• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1594755152755

    @Petra999

    Es heißt nach wie vor Leistungsverweigerungsrecht.

    @Irinka91751

    Die Begründung für eine Kündigung muss auf die soweit noch bestehende Reisewarnung abstellen und kann in eigenen Worten kurz formuliert werden.

    Dafür bittest du dein Reisebüro, dem Veranstalter deine Weigerung zur Zahlung des Restbetrages mitzuteilen und die Reise insgesamt abzusagen. Ferner teilst du mit, den Betrag der Anzahlung zurück zu verlangen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1594755232292

    @petra999 sagte:

    Jetzt ist Luxemburg auf der rki liste gelandet

    Das ist natürlich für Türkeiurlauber von elementarer Bedeutung ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Nippynell
    Dabei seit: 1172880000000
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    geschrieben 1594755692493

    @Kourion

    alles ok,aber was ist der Grund weshalb so viele aus den Verträgen raus wollen,sei mal ehrlich, Angst und Unsicherheit,wäre das nicht

    so negativ aufgepuscht worden und auch zeitig geöffnet worden,wie die anderen Länder auch,wäre das nicht ganz so kaotisch wie es

    jetzt ist.Ich seh das doch in meinem Umfeld,da darfst du gar nicht erwähnen, dass du eventuell in die Türkei fliegst,das könnte keiner verstehen,aber in den anderen Ländern,da ist das eher akzepziert,obwohl die selbe Gefahr besteht sich an zu stecken,sowieso bei sinnloser

    Sauferei und Party.

  • EEErkan
    Dabei seit: 1590334335144
    Beiträge: 43
    geschrieben 1594755890151

    Wie sieht’s eigentlich Momenten mit Touristen an der Türkischen Rivera aus, tut sich da was?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1594756819441 , zuletzt editiert von Kourion

    @Nippynell

    Doch, habe ich als Angst vor dem Fliegen in Corona-Zeiten, den Einschränkungen in den Hotels, der möglichen Quarantäne, usw. usf. gewertet. Was denn sonst ?

    Was glaubst du, warum in diesem Jahr so viele Urlaub in Deutschland statt im Ausland machen ? Denkst du, die Länder der EU würden momentan gestürmt ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1594757137209 , zuletzt editiert von Kourion

    @EEEekan

    Kannst ja mal in die "Aktuellen Hotelbewertungen Türkische Riviera" schauen (klick). Gibt einige neue HB. (Musst aber aufs Datum achten, da auch einige ältere dazwischen sind.)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Irinka91751
    Dabei seit: 1594749137425
    Beiträge: 9
    geschrieben 1594757210791

    @vonschmeling sagte:

    @Petra999

    Es heißt nach wie vor Leistungsverweigerungsrecht.

    @Irinka91751

    Die Begründung für eine Kündigung muss auf die soweit noch bestehende Reisewarnung abstellen und kann in eigenen Worten kurz formuliert werden.

    Dafür bittest du dein Reisebüro, dem Veranstalter deine Weigerung zur Zahlung des Restbetrages mitzuteilen und die Reise insgesamt abzusagen. Ferner teilst du mit, den Betrag der Anzahlung zurück zu verlangen.

    Mit eine Kündigung riskieren wir die Storno kosten? Falls Türkei in 3 Wochen nicht mehr Risikoland ist. Oder zahlt die heutige Lage als Grund für Kostenfreie Stornierung?

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6356
    geschrieben 1594757782217

    Die heutige Lage zählt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1594758265912

    ... sofern die Reise nicht mehr als 30 Tage in der Zunkunft liegt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Irinka91751
    Dabei seit: 1594749137425
    Beiträge: 9
    geschrieben 1594761972504

    Vielen Dank für alle Antworten. Leider bin ich total verunsichert, was Recht und Reise angeht null Ahnung. Meine Reisebüro (Holidaycheck) beantwortet nur Fragen um die Reisen in den nächsten 14 Tagen stattfinden. Nach Paar mal Forum lesen, bin ich nicht wirklich weitergebildete geworden. So wie ich verstanden habe, wenn mann jetzt die Reise kündigt (storniert) , werden die Stornogebühren verlangt, um so mehr, wenn zum Reisebeginn die Reisewarnung zurückgenommen wird. Oben habe ich über Unsicherheitseinrede  gelesen (war neue für mich). Da wir gemahnt sind über Restzahlung, sollen wir morgen reagieren.

    Habe ich richtig verstanden, das wir LMX Unsicherheitseinrede  schreiben sollen und gleichzeitig Holidaychek über die Weigerung informieren und um kostenlose Kündigung bitten.

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