung des Kunden auf ewig zu zementieren.
Wichtiger und richtiger Gedanke, der mir auch schon gekommen ist. Bei der JT Pleite haben wir auch gesehen, dass die Versicherung kulanterweise Kunden entschädigt hat, die keinen Sicherungssschein hatten, da Zahlung und Reisezeitraum außerhalb der Gültigkeit des Sicherungsscheines lagen.
Denn statt hier von Staatshaftung zu fabulieren (dazu empfehle ich immer wieder die EU Richtlinie mal zu lesen, insbesondere den Passus zur teilweisen Absicherung bei Insolvenz mehrerer Reiseveranstalter), wäre eher mal das Geschäftsgebaren der Zurich zu hinterfragen.
Meine (offenkundig naive) Vorstellung von einem Sicherungsschein war immer die, dass jede Reise elektronisch vom Veranstalter an die Versicherung gemeldet wird und die den Sicherungsschein für neue Reisen zu machen, wenn die -aus meiner Sicht nach wie vor ökonomisch sinnvolle Grenze von 110 Mio. €- erreicht ist, so dass sich der Veranstalter für weitere Reisen eine neue Versicherung suchen muss. Dass ein und die selbe Versicherung fast den gesamten deutschen Reiseveranstaltermarkt abgrast - so dreist kann ja selbst ein Gesetzgeber kaum im Vorhinein denken! Ich frage mich, mit welchem Recht die für Reisen nach Erreichen der Deckungssumme von 110 Mio. € überhaupt noch Prämien verlangen durften, wenn sie doch ohnehin schon für nichts mehr hafteten. Da können sich die Juristen mal dran austoben, statt den Steuerzahler in Anspruch zu nehmen.