Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
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    geschrieben 1569660563846

    @cady7 sagte:

    Wir wollten wohl auch fliegen, doch ich habe so angst jetzt ein Hotel zu buchen und dann fliegen sie in einer Woche doch

    nicht.... was ist dann mit dem neuen Hotel? noch mehr Geld weg?

    Versuch zu vereinbaren, dass du bei Ankunft zahlst.

  • Erny1805
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    geschrieben 1569660735352

    @falconwing sagte:

    Hab es dort gar nicht gefunden bei Avaaz? Mach ich sofort mit :-)

  • Sense82
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    geschrieben 1569660766244

    @joergen78 sagte:

    Wann wurden die AGB außer Kraft gesetzt? Meiner Wahrnehmung nach, waren RV zunächst nicht mehr erreichbar, so dass eine Kündigung am Montag und Dienstag faktisch unmöglich war. Am Mittwoch kam der Insolvenzantrag. Mit Insolvenzantrag ist es leider nicht mehr ohne weiteres möglich, als Kunde vom Vertrag zurück zu treten.

    Ich habe schriftlich widerrufen am Montag. Der Eingang bei Bucher Reisen ist also fristgerecht erfolgt. Es mag ja sein das die viel zu tun haben. Hier denke ich aber im Recht zu sein. Keine Insolvenz und fristgerecht storniert. Ich meine auf der Homepage stand zu dem Zeitpunkt auch schon, dass keine Änderungen und neue Buchungen gemacht werden können... Und das ist nicht rechtens.

  • Joergen78
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    Beiträge: 31
    geschrieben 1569660779908

    @sonnestrand75 sagte:

    @Joergen78

    Wird die Reise dann während der Insolvenz stattfinden? Was ist dann, wenn man tatsächlich nicht fliegen kann? Sonst hat man ja immer noch einen Teil zurückbekommen.

    Theoretisch ist es möglich, dass auch in der Insolvenz Reisen stattfinden können. Mit Gewissheit kann es derzeit niemand sagen. Ich denke aber, dass ein Insolvenzverwalter verpflichtet ist, verbindliche Erklärungen abzugeben. Er ist nicht nur dem Unternehmen, sondern auch den Gläubigern gegenüber verpflichtet. Deshalb wird er ja auch von einem Gericht bestellt.

    Wird man als Kunde eines insolventen Unternehmens auch zur Kasse gebeten (nicht die Anzahlung, sondern die Restzahlung), wenn man nachweislich nicht reisen kann?

    Das hielte ich für unzulässig. Wenn die Leistung nicht erbracht wird, darf dafür auch keine Gegenleistung verlangt werden. Anders sieht es aus, wenn Sie vertragsbrüchig werden.

    Ich bin jedoch kein Jurist und meine Meinung kann für Ihre Entscheidungen nicht maßgeblich sein.

  • Falconwing
    Dabei seit: 1207353600000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1569660994170

    @erny1805 sagte:

    Hab es dort gar nicht gefunden bei Avaaz? Mach ich sofort mit :-)

    https://secure.avaaz.org/de/community_petitions/Angela_Merkel_Thomas_Cook_Pleite_Die_Politik_hat_geschlafen_ich_verlange_dass_der_Staat_bezahlt/?tDVuZob

  • SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
    Beiträge: 459
    geschrieben 1569661102466

    @Joergen78

    Es geht nicht um mich.

    Und die Frage war, ob man den vollen Preis zahlen muss, wenn die Reise stattfindet, man aber nicht reisen kann.

    Bei jedem anderen RV hätte man in dem Fall stornieren können.

  • cady7
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    Beiträge: 60
    geschrieben 1569661443344

    @sonnestrand75 sagte:

    Versuch zu vereinbaren, dass du bei Ankunft zahlst.

    ok, dann direkt beim Hotel buchen?

  • SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
    Beiträge: 459
    geschrieben 1569662100847

    @cady7 sagte:

    ok, dann direkt beim Hotel buchen?

    Ja, genau. Hier kam der Tipp über booking.com. Da kannst du meistens einen Tarif mit kostenloser Stornierung auswählen.

  • greugen
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    Beiträge: 3
    geschrieben 1569662316537

    Hallo zusammen,

    ich habe den Antrag auf Schadenersatz am 26.09. bei Kaera gestellt, aber noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Auf der Kaera-Seite in FAQs steht, dass eine Bestätigung automatisch generiert wird.

    Hat jemand schon sofort eine Bestätigung bekommen?

  • gb76
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    Beiträge: 6
    geschrieben 1569662514304

    @greugen sagte:

    Hat jemand schon sofort eine Bestätigung bekommen?

    Ja Bestätigung war sofort da.

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