Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Joergen78
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    geschrieben 1569700073831

    @wuelfi71 sagte:

    Puh, man kommt ja kaum nach, mit dem ganzen Mumpitz aufzuräumen, der hier verzapft wird...

    @falconwing sagte:

    Nicht für abgesagte Reisen bis zum 31.10.. Dass Insolvenzmassen durch Rücklastschriften reduziert werden, ist Gang und Gäbe, auch bei Deinem Autobeispiel. Bei Chargeback landet der Schaden beim Acquirer und wird von diesem -sofern nicht durch Sicherheitseinbehalte und Sicherheiten gedeckt- gegen die Masse geltend gemacht.

    Doppelter Unfug, da

    der Insolvenzverwalter damit rechnet, dass Lastschriften noch innerhalb der Widerspruchsfrist zurückgegeben werden und

    ChargeBack ihn gar nicht betrifft, sondern den Acquirer. Von dem bekommt er nur zu gegebener Zeit eine Forderungsanmeldung.

    Bin dafür, in der Schule sollte Insolvenzrecht zumindest in Grundzügen gelehrt werden...

    Auch ich hatte jetzt fast eine Woche Zeit, mich mit der Thematik auseinander zu setzen. Und eines kann ich mit Sicherheit sagen: die Rechtslage ist deutlich komplizierter, als es das Wort "Unfug" zu beschreiben vermag.

    Wie umstritten ChargeBack im Zusammenhang mit Insolvenzen ist, kann jeder selbst recherchieren. Offensichtlich hat auch KAERA den zuerst gemachten Hinweis auf ChargeBack entfernt und die Kreditkarteninstitute verweisen auf Zurich und den Insolvenzverwalter.

    Das Thema Lastschrift und Insolvenz ist noch komplexer. Der Insolvenzverwalter hat sich noch nicht erklärt, ob er einem Widerruf einer Lastschrift widersprechen wird. Kein Mensch kann derzeit prognostizieren, wie der Insolvenzverwalter vorgehen wird.

    Daher ist es aus meiner Sicht nicht empfehlenswert, sich bei derartigen Vorhaben ausschließlich durch dieses Forum zu informieren, um sich nicht im Nachhinein noch Forderungen gegenüber zu sehen.

  • gesche.st
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    geschrieben 1569700195214

    @stephan-schuboth sagte:

    Ich kann doch nicht wohlwissend150 000 Urlauber guten Glaubens in den Urlaub schicken, obwohl für den Aufenthalt nicht mehr ausreichend Geld hinterlegt ist! Jeder der Kunden hatte seine Vorauszahlung zu 100% getätigt und das Recht auf eine Sorgenfreie Erholungszeit!

    Die Rechnung des Hotels hätte ja eigentlich zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden müssen. Zudem ist nach wie vor die Überlegung, wo das Geld mittelfristig hingewandert ist. Die Mutter braucht auch finanzielle Mittel, weiß denn jemand, welche Mengen sie rausgezogen hat?

  • Gitti125
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    geschrieben 1569700528352

    Auf der Seite von HC steht dass die TC International noch nicht Insolvenz angemeldet hat.Das betrifft auch die Reisen von Ne . Was heißt dass für die abgesagten reisen. Hoffe die werden trotzdem erstattet.

  • frahei
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    Beiträge: 6
    geschrieben 1569700536829

    Haben auch über HC bei GoBucher eine Reise vom 14. - 24.11. gebucht. Anzahlung war im Juli 2019. Restzahlung soll per KK am 13.10. stattfinden. Soll ich das zulassen?

  • steelydan1
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    gesperrt
    geschrieben 1569700640718

    @ganghehi sagte:

    Nach meiner Bitte, mir das schriftlich zu geben, bekam ich eine Buchungsbestätigungsmail für die Flüge, inkl. eines Preises (3.200€) den ich bei Komplettbuchung nie gesehen habe.

    Das klingt nach einem nun direkten Vetragsverhältnis (NUR-FLUG) zwischen dir und Swiss.

    Ich bin kein Fachmann (es gibt hier besser informierte), aber für mich wirft das die Frage auf ob überhaupt noch eine Pauschalreise vorliegt - mit Sicherungsschein, über den du die Kosten für das verlorene Hotel geltend gemacht kannst.

    Viele Grüße und Gute Reise / مع أطيب التحيات ورحلة جيدة
  • HC-Mitglied2683260
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    gesperrt
    geschrieben 1569700676341

    @gitti125 sagte:

    Auf der Seite von HC steht dass die TC International noch nicht Insolvenz angemeldet hat.Das betrifft auch die Reisen von Ne . Was heißt dass für die abgesagten reisen. Hoffe die werden trotzdem erstattet.

    Seufz 

  • HC-Mitglied2683260
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    geschrieben 1569700715685

    @frahei sagte:

    Haben auch über HC bei GoBucher eine Reise vom 14. - 24.11. gebucht. Anzahlung war im Juli 2019. Restzahlung soll per KK am 13.10. stattfinden. Soll ich das zulassen?

    Natürlich nicht ! Es wird aber ohnehin nichts abgebucht ...

  • Stephan Schuboth
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    geschrieben 1569700849644

    @himbeergeist sagte:

    Aus meiner Sicht 100% richtig.

    Ich hätte am 06.10. fliegen sollen, wurde abgesagt, habe neu gebucht, fliege , melde meinen Schaden nach dem Urlaub und bekomme das was von den 110Mio für mich drin ist.

    Aus Deiner Sicht auch richtig wenn man das Große und Ganze betrachtet. :-)

    Mich erstaunt immer wieder leicht sich eine Gruppe von Menschen gegen eine andere aufhetzen lässt. Ich glaube nicht, dass nur einer der Urlauber selbst für diese bescheidene Lage verantwortlich war. Ich glaube auch nicht, dass auch nur ein einziger seine Reise auf andere Kosten angetreten hat, deswegen brauch aus meiner Sicht auch keiner derjenigen Angst vor der wahrscheinlichen Forderung des Insolvenzverwalters haben. Jeder der sein Geld zurückgebucht hat, der hat es aus Grund des Insolvenzantrages veranlasst, damit zum Selbstschutz. Im Grunde wurden ja auch Vermittler wie HC extrem geschädigt..... Wie ich finde... Von den angeschlagenen Hotels in den Urlaubsgebieten mal abgesehen..... Andere produzierende Betriebe oder Dienstleister in Deutschland sind ganz anderer Art belastet, da gilt als Zahlungsziel 3 Monate nach Abschluss der Leistung. In der Tourismusbranche startet keiner in den Urlaub, der nicht voll in Vorkasse gegangen ist. Wo ist eigentlich das Problem?

  • S.D.1974
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    geschrieben 1569701437982 , zuletzt editiert von S.D.1974

    @gitti125 sagte:

    Auf der Seite von HC steht dass die TC International noch nicht Insolvenz angemeldet hat.Das betrifft auch die Reisen von Ne . Was heißt dass für die abgesagten reisen. Hoffe die werden trotzdem erstattet.

    Für was willst du eine entschädigung haben?? Du schreibst doch selber das TC International nicht Insolvenz angemeldet hat!!

    Also noch mal, keine Insolvenz, keine Entschädigung!!!!!!!! wenn abgesagt gibt es Entschädigung.

  • Stephan Schuboth
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    Beiträge: 65
    geschrieben 1569702129299

    Aus meiner Sicht sollte erstmal ein Staatsanwalt den korrekten Ablauf dieser Insolvenz prüfen /bestätigen. Erst dann kann der Insolvenzverwalter das Geld im Pott richtig zuordnen..... Hier hört der Spaß auf! Ich habe das Geld im guten Glauben an Thomas Cook überwiesen, um mich mit meiner Familie zu erholen und nicht, dass ich mich noch entschuldigen muss zu den gearschten zu gehören.

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