@wuelfi71 sagte:
Puh, man kommt ja kaum nach, mit dem ganzen Mumpitz aufzuräumen, der hier verzapft wird...
@falconwing sagte:
Nicht für abgesagte Reisen bis zum 31.10.. Dass Insolvenzmassen durch Rücklastschriften reduziert werden, ist Gang und Gäbe, auch bei Deinem Autobeispiel. Bei Chargeback landet der Schaden beim Acquirer und wird von diesem -sofern nicht durch Sicherheitseinbehalte und Sicherheiten gedeckt- gegen die Masse geltend gemacht.
Doppelter Unfug, da
der Insolvenzverwalter damit rechnet, dass Lastschriften noch innerhalb der Widerspruchsfrist zurückgegeben werden und
ChargeBack ihn gar nicht betrifft, sondern den Acquirer. Von dem bekommt er nur zu gegebener Zeit eine Forderungsanmeldung.
Bin dafür, in der Schule sollte Insolvenzrecht zumindest in Grundzügen gelehrt werden...
Auch ich hatte jetzt fast eine Woche Zeit, mich mit der Thematik auseinander zu setzen. Und eines kann ich mit Sicherheit sagen: die Rechtslage ist deutlich komplizierter, als es das Wort "Unfug" zu beschreiben vermag.
Wie umstritten ChargeBack im Zusammenhang mit Insolvenzen ist, kann jeder selbst recherchieren. Offensichtlich hat auch KAERA den zuerst gemachten Hinweis auf ChargeBack entfernt und die Kreditkarteninstitute verweisen auf Zurich und den Insolvenzverwalter.
Das Thema Lastschrift und Insolvenz ist noch komplexer. Der Insolvenzverwalter hat sich noch nicht erklärt, ob er einem Widerruf einer Lastschrift widersprechen wird. Kein Mensch kann derzeit prognostizieren, wie der Insolvenzverwalter vorgehen wird.
Daher ist es aus meiner Sicht nicht empfehlenswert, sich bei derartigen Vorhaben ausschließlich durch dieses Forum zu informieren, um sich nicht im Nachhinein noch Forderungen gegenüber zu sehen.