@ caro,
ja ist wie der EKG! Noch isr es normal und fünf Minuten später ist man tot. Moment Aufnahme eben. Aber subjektiv gesehen, beruhigt es einem!
@ caro,
ja ist wie der EKG! Noch isr es normal und fünf Minuten später ist man tot. Moment Aufnahme eben. Aber subjektiv gesehen, beruhigt es einem!
Wo man sich theoretisch infizieren kann oder auch schon hat, das steht auf einem anderen Blatt. Das kann theoretisch auch in der Betriebskantine geschehen. Fraglich ist der rechtliche Hintergrund und das heraus hauen von Weisheiten ohne Bezug. Daher meine Fragen an @retromops zwecks Erhellung.
Ich für meinen Teil kann sie mir selber wie folgt beantworten, dass eine Reisewarnung eine Empfehlung darstellt, das mir etwas passieren kann, es mir aber nicht verbietet zu reisen, die Erkrankung im Ausland, auch mit oder an Covid 19, deckt meine Auslandskrankrankenversicherung lt deren Mitteilung ab, die Einreiseverordnung NRW sagt, dass ein Test welcher in der Türkei gemacht wird, akzeptiert wird.
Also wenn ich wollte, dann könnte ich, nicht nur halb sondern ganz legal...
@freaky00 sagte:
Mein Arbeitgeber ordnet leider auch eine 2 wöchige unbezahlte Quarantäne an, wenn man einen Test abgibt, der während des Urlaubs gemacht wurde - das gilt solange, bis man die eigene Haustür wieder betritt. Für mich klingt das logisch, weil man sich ja immer noch theoretisch am letzten Tag bzw. auf dem Heimweg infizieren könnte. Ob das alles rechtens ist, kann ich so nicht beurteilen. Es ist eben ein nicht nötiger privater Auslandsaufenthalt in einem Land mit Reisewarnung. Ich gehe davon allerdings aus, da es ein namhaftes Unternehmen ist und man sowas nicht einfach ohne rechtlichen Boden machen würde. Auch hier habe ich dafür Verständnis, weil in Fall der Fälle das Geschäft gefährdet und die wirtschaftliche Konsequenz sehr weitreichend wäre. Wir nehmen es locker, die knapp 5000 Euro nehmen wir mit für einen schönen Urlaub irgendwo in Übersee vielleicht schon im nächsten Jahr, wenn es hoffentlich wieder etwas ruhiger ist. Die Verantwortung für unsere Kinder steht dabei über allem.
so sieht es nämlich aus...auch mein Arbeitgeber hat alle MA in Kenntnis darüber gesetzt und viele aus meinem Freundeskreis die bei diversen Arbeitgebern tätig sind auch...
Das beantwortet aber noch nicht die rechtliche Grundlage dafür
Ich habe wirklich keine Ahnung also bitte wundert euch nicht über meine Frage aber ist es rechtens wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter verbietet in irgendein Land in Urlaub zu fliegen?
Nadine
@shippysly sagte:
Wo man sich theoretisch infizieren kann oder auch schon hat, das steht auf einem anderen Blatt. Das kann theoretisch auch in der Betriebskantine geschehen. Fraglich ist der rechtliche Hintergrund und das heraus hauen von Weisheiten ohne Bezug. Daher meine Fragen an @retromops zwecks Erhellung.
Ich für meinen Teil kann sie mir selber wie folgt beantworten, dass eine Reisewarnung eine Empfehlung darstellt, das mir etwas passieren kann, es mir aber nicht verbietet zu reisen, die Erkrankung im Ausland, auch mit oder an Covid 19, deckt meine Auslandskrankrankenversicherung lt deren Mitteilung ab, die Einreiseverordnung NRW sagt, dass ein Test welcher in der Türkei gemacht wird, akzeptiert wird.
Also wenn ich wollte, dann könnte ich, nicht nur halb sondern ganz legal...
Deckt deine Auslandskrankenversicherung auch arbeitsrechtliche Konsequenzen ab? Ich denke mal nicht....und es gibt Arbeitgeber die im Vorfeld eindringlich darauf hinweisen das man nicht in Gebiete reisen sollte wo eine Reisewarnung besteht...warum imme rnur dabei auf der Türkei "rumgeritten" wird weiß ich nicht
In sofern ist es ja doch irgendwie nur "Halblegal" finde ich...
Sagt man nicht zwei Dumme ein Gedanke
@shippysly sagte:
Das beantwortet aber noch nicht die rechtliche Grundlage dafür
....möchtest du dich mit deinem Arbeitgeber "anlegen"? Wenn Betriebsvereinbarungen getroffen werden in Anbstimmung mit dem Betriebrat sollte da sschon hand und Fuß haben ..
Und auf die Frage ob es rechtens ist das man abgefragt wird wohin man reist...ich weiß es nicht. Vorstellen kann ich mir das auch nicht aber wie gesagt, ich mag mich ungern mit meinem Arbeitgeber diesbezüglich anlegen...das klemme ich mir lieber
Natürlich deckt sie es nicht ab, aber mein Arbeitgeber kann noch so oft auf etwas hinweisen. Wenn ich mich gesetzeskonform verhalte fehlt die rechtliche Handhabe um arbeitsrechtliche Konsequenzen durch setzen zu können.
Zur letzten Frage: darf der AG fragen, wohin man in Urlaub fährt, ja, er darf und die Antwort muss wahrheitsgemäß erfolgen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!