Es heißt nach wie vor Leistungsverweigerungsrecht.
Die Begründung für eine Kündigung muss auf die soweit noch bestehende Reisewarnung abstellen und kann in eigenen Worten kurz formuliert werden.
Dafür bittest du dein Reisebüro, dem Veranstalter deine Weigerung zur Zahlung des Restbetrages mitzuteilen und die Reise insgesamt abzusagen. Ferner teilst du mit, den Betrag der Anzahlung zurück zu verlangen.