@sonnestrand75 sagte:
@Joergen78
Wird die Reise dann während der Insolvenz stattfinden? Was ist dann, wenn man tatsächlich nicht fliegen kann? Sonst hat man ja immer noch einen Teil zurückbekommen.
Theoretisch ist es möglich, dass auch in der Insolvenz Reisen stattfinden können. Mit Gewissheit kann es derzeit niemand sagen. Ich denke aber, dass ein Insolvenzverwalter verpflichtet ist, verbindliche Erklärungen abzugeben. Er ist nicht nur dem Unternehmen, sondern auch den Gläubigern gegenüber verpflichtet. Deshalb wird er ja auch von einem Gericht bestellt.
Wird man als Kunde eines insolventen Unternehmens auch zur Kasse gebeten (nicht die Anzahlung, sondern die Restzahlung), wenn man nachweislich nicht reisen kann?
Das hielte ich für unzulässig. Wenn die Leistung nicht erbracht wird, darf dafür auch keine Gegenleistung verlangt werden. Anders sieht es aus, wenn Sie vertragsbrüchig werden.
Ich bin jedoch kein Jurist und meine Meinung kann für Ihre Entscheidungen nicht maßgeblich sein.