• DerHenrik
    Dabei seit: 1503428986402
    Beiträge: 24
    geschrieben 1597759944558

    @sven50 sagte:

    Nach langem hin und her überlegen ,haben Wir unsere Türkeireise vom 6.10.-16.10. im Reisebüro gestern in das Jahr 2021 kostenlos verschieben lassen ! !Die Reise muss dann bis Okt.2021 abgegolten werden beim RV .

    Die Anzahlung die Wir getätigt hatten, liegt somit auf Eis und Wir buchen dann nächstes Jahr je nach Angebot und Verfügbarkeit !

    Es muss halt auch mal 1 Jahr ohne Strandurlaub gehen,denn es sind für uns in diesem Jahr Alles!!! keine Gegebenheiten für eine Flugreise und perfekten Urlaub in der Türkei...

    Wenn man dazu die Möglichkeit hat, dann ist das ja wenigstens ein Hoffnungsschimmer. Muss nur noch der RV bis dahin überleben...

  • Bazi 98
    Dabei seit: 1597498417768
    Beiträge: 5
    geschrieben 1597767679030

    Habe bei Schauinslandreisen wegen kostenloser Stornierung Türkei Risikogebiet angerufen, keine kostenlose Stornierung nach dem Urteil vom Amtsgericht Frankfurt, das aussagt eine kostenlose Stornierung in ein Risikogebiet.

    was ist eure Meinung.

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6357
    geschrieben 1597768354073 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    @bazi_98

    Eine Seite zurückblättern geht auch...

    @rejbodenheim sagte:

    Die Türkei ist immer noch Risikogebiet, seit 15.06.2020. Da brauchst du nicht drauf zu hoffen.

    Siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

    .

    Die Ausweisung als Risikogebiet könnte allerdings als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände ausreichen, die es laut §651h BGB ermöglichen kostenfrei zu stornieren.

    .

    Siehe auch Nr. 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie hinweisen, in der unter anderem für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beispielhaft "erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie den Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel" angibt.

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=EN

    Das ist quasi die Mutter des Pauschalreisegesetz und für alle Staaten der EU gültig.

    Das hat sich wohl jemand dumm gestellt...

  • Bazi 98
    Dabei seit: 1597498417768
    Beiträge: 5
    geschrieben 1597770076731

    @rejbodenheim

    Aber das Urteil sagt ja ganz klar, für Reisen in ein Risikogebiet bedarf es keine Reisewarnung mehr für eine kostenlose Stornierung mehr wenn nachgewiesen wird wenn gesundheitliche Viren vorhanden sind.

    Habe check24 gebucht, geht gestern und heute niemand ans Telefon.

    Beim RV Schauinsland wurde mir gesagt ich sollte die Reiseunterlagen einreichen dann wird es geprüft.

    Ansonsten lass ich dieses vom RA. prüfen ob das alles rechtens ist vom RV.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1597771123461 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es ist aber nicht dein Urteil, Bazi 98, du musst dir ggf. ein eigenes erstreiten.

    Falls du erwartest, dass nach einer enorm verbraucherfreundlichen Entscheidung eines einzigen Amtsrichters alle Veranstalter stramm stehen muss ich dich enttäuschen ...

    Zunächst einmal ist alles rechtens, denn diese Handhabe wird in den AGB so vorgesehen.

    Du kannst das ggf. bestreiten und mit Schlauinsand vor Gericht gehen, allerdings mit gewissen Risiken.

    Anzunehmen, dass eine solche Entscheidung auch in deinem Fall ergeht wäre leichtsinnig. Es sind diverse Aspekte der Risikolagen zu prüfen, und das gegenständliche Urteil ist nach eben einer solchen Evaluierung ergangen.

    Die Annahme, man müsse sich nur auf eine wohlwolldende Entscheidung berufen und könne damit seinen Anspruch begründen ist ebenso verbreitet wie irrtümlich.

    Wenn Schlauinsand sagt, sie würden dein Anliegen im Hinblick auf einen Anspruch gegen sie prüfen bedeutet das nichts anderes, als dass sie ihre Rechtsanwälte draufschauen lassen um festzustellen, inwieweit ein prozessuales Risiko besteht bei einer Ablehnung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
    Beiträge: 1009
    geschrieben 1597771461023 , zuletzt editiert von Kastenwagen

    Es glaubt doch wohl niemand hier (mehr) , dass man sich auf telefonische Auskünfte verlassen / berufen kann ?

    Die Zeit , die man in der Warteschleife verbringt oder mit ständigem Neuwählen / Wahlwiederholung, kann man genauso gut damit verbringen, eine Brief zu schreiben. Den gibt / bringt man zur Post und schickt selbigen per Einschreiben https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html an denjenigen der für die Reise verantwortlich ist.

    @REJBodenheim : :weary::weary::weary:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1597771906402

    Ein "d" für ebay ... verflixt ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Unglaeubiger
    Dabei seit: 1387324800000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1597776300194

    Man sollte sich in Erinnerung rufen, was im März in Italien los war. Abgesperrte Gebiete, Schulen, Unis, Skigebiete, Bäder usw dicht. Der Beginn des Shut down. Der Kläger (Urteil AG Frankfurt) hat am 7.3. storniert, schon am 10.3. war Italien komplett Sperrzone.

    Vor diesem Hintergrund ist das mit einer jetzt anstehenden Türkei-Reise (in die 4 Provinzen) wohl nicht zu vergleichen. Da wird man wohl klagen müssen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1597778676169

    Das nehme ich auch an, die Prüfung von Schlauinsand wird sicherlich nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen.

    Was Ungläubiger hier jetzt präszisiert sind eben jene höchst unterschiedlichen Aspekte, die in Einzelfällen zu Einzelentscheidungen führen.

    Und genau das liegt vor: Eine Einzelentscheidung zu einem Einzelfall, dessen besondere Eigenschaften den Richter zu dem Schluss kommen ließen, die Begründung des Reisenden sei ausreichend und der Reisepreis auch ohne Vorliegen einer Reisewarnung auszuhändigen.

    In diesem Fall ... !

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Petra999
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    Beiträge: 41
    geschrieben 1597778943073

    Ich denke, dass der Verbraucher gute Chancen vor Gericht haben würde. Und spätestens Ende nächster Woche werden ziemlich sicher sowieso 2 Tests verpflichtend sein, das heißt dann für jeden aus einem risikogebiet eine Woche Quarantäne zu Hause. Mehr Nachweis ist ja wohl nicht nötig um zu belegen, dass Vorort ein enormes Gesundheitsrisiko besteht.

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